DHL Haftung für Euro-Gedenkmünzen

Falls ein 2002er Vatikan KMS auf dem Weg verloren geht, bekommt man also auch nur 3,88 Euro zurück? :eek:

Da kann ich ihn auch gleich im normalen Brief schicken, den Betrag habe ich ja allein durch das gesparte Porto wieder raus.

So wurde es mir telefonisch bestätigt - es würde nur noch der Nominalwert erstattet. Angeblich hätte auch schon eine Prüfung durch die eigene Rechtsabteilung stattgefunden.....
 
Dann ist es ja kein gültiges Zahlungsmittel mehr.

Wie wäre es auf offiziellen Münzen einen Aufkleber drauftun, der wieder zum Ablösen geht. In Betracht auf vergoldete 10 Euro Münzen, die ja somit den Status Zahlungsmittel verlieren.
 
Wenn DHL das wirklich so handhabt kann man für die VfS nur hoffen, dass nicht allzuviele goldene Zwanziger oder Hunnies verschwinden...:cool: Sonst wird wohl der Prägeaufschlag wieder mal steigen.
 
So wurde es mir telefonisch bestätigt - es würde nur noch der Nominalwert erstattet. Angeblich hätte auch schon eine Prüfung durch die eigene Rechtsabteilung stattgefunden.....
Also ich würde klagen und freue mich schon auf den nächsten Versandverlust bei DHL...
:rolleyes:
 
Also ich würde klagen und freue mich schon auf den nächsten Versandverlust bei DHL...
:rolleyes:

Ich habe gestern einen Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragt. Wenn es weitere Informationen gibt, werde ich das hier im Beitrag veröffentlichen.
 
Gelten die Silberunzen wie Silver Eagle und Maple Leaf mit einem Nominal von einem Dollar oder 5 Dollar bei DHL auch als offizielle Zahlungsmittel ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Na da bin ich aber auch gespannt, was aus diesem Verfahren wird.
Eine Entscheidung im Sinne von DHL hätte ja weitreichende, geradezu umwälzende Bedeutung.

Da ja alle Euromünzen irgendwo in Europa derzeit gültiges Zahlungsmittel sind, wäre ein versicherter Versand ausgeschlossen. Auch bei einer 100 Euro-Goldmünze bekäme man im Verlustfalle lediglich 100 Euro erstattet, weil man damit einkaufen gehen könnte.

Was mich an der Antwort von DHL am meisten nervt: "Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre weitergehende Forderung daher ablehnen müssen."

Sie müssen gar nichts. Ein Satz wie "Wir lehnen Ihre weitergehende Forderung somit ab." wäre sicherlich konsequenter und nachvollziehbarer.

"Wir bedauern, Ihnen abschließend keinen anderen Bescheid geben zu können."

Punkt 1: Ich glaube nicht, dass da irgend jemand etwas bedauert. Punkt 2: Sie könnten durchaus...wollen aber nicht.

Solche (gelogenen) Floskeln haben in Briefen des 21. Jahrhunderts nichts mehr zu suchen sondern sind ein Schlag ins Gesicht des Kunden. Das vermittele ich unseren Azubis jeden Tag.
 
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