DHL Haftung für Euro-Gedenkmünzen

Ja, lieber bin ich "unhöflich" (ehrlich beschreibt es meiner Meinung nach besser), anstatt zu lügen. Weil das kann ich definitiv gar nicht ausstehen. Und mit solch einer Floskel fühle ich mich gelinde gesagt verarscht.

Man kann auch zugleich ehrlich und höflich sein :).

Leuten, die meinen sie könnten auf Höflichkeit verzichten ("die Wahrheit darf man direkt ohne Umschweife sagen"), gehe ich persönlich gerne aus dem Weg.
Auch wenn sie ansonsten sehr intelligent sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf das Schreiben meines Rechtsanwaltes haben wir wirre eMails der DHL bekommen - vor ca. 14 Tagen haben sie dann wohl den richtigen Ansprechpartner gefunden ;) Bis jetzt habe ich aber noch keine neue Rückmeldung erhalten, obwohl die Frist des Anwaltes schon lange abgelaufen ist. Wahrscheinlich bleibt doch nur der Klageweg.
 

Anhänge

  • dhl1.pdf
    2,7 MB · Aufrufe: 1.458
Auf das Schreiben meines Rechtsanwaltes haben wir wirre eMails der DHL bekommen - vor ca. 14 Tagen haben sie dann wohl den richtigen Ansprechpartner gefunden ;) Bis jetzt habe ich aber noch keine neue Rückmeldung erhalten, obwohl die Frist des Anwaltes schon lange abgelaufen ist. Wahrscheinlich bleibt doch nur der Klageweg.

Ja, so kennen und lieben wir das mit unseren gelben Freunden.

Solange alles geradeaus läuft, ist alles gut.

Aber wehe, es gibt Probleme. Dann gibt's keinen Ansprechpartner, keine Zuständigkeiten, keiner weiß was, wie bei den drei Affen. Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. GrauslICH - um mal bei der Postbank-Werbung zu bleiben.

Ich bin weiter gespannt wie ein Flitzebogen auf den Ausgang dieser Nummer.
 
Es ging um ein Paket NATIONAL ohne Zusatzversicherung - Haftung also bis 500 Euro !
Bei meiner Anfrage ging es ebenso um dieses nationale DHL-Paket bis 500,-

Wertes DHL-Team,

danke für die ausführliche und schnelle Antwort.

Da ich mich auch von einer 20 Euro Gedenkmünze aus Gold trennen möchte bleibt die
Frage, welchen Versicherungsschutz habe ich dort im DHL-Paket?
Solche Münzen laufen in ebay bei ca. € 220,- aus, besitzen aber nur € 20,- Nominalwert.
Da es sich um eine kursgültige Münze handelt habe ich die Befürchtung, dass mir im
Falle eines Verlustes nur der Nominalwert von 20,- ersetzt wird und nicht der
Verkaufswert von ca. 220,- welchen ich anhand einer Ebay-Rechnung belegen könnte.

Mit der Bitte um nochmalige Hilfe verbleibt

XXX
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Da es sich bei Ihnen um eine Goldmünze handelt, ist die Valorenklasse II zulässig, d.h. Ihre Sendung ist bis max. 500€ Haftung abgesichert.

Die Münzen sollten daher den Wert nicht im Verkauf übersteigen.

Der Preis, mit dem Sie die Münze am Ende z.B. versteigert wird / gekauft wurde, wird der nachweisbare Beleg für die Haftung sein, nicht der Nominalwert von 20€.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich waren.

Also ist es wurscht ob in Deutschland gültiges Zahlungsmittel oder
nur in dem emittierenden Euro Staat!

Die Münze von T.H. sollte somit versichert gewesen sein. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, die Leute die auf Deine emails antworten sind halt nicht die Leute die Schadensfälle bearbeiten :cool: Und rechtsverbindlich war die Auskunft wahrscheinlich auch nicht ...
 
Tja, die Leute die auf Deine emails antworten sind halt nicht die Leute die Schadensfälle bearbeiten :cool: Und rechtsverbindlich war die Auskunft wahrscheinlich auch nicht ...
Theorie und Praxis sind zwei Paar ..., da gebe ich Dir recht.

Für mich ist es bisher zum Glück alles nur Theorie, aber Anfragen kostet nichts
und vielleicht ist es für andere informativ zu lesen.
 
Tja, die Leute die auf Deine emails antworten sind halt nicht die Leute die Schadensfälle bearbeiten :cool: Und rechtsverbindlich war die Auskunft wahrscheinlich auch nicht ...

Aber auf jeden Fall weis bei denen die linke Hand nicht was die rechte tut. Unterschiedliche Auslegungen der eigenen AGBs haben schon andere Prozesse entschieden. Wenn ich mich erkundige ob meine Sendung versichert ist und den obigen Bescheid erhalte verlasse ich mich auch da drauf. Wo steht denn, dass ich mich an die Schadensabteilung zu wenden habe?

Wenn da übrigens ein anderer Bescheid gekommen wäre hätte ich gleich die nächste Frage. Wie sieht es denn mit den Sendungen der VfS aus? Haben die eine Sonderversicherung, weil es eine Mischpoke ist?

@Münzadler Danke für Deine nochmalige Anfrage, sehr interessant.
 
Heute erfahre ich von meinem Rechtsanwalt, daß die DHL den vollen Schaden und die Rechtsanwaltskosten bezaht.

Warum nicht gleich so.

Den nächsten Fall werde ich morgen wieder über den Rechtsanwalt bei der DHL einreichen ;)
 

Anhänge

  • Deutsche Post Schadenmanagement.pdf
    1,7 MB · Aufrufe: 17.589
Warum beschleicht mich beim Lesen dieses Threats eigentlich das unschöne Gefühl, dass hier "System" dahinter stecken könnte?
mad.gif


Davon ausgehend, dass viele Leute den Klageweg scheuen und ihre Forderungen nicht mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchsetzen, könnte sich ein solches "System" für DHL durchaus lohnend gestalten.
rolleyes.gif


Aber gehen wir lieber mal davon aus, dass es sich hierbei um einen Fehler in der Sachbearbeitung der DHL-Schadensregulierung und damit um einen Einzelfall gehandelt hat.
wink.gif
 
Warum beschleicht mich beim Lesen dieses Threats eigentlich das unschöne Gefühl, dass hier "System" dahinter stecken könnte?
Ich vermute eher, dass die durch ihre eigenen AGBs nicht durchblicken, dadurch Rechtsstreite entstehen, die sie verlieren (oder wie hier mit hohen Kosten beilegen) und wir das mit der nächsten Preisrunde ausbaden.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet