DHL Paket Versand - was darf man....

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aufgeschreckt durch die vielen Problemmeldungen über Warenverluste, unzulässige Wertgrößen und unzulässige Artikel beim Paketversand mit der Post (DHL) hab ich mal etwas im Web rumgesucht.

Mit meinen eigenen versendeten Artikeln ist mir bisher noch nichts negatives unter gekommen. Bei den gekauften Artikeln war es manchmal schon etwas heikel. Einer hat die gekauften Münzen einfach lose in einen Briefumschlag geworfen und zugeklebt (gibt es hier auch solche Typen?). Dass der Umschlag leer mit einem Loch bei mir ankam war zumindest normal. In der Sortiermaschine fliegen die alle in der Gegend rum. Ein anderer nahm einen Druckverschlußbeutel, in ein Küchentuch gewickelt rutschten die Münzen alle auf einen Haufen und überschritten die Durchgangsdicke der Sortiermaschine -> Enderfolg, der Umschlag wurde völlig zerfetzt.
- Hauptursache also -> die schlechte Verpackung.
Meinen Brief- / Paketboten gegenüber bin ich freundlich und gebe gelegentlich ein Trinkgeld, da gibt es nichts zu klagen.

Im Web hat auch DHL eine Seite mit allen erforderlichen Informationen. DHL - Paket | Express | Logistik

Was darf ich also in ein bis 500 Euro versichertes tun um den AGB gerecht zu werden: (Originalton DHL!)

Zulässige Inhalte und Wertgegenstände
Hier finden Sie alle Informationen zu den Inhalten und den Werten, die Sie mit DHL verschicken können.
• Mit uns können Sie Wertgegenstände und Valoren bis zu einer Höhe von 25.000 EUR verschicken.
• Ihren Wertversand in andere Länder können Sie gegen einen geringen Aufpreis ebenfalls klimaneutral verschicken.


Zulässige Wertgegenstände
Folgende Wertgegenstände sind im internationalen Paketversand zugelassen:
Valoren der Klasse I, zulässig bis zu einem Wert von 25.000 EUR

Wertpapiere, d.h. bank- und geldwerte Papiere, für die ein Identitätsnachweis durch Angabe der Gattungen und Seriennummern zu führen ist und für die im Schadensfall eine Sperrung oder ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann, zum Beispiel:
• Aktien, Anleihen, Bezugsrechte, Effekten
• Edelsteine
• Flugtickets
• Frachtbriefe
• Globalurkunden
• Grundschuldbriefe
• Hypothekenbriefe
• Investmentzertifikate
• Konossemente
• Kreditbriefe
• Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z.B. Sammlerwertgegenstände wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)
• Kuxe
• Lebensversicherungspolicen
• Obligationen
• Pfandbriefe
• Schatzanweisungen, Schatzwechsel
• Schecks (außer Blankoreiseschecks und Schecks, deren Einlösung garantiert ist)
• Schmuck (z.B. aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
• Schuldverschreibungen
• Sparbücher
• Wechsel
• Zwischenscheine
Edelmetall-Halbzeuge
z.B. Golddraht, Zahngold

Alle sonstigen Wertgegenstände -> zulässig!

Valoren der Klasse II, zulässig bis zu einem Wert von 500 EUR
Wertpapiere, d.h. bank- und geldwerte Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie kein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann und die leicht auf Dritte übertragbar sind, zum Beispiel:
• Gültige Briefmarken (inländische und ausländische)
• Dividendengutscheine (auch entwertete)
• Gewinnanteilscheine
• Eintrittskarten und Fahrkarten (übertragbar)
• Gutscheine, Kupons (auch entwertete)
• Schecks, deren Einlösung garantiert ist und Blankoreiseschecks
• Steuerbanderolen, Zinsscheine (auch entwertete)
Weitere Wertgegenstände
Bargeld, d.h. gültiges Papier- und Münzgeld (inländisch und
ausländisch), Sorten

• Scheckkarten
• Kreditkarten
• Andere Zahlungsmittel
• Gültige Telefonkarten (inländische und ausländische)
• Pay TV-Karten
Edelmetalle, z.B. Gold, Silber, Platin als Barren, Goldnuggets, Gold-
und Silbermünzen

• Schmuck (z.B. aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
• Edelsteine
• Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (z.B. Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)
Andere wertvolle Gegenstände, die weder unter Valorenklasse I noch II fallen, sind der Valorenklasse I gleichzusetzen, also bis zu einem Höchstwert von 25.000 EUR pro Paket zugelassen.

Somit entsprechen viele der hier gemachten vorherigen Aussagen NICHT den AGB's des DHL.
(wie das andere Transporteure machen habe ich nicht geprüft)

Wenn es zulässige Inhalte gibt, muß es auch unzulässige Inhalte geben (logisch) DHL schreibt:

Welchen Inhalt darf ich mit einem DHL Paket nicht verschicken?

Folgende Inhalte sind vom Versand ausgeschlossen:
(siehe auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DHL Paket/ Express National):
• Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
• Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
• Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie unter bestimmten Voraussetzungen wirbellose Tiere, medizinisches und biologisches Untersuchungsmaterial;
• Sendungen, deren Beförderung und/ oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt;
• Sendungen mit einem Wert von mehr als 25.000 EUR brutto
Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, im Gesamtwert von mehr als 500 EUR enthalten. Für diese so genannten Valoren der Klasse II ist die Einlieferung auf 500 EUR pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.

Das bedeutet für mich, dass der maximale Versicherungswert (und die Haftung) hier bei 500 Euro liegt, egal wie hoch der eigentliche Wert war.
Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherungsnehmer nichts bekommt, wenn der Wert höher gelegen hat.

Ich hoffe dass der Knoten in meinen Gehirnwindungen sich jetzt gelöst hat.
Wir haben hier etliche Juristen und Kaufleute in unserem Forum, da könnte sich mal einer äußern - danke.

Gruß diwidat
 
............................
Welchen Inhalt darf ich mit einem DHL Paket nicht verschicken?

Folgende Inhalte sind vom Versand ausgeschlossen:
(siehe auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DHL Paket/ Express National):
• Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
• Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;
• Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie unter bestimmten Voraussetzungen wirbellose Tiere, medizinisches und biologisches Untersuchungsmaterial;
• Sendungen, deren Beförderung und/ oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt;
• Sendungen mit einem Wert von mehr als 25.000 EUR brutto
Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, im Gesamtwert von mehr als 500 EUR enthalten. Für diese so genannten Valoren der Klasse II ist die Einlieferung auf 500 EUR pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.

Das bedeutet für mich, dass der maximale Versicherungswert (und die Haftung) hier bei 500 Euro liegt, egal wie hoch der eigentliche Wert war.
Das bedeutet aber nicht, dass der Versicherungsnehmer nichts bekommt, wenn der Wert höher gelegen hat.

Ich hoffe dass der Knoten in meinen Gehirnwindungen sich jetzt gelöst hat.
Wir haben hier etliche Juristen und Kaufleute in unserem Forum, da könnte sich mal einer äußern - danke.

Gruß diwidat

Nein, wenn höher als 500 dann ist der Versand nicht versichert.
 
Oft denke ich auch, jetzt ist alles klar, aber dann kommt doch wieder ein Punkt, den ich nicht kapiere:

Sammlermünzen ohne Edelmetallanteil, also z.B. ein römischer Messingsesterz, tauchen in beiden Valorenklassen auf.

Wie wird entschieden, zu welcher Klasse der Sesterz gehört?

Im Prinzip sind alle antiken Münzen Unikate. Aber eine Sperrung oder ein Aufgebots-/Ersatzverfahren wird kaum möglich sein.
 
Oft denke ich auch, jetzt ist alles klar, aber dann kommt doch wieder ein Punkt, den ich nicht kapiere:

Sammlermünzen ohne Edelmetallanteil, also z.B. ein römischer Messingsesterz, tauchen in beiden Valorenklassen auf.

Wie wird entschieden, zu welcher Klasse der Sesterz gehört?

Im Prinzip sind alle antiken Münzen Unikate. Aber eine Sperrung oder ein Aufgebots-/Ersatzverfahren wird kaum möglich sein.

genau, und deshalb ist er ein Gegenstand der Valoren Klasse II und bis 500.- EUR versichert, obwohl in beiden Valorenklassen als Beispiel aufgeführt. Der Punkt ist einfach die Möglichkeit der Sperrung oder umgekehrt Übertragbarkeit auf Dritte.


Sobald die Münze dann 500.- EUR Sammler-/Edelmetallwert übersteigt, erlischt die DHL-Versicherung komplett, da es ein unzulässiger Inhalt ist. Man bekommt dann nicht 500.- EUR, wie es der obige Kommentar behauptet.
 
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