Die Goldmark der Bundesbank

Registriert
25.09.2002
Beiträge
3.319
Punkte Reaktionen
302
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur goldenen Abschiedsmark von 2001.

Warum wurde die Goldmark von der Bundesbank und nicht von der Bundesrepublik ausgegeben?
Das Gesetzt zur Ausgabe liegt mir vor. Mir fehlt nur die Begründung. Der Staat hätte doch einfach die Gedenkmünze ausgeben können. Auch die Silberstücke in PP wurden nicht zum Nominalwert verkauft. Gab es eine Bestimmung das die BRD keine Goldgedenkmünzen ausgeben durfte? Wenn ja wo finde ich die?
Der Staat kauft doch heute auch der Bundesbank das Gold für die Münzprägung ab und prägt unter Bundesrepublik Deutschland.
 
Moin Goldnase

Wenn ich richtig erinnere, war das damals rechtlich nicht möglich.

Schon vorher gab es ja schon Pläne Goldmünzen herauszugeben, zB. 1972 zu den Olympischen Spielen in München. Das wurde aber jedesmal von den Juristen der Bundesbank verhindert. Warum und wieso - ich weiß es nicht.

Auch zur Wiedervereinigung soll Kohl darüber nachgedacht haben, Goldmünzen zur Finanzierung herauszugeben, was ebenfalls intern verhindert wurde. Das blieb aber damals bei unbestätigten Gerüchten und Hörensagen.

Jedenfalls gab die Bundesbank 2001 ihren Widerstand auf und das Gesetz konnte endlich entsprechend geändert werden.

Gruß
9999
 
Hi. Erstmal danke für die Antwort. Den Artikel habe ich auch gelesen. Ganz einleuchten tut mir die Geschichte allerdings immer noch nicht
 
Ich habe da noch in Erinnerung, dass die Goldmark, wenn sie normal als Mark ausgegeben worden wäre, sie für eine Mark hätte ausgegeben werden müssen. In PP vielleicht etwas teurer, aber sonst eben für 1 Mark.
Die Ausgabe der Bundesbank ist eigentlich falsch. Ausgabe kann nur Bundesrepublik sein. Das haben sie irgendwann gemerkt und das im Nachhinein durch Gesetz legitimiert.
Aus meiner Sicht ist das eigentlich eine Medaille. Aber da gibt es natürlich andere Meinungen zu.
Ähnlich war es mit den Olympiamünzen. Das ist auch schief gelaufen.
 
Wenn man es genauer wissen will, hilft wahrscheinlich nur, in den Protokollen des Bundestages zu suchen. Wenn ein Gesetz geändert wurde, gab es evt. dazu eine Debatte.

Weiß ich aber nicht, ist nur eine Vermutung.

Gruß
9999
 
Ich habe da noch in Erinnerung, dass die Goldmark, wenn sie normal als Mark ausgegeben worden wäre, sie für eine Mark hätte ausgegeben werden müssen. In PP vielleicht etwas teurer, aber sonst eben für 1 Mark.

Hm, das kann ich mir eigentlich nicht so recht vorstellen. Die 100-Euro-Goldmünzen sind doch auch ganz offizielles Zahlungsmittel, für das ich rein theoretisch im Wert von 100 Euro einkaufen könnte. Aber ausgegeben werden sie trotzdem zum Goldpreis und nicht zum Nominalwert. Soll das damals tatsächlich anders gewesen sein?
 
Da steht "Sie wurde mit Etui und Zertifikat angeboten." Diese Aussage ist meines Wissens falsch.

Ich weiß noch, dass ich die am 26. Juli 2001 für DM 250,-- gekauft habe - und ich auch heute noch den ganzen Satz habe.

Wenn man die jetzigen Preise so sieht war das bis dato eine gute Geldanlage.
 
Mir fehlt nur die Begründung.

Es scheint auch keine Debatte im Parlament stattgefunden zu haben, jedenfalls habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

Aber den Entwurf des Gesetzes inkl. Brief von Gerhard Schröder an den Bundestagspräsidenten habe ich gefunden. Auf Seite 7 gibt es auch eine Begründung.


Zitat daraus:

"Die ersten Münzen der deutschen Nachkriegsge-
schichte waren die Münzen der Bank Deutscher Länder.
Eine der letzten auf Deutsche Mark lautenden Münzen wird
eine Münze der Deutschen Bundesbank sein. Somit schließt
sich der Kreis und die besondere Verantwortung der Deut-
schen Bundesbank für die Geldwertstabilität findet ihren
symbolischen Ausdruck. Aus diesem besonderen Anlass
verzichtet das Bundesministerium der Finanzen einmalig
auf sein Recht, die Münze selbst auszugeben."

Gruß
9999
 
Aus meiner Sicht ist das eigentlich eine Medaille.

Auch in dieser Hinsicht schafft der Gesetzentwurf auf Seite 8 Klarheit:

"Zu § 3
In § 3 wird der 1-DM-Goldmünze die Eigenschaft eines ge-
setzlichen Zahlungsmittels verliehen. Sie wird begrenzt bis
zum 31. Dezember 2001. Zu diesem Zeitpunkt verlieren
auch die auf Deutsche Mark und Deutsche Pfennig lauten-
den Bundesmünzen gemäß § 1 Satz 1 DM-Beendigungsge-
setz ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel.

Zu § 4
Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass eine überwertige
Münze (vgl. § 7) zu Zahlungszwecken verwandt wird, be-
darf es bei einer Goldmünze im Unterschied zu einer Me-
daille einer Annahme- und Umtauschpflicht."

Gruß
9999
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet