Vorverkauf von nicht im Besitz befindlicher Ware im Fernabsatz ist prinzipiell gewerblich und entsprechende Angebote mit Widerrufsrecht und Impressum auszustatten, völlig unabhängig von einer Gewerbeanmeldung. Also gilt für Private, die aus welchen Gründen auch immer Probleme damit haben, ihre Adresse zu veröffentlichen und dem Kunden ein Widerrufsrecht einzuräumen, als frühestmöglicher Zeitpunkt des Verkaufs der Tag des Erhalts der Münzen von der VfS. Auch ist es ratsam ein eigenes Foto zu machen, ansonsten wird die Verwendung fremden Bildmaterials schnell genauso teuer wie der eventuell erzielte Gewinn.