Diese Angebote 5 Euro Tropische Zone 2017 PP verstoßen gegen ...

Vorverkauf von nicht im Besitz befindlicher Ware im Fernabsatz ist prinzipiell gewerblich und entsprechende Angebote mit Widerrufsrecht und Impressum auszustatten, völlig unabhängig von einer Gewerbeanmeldung. Also gilt für Private, die aus welchen Gründen auch immer Probleme damit haben, ihre Adresse zu veröffentlichen und dem Kunden ein Widerrufsrecht einzuräumen, als frühestmöglicher Zeitpunkt des Verkaufs der Tag des Erhalts der Münzen von der VfS. Auch ist es ratsam ein eigenes Foto zu machen, ansonsten wird die Verwendung fremden Bildmaterials schnell genauso teuer wie der eventuell erzielte Gewinn.
"Vorverkauf von nicht im Besitz befindlicher Ware im Fernabsatz ist prinzipiell gewerblich " - aus welcher Rechtsvorschrift leietet sich das ab? Frage interessehalber, habe zum Spass gerade noch ein Jurastudium als Hobby begonnen :D
 
Da stehst du aber noch sehr am Anfang bei deinem Studium...
Schon durch einfaches Überlegen kann man sich herleiten, dass man als Privatperson nur dann Veräußerungsgeschäfte tätigen kann wenn man eine Sache auch in irgendeiner Form tatsächlich besitzt. Wenn man sie erst einkauft mit Vorkassegeldern ist das Handel... (mit Gewinnerzielungsabsicht)
quatsch, Leerverkäufe sind völlig normal, jedenfalls in meiner Branche (Finanzdienstleistungen) und auch privat habe ich schon häufig (wenngleich Freunden) Dinge verkauft, die ich noch nicht besessen habe, über deren Erwerb ich mir allerdings so sicher war wie man es eben gutgläubig sein kann
 
quatsch, Leerverkäufe sind völlig normal, jedenfalls in meiner Branche (Finanzdienstleistungen) und auch privat habe ich schon häufig (wenngleich Freunden) Dinge verkauft, die ich noch nicht besessen habe, über deren Erwerb ich mir allerdings so sicher war wie man es eben gutgläubig sein kann
Ja, klar, eine Finanzdienstleistung ist ja auch der Inbegriff eines Privaten Veräußerungsgeschäftes...

Man könnte fast meinen das du nur trollst...
 
quatsch, Leerverkäufe sind völlig normal, jedenfalls in meiner Branche (Finanzdienstleistungen) und auch privat habe ich schon häufig (wenngleich Freunden) Dinge verkauft, die ich noch nicht besessen habe, über deren Erwerb ich mir allerdings so sicher war wie man es eben gutgläubig sein kann
Da solltest du dich aber besser mal informieren, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber in der Finanzdienstleistungsbranche wundert mich nichts.
 
Da solltest du dich aber besser mal informieren, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber in der Finanzdienstleistungsbranche wundert mich nichts.
deshalb habe ich ja interessehalber gefragt worauf ihr euch bezieht, aber leider wollte dazu bisher niemand etwas sagen.
 
Ja, klar, eine Finanzdienstleistung ist ja auch der Inbegriff eines Privaten Veräußerungsgeschäftes...

Man könnte fast meinen das du nur trollst...
ich sprach nicht nur von Finanzdienstleistungen; durch die unvollständige Berücksichtigung meiner Nachricht, scheinst eher du hier der Troll zu sein. ich hatte alles ernst gemeint, habe es umfangreich ausgeführt und höflich interessehalber nach der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift gefragt. ich verstehe gar nicht was daran anstössig ist. Eigentlich sollte man einander doch unterstützen, würde ich meinen. Vielleicht liegt hier ein kultureller, erzieherischer oder altersbedingter Unterschied zwischen uns vor, ich weiss es nicht
 
…habe zum Spass gerade noch ein Jurastudium als Hobby begonnen :D
In einem Studium lernt man, wie man sich Wissen selber aneignet. Google mal "Internetrecht Rostock gewerblicher Verkauf".
deshalb habe ich ja interessehalber gefragt worauf ihr euch bezieht, aber leider wollte dazu bisher niemand etwas sagen.
Das hier ist ein Münzforum, keine Rechtsberatung. Die Mitglieder sind allesamt Sammler und Händler. Wenn irgendjemand Rechtsanwalt, Rechtspfleger, Amts-/Land- oder Verfassungsgerichtsrichter wäre, dann hat er sich noch nicht öffentlich "geoutet".
 
ich sprach nicht nur von Finanzdienstleistungen; durch die unvollständige Berücksichtigung meiner Nachricht, scheinst eher du hier der Troll zu sein. ich hatte alles ernst gemeint, habe es umfangreich ausgeführt und höflich interessehalber nach der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift gefragt. ich verstehe gar nicht was daran anstössig ist. Eigentlich sollte man einander doch unterstützen, würde ich meinen. Vielleicht liegt hier ein kultureller, erzieherischer oder altersbedingter Unterschied zwischen uns vor, ich weiss es nicht
Als Jurastudent in der Finanzdienstleistungsbranche solltest du doch wissen, das kostenlose Rechtsberatung i.d.R. beim Studentenwerk für Studenten gewährt wird, nicht jedoch in einem Münzenforum. Hier gibt es nur Münzenberatung...

(Bei Finanzdienstleistung muss ich immer an den Spruch denken den mir ein alter Bekannter mal gesagt hat:
"Wer nichts wird, wird Wirt,
und wem dieses nicht gelungen,
der verkauft Versicherungen..."
(und ja, er hat Versicherungen verkauft)
 
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