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In einem Studium lernt man, wie man sich Wissen selber aneignet. Google mal "Internetrecht Rostock gewerblicher Verkauf".

Das hier ist ein Münzforum, keine Rechtsberatung. Die Mitglieder sind allesamt Sammler und Händler. Wenn irgendjemand Rechtsanwalt, Rechtspfleger, Amts-/Land- oder Verfassungsgerichtsrichter wäre, dann hat er sich noch nicht öffentlich "geoutet".
Leerverkauf – Wikipedia auch lesenswert; werde mal meinen Professor fragen wie es denn nun einzuordnen ist. Ich finde das höchstspannend. Es ist ja vollkommen zutreffend, dass exzessiver Privathandel die Existenz von hauptberuflichen Münzhändlern gefährden kann oder jedenfalls ihren Geschäftsbetrieb erheblich schädigen kann, z.B. durch Verwässerung der Preise oder wenn die Branche durch sittenwidrige "Angebote" (z.B. diese 2€-Griechenland-S für 2000€"-Anzeigen) in Verruf kommt. Als Kunde gewerblicher Händler und als sehr, sehr dankbarer Nutzer des Internetforums eines Münzhändlers (der diesen schon mehrfach weiterempfohlen hat, obwohl ich noch nichts bei ihm gekauft habe), ist in meinem Eigeninteresse, dass gewerbliches und privates unterscheidbar bleibt und die Wirtschaftlichkeit der Gewerblichen gewahrt bleiben kann
 
Als Jurastudent in der Finanzdienstleistungsbranche solltest du doch wissen, das kostenlose Rechtsberatung i.d.R. beim Studentenwerk für Studenten gewährt wird, nicht jedoch in einem Münzenforum. Hier gibt es nur Münzenberatung...

(Bei Finanzdienstleistung muss ich immer an den Spruch denken den mir ein alter Bekannter mal gesagt hat:
"Wer nichts wird, wird Wirt,
und wem dieses nicht gelungen,
der verkauft Versicherungen..."
(und ja, er hat Versicherungen verkauft)
Versicherungsverkäufern stehe ich auch (vorsichtig gesagt) extrem skeptisch gegenüber. Finanzdienstleister sollten eine Lehrermentalität haben. Die Bürger können ihre Entscheidungen selbst treffen und man sollte ihnen nichts aufschwatzen sondern ihnen beratend und neutral zur Seite stehen, wie es ein guter Vermögensverwalter tun würde. Nur der mündige Kunde ist ein Kunde auf Augenhöhe! Egal in welchem Gewerbe
 
Es ist ja vollkommen zutreffend, dass exzessiver Privathandel die Existenz von hauptberuflichen Münzhändlern gefährden kann oder jedenfalls ihren Geschäftsbetrieb erheblich schädigen kann, (...)
Ich denke einige hier mitlesende Münzhändler, so auch ich, können dir bestätigen, dass die Gerichte zwar durchaus einen gewissen Spielraum bei der Unterscheidung von privat und gewerblich lassen, dieser liegt aber deutlich unter dem, was man so landläufig annehmen würde.
Die immer mal wieder genommene Faustformel von 15 Verkäufen pro Monat ist nicht aus der Luft gegriffen und auch, dass ein Verkauf von Ware, die man noch gar nicht besitzt, nur im ganz speziellen Einzelfall als privat einzustufen ist (siehe Fusselbärs Einwand, finanzielle Notlage, etc., sowas muss man aber dem Richter erstmal glaubhaft machen)

Der BGH hat vor (mittlerweile schon langer Zeit) einen Leitsatz formuliert: (I ZR 3/06 "Ohrclips" vom 04.12.2008)

Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedback´s und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

Wenn der Verkauf von Neuware, bzw. gerade erst kurz zuvor erworbener Waren ein starkes Indiz für einen gewerblichen Verkauf ist, dann kann man sich bereits denken, dass der Verkauf von noch nicht im Besitz befindlichen Waren erst recht dafür spricht, dass eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. (Die dann für die Einordnung als geschäftliches Handeln spricht, aber dafür noch nicht mal zwingend notwendig wäre.)
 
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