Differenzbesteuerung nach UStG. 25a Nachlass bei Ausfuhr in nicht EU-Land

Steht mir eine Erstattung der USt zu?

  • Ja

    Stimmen: 1 33,3%
  • Nein

    Stimmen: 1 33,3%
  • keine Ahnung

    Stimmen: 1 33,3%

  • Umfrageteilnehmer
    3
  • Umfrage geschlossen .
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Hallo allerseits,
aus konkretem Anlass möchte ich folgenden Fall schildern. Kommentare und Erfahrungsberichte zu dem Thema lese ich gerne.

Ich habe eine Münze im online shop eines Händlers in Deutschland gekauft. Die Münze wurde mir zu meinem Wohnort im nicht-EU Ausland geschickt. Auf der Rechnung steht dass die Münze dem UStG. 25a unterliegt und differenzbesteuert wird. Der Betrag (von ich voll bezahlte) wurde explizit als "Bruttowarenwert" ausgewiesen. Der Betrag identisch mit dem Betrag den z.B. ein Kunde in der EU bezahlt hätte.

So wie ich die Lage sehe wurde also Umsatzsteuer (auf den Differenzbetrag aus An- und Verkauf der Münze) berechnet. Die USt musste aber nicht abgeführt werden da bei Lieferung ins nicht-EU Ausland keine USt anfällt. Aus meiner Sicht steht mir dieser Betrag zu. Ich habe um Erstattung gebeten und warte nun auf die Antwort.

Wie seht ihr die Sache? Bin ich im Recht?

Goldnarr
 
Im deutschen (Münz)Onlinehandel lassen sich wegen verwöhnten Kunden, Kleingewerbetreibenden-/Schwarzhändler-Mitbewerberdruck, kalkulatorischer Unfähigkeit, Kundenverlustangst, Selbstdarstellungszwang und ähnlichen psychologischen Störungen teilweise nur noch "Handelsspannen" im unteren einstelligen Bereich durchsetzen. Bei Anwendung der Gesamtdifferenz existieren bei 99% der Händler nichtmal die erforderlichen Aufzeichnungen über den Einkaufspreis aufgeschlüsselt nach einzelnen Münzen. Der Kampf um die eventuell enthaltenen 2 Euro Umsatzsteuer aus Differenz lohnt sicher noch nicht mal Deine 4 Absätze hier, geschweige denn die rechtliche Durchsetzung...
 
Zuletzt bearbeitet:
Im deutschen (Münz)Onlinehandel lassen sich wegen verwöhnten Kunden, Kleingewerbetreibenden-/Schwarzhändler-Mitbewerberdruck, kalkulatorischer Unfähigkeit, Kundenverlustangst, Selbstdarstellungszwang und ähnlichen psychologischen Störungen teilweise nur noch "Handelsspannen" im unteren einstelligen Bereich durchsetzen. Bei Anwendung der Gesamtdifferenz existieren bei 99% der Händler nichtmal die erforderlichen Aufzeichnungen über den Einkaufspreis aufgeschlüsselt nach einzelnen Münzen. Der Kampf um die eventuell enthaltenen 2 Euro Umsatzsteuer aus Differenz lohnt sicher noch nicht mal Deine 4 Absätze hier, geschweige denn die rechtliche Durchsetzung...
Hallo DDresdner,
by einer Münze die 3000 Euro gekostet hat kann es sich locker um einige hundert Euro handeln. Kommt drauf an wie teuer der Händler eingekauft hat. Da es sich bei diesem Händler um einen grossen Fisch handelt denke ich auch dass die Buchführung hoffentlich entsprechend komplett ist. Wie sonst sollte denn die Differenzbesteuerung angewendet werden?

Goldnarr
 

Hallo Zwerg,
Danke für deine Mühen, aber der Artikel hilft mir in diesem Fall leider nicht. Ich weiss schon dass keine Umsatzsteuer bei einer Lieferung ins nicht-EU Ausland ans Finanzamt abgeführt wird, aber ich weiss trotzdem nicht ob nun der Händler diese einfach einbehält oder ob sie mir zusteht. Darum geht es. Ich hätte es natürlich vor dem Kauf absprechen müssen, dafür ist es jetzt aber zu spät.

Goldnarr
 
Die Steuer steht Dir nicht zu.
Der Händler darf keine Diff-Rechnung bei Lieferung ins Nicht-EU Ausland ausstellen.
Die Rechnung hätte von Anfang an niedriger sein müssen (können). So verdient der Händler, da er keine Steuer abführt.
Du mußt die Lieferung natürlich beim Zoll anmelden - ist je nach Land erfahrungsgemäß teuer.
Das steht aber alles im Gesetz und kann man ergoogeln oder bei der IHK erfragen - ganz einfach.
 
Hallo Zwerg,
Danke für die weiteren Erläuterungen. Macht schon Sinn. Ich sollte wirlich in Zukunft vor dem Kauf versuchen einen Rabatt in Höhe der beim EU Kauf anfallenden Umsatzsteuer auszuhandeln.

Goldnarr
 
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