Hallo allerseits,
aus konkretem Anlass möchte ich folgenden Fall schildern. Kommentare und Erfahrungsberichte zu dem Thema lese ich gerne.
Ich habe eine Münze im online shop eines Händlers in Deutschland gekauft. Die Münze wurde mir zu meinem Wohnort im nicht-EU Ausland geschickt. Auf der Rechnung steht dass die Münze dem UStG. 25a unterliegt und differenzbesteuert wird. Der Betrag (von ich voll bezahlte) wurde explizit als "Bruttowarenwert" ausgewiesen. Der Betrag identisch mit dem Betrag den z.B. ein Kunde in der EU bezahlt hätte.
So wie ich die Lage sehe wurde also Umsatzsteuer (auf den Differenzbetrag aus An- und Verkauf der Münze) berechnet. Die USt musste aber nicht abgeführt werden da bei Lieferung ins nicht-EU Ausland keine USt anfällt. Aus meiner Sicht steht mir dieser Betrag zu. Ich habe um Erstattung gebeten und warte nun auf die Antwort.
Wie seht ihr die Sache? Bin ich im Recht?
Goldnarr
aus konkretem Anlass möchte ich folgenden Fall schildern. Kommentare und Erfahrungsberichte zu dem Thema lese ich gerne.
Ich habe eine Münze im online shop eines Händlers in Deutschland gekauft. Die Münze wurde mir zu meinem Wohnort im nicht-EU Ausland geschickt. Auf der Rechnung steht dass die Münze dem UStG. 25a unterliegt und differenzbesteuert wird. Der Betrag (von ich voll bezahlte) wurde explizit als "Bruttowarenwert" ausgewiesen. Der Betrag identisch mit dem Betrag den z.B. ein Kunde in der EU bezahlt hätte.
So wie ich die Lage sehe wurde also Umsatzsteuer (auf den Differenzbetrag aus An- und Verkauf der Münze) berechnet. Die USt musste aber nicht abgeführt werden da bei Lieferung ins nicht-EU Ausland keine USt anfällt. Aus meiner Sicht steht mir dieser Betrag zu. Ich habe um Erstattung gebeten und warte nun auf die Antwort.
Wie seht ihr die Sache? Bin ich im Recht?
Goldnarr