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Soweit ich weiß, müssen die Gebühren erstattet werden. Manche Banken machen die Prüfung automatisch, bei anderen muss man selbst tätig werden.Gilt die Zustimmung dann Rückwirkend auf die bisher, laut BGH Urteil, unrechtmäßig erhobenen Gebühren oder müssen die Banken alles was bisher unberechtigt erhoben wurde ersteinmal zurückerstatten?
Dies ist reine Mutmaßung, ich habe bei meinen Bankverbindungen recht früh zugestimmt, trotzdem bekam ich die Meldung, dass mein Anspruch geprüft wurde - leider ergab sich bei gebührlosem Onlinekonto keine Erstattung. Meinen Eltern wurden Gebühren erstattet, auch nach deren Zustimmung zu AGBs.Sie haben mir vor etwa 4 Wochen ein paar Euro für unrechtmäßig erhobene Kosten überwiesen. Hätte ich noch im November zugestimmt, wäre das nicht geschehen.
p.s. und ach ja - Banken sind Verbrecher und klauen uns das Geld... yeah... möchte nicht zu sehr aus der Reihe tanzen...