manloeste
0-Euro-Schein-Sammler
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Nicht böse gemeint, aber diese Aussage kann man so nicht stehen lassen. Das ist vielleicht das Kriterium, das eBay ansetzt um ein gewerbliches von einem privaten Konto zu unterscheiden und weshalb ein privates eBay-Konto maximal eine Stückzahl von 9 bei einem Festpreis-Artikel einstellen darf. Aber die Ansicht von eBay ist hier weder rechtlich relevant noch hilft sie weiter.@Thygra Privatleute dürfen bis zu 9 Artikel des gleichen Produkts verkaufen, zumindest auf ein Angebot, ab dem 10ten Stück ist dann gewerblich. Ob er auch mehrere Angebote mit 9 Stück einbuchen darf weiß ich nicht.
Selbst Gerichte sind sich nicht einig, wo genau die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf (aus wettbewerbsrechtlicher Sicht) liegt. Es gibt einige Eckpfeiler, anhand derer man diese Eigenschaft festmachen kann, aber deine Aussage ist so pauschal nicht haltbar. Jemand, der auch nur ganz wenige Exemplare vorverkauft (also bereits anbietet bevor er sie hat) handelt nach Ansicht einiger Gerichte immer gewerblich, während das einmalige Einstellen der geerbten Sammlung (je nach Gericht) auch bei großer Stückzahl noch privat sein kann. Auf gar keinen Fall lässt sich das also auf eine konkrete Zahl festlegen ohne den Einzelfall zu berücksichtigen.