Diskussionsthread 0€ Scheine "Allgemein"

@Thygra Privatleute dürfen bis zu 9 Artikel des gleichen Produkts verkaufen, zumindest auf ein Angebot, ab dem 10ten Stück ist dann gewerblich. Ob er auch mehrere Angebote mit 9 Stück einbuchen darf weiß ich nicht.
Nicht böse gemeint, aber diese Aussage kann man so nicht stehen lassen. Das ist vielleicht das Kriterium, das eBay ansetzt um ein gewerbliches von einem privaten Konto zu unterscheiden und weshalb ein privates eBay-Konto maximal eine Stückzahl von 9 bei einem Festpreis-Artikel einstellen darf. Aber die Ansicht von eBay ist hier weder rechtlich relevant noch hilft sie weiter.

Selbst Gerichte sind sich nicht einig, wo genau die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf (aus wettbewerbsrechtlicher Sicht) liegt. Es gibt einige Eckpfeiler, anhand derer man diese Eigenschaft festmachen kann, aber deine Aussage ist so pauschal nicht haltbar. Jemand, der auch nur ganz wenige Exemplare vorverkauft (also bereits anbietet bevor er sie hat) handelt nach Ansicht einiger Gerichte immer gewerblich, während das einmalige Einstellen der geerbten Sammlung (je nach Gericht) auch bei großer Stückzahl noch privat sein kann. Auf gar keinen Fall lässt sich das also auf eine konkrete Zahl festlegen ohne den Einzelfall zu berücksichtigen.
 
Ich ging jetzt gedanklich nur auf diesen Fall des MSV-Scheins mit den 5 Exemplaren bei Ebay ein, weil Thygra das mit dem angreifbar sagte. Aus dem Aspekt darf ein Privatmensch bei EBAY bis 9 Scheine verkaufen, ohne die Maßgaben der Plattform zu verstoßen, also hätte der Kerl ja eigentlich mit der Menge nichts verbotenes getan.
Von Arbeitsrecht, Unternehmer, Gewerbe,... habe ich gar keine Ahnung und würde mich hüten, da was zu tun und zu sagen. Ich säße als Gewerbetreibender bestimmt ab dem nächstmöglichen Moment im Knast, gegen jedes nötige Wissen verstoßen.
 
Mein Wissensstand deckt sich mit dem von @manloeste .

Hinzu kommt aber noch ein weiterer Aspekt: Wenn ein Artikel bereits mit der Absicht einer Gewinnerzielung gekauft wird/wurde und nach kurzer Zeit bereits wieder zum Verkauf angeboten wird, liegt auch bereits eine gewerbliche Handlung vor. Auch hier gibt es keine genauen Kriterien, aber wenn ich mich richtig erinnere, gab es hier schon Gerichtsurteile, die einen Verkauf nach weniger als einem Jahr bereits als gewerblich einstuften.
 
@Thygra Das hieße dann eigentlich, wann immer ein Privatmensch 0 Euro Schein umgehend nach Herausgabe als Auktion einstellt und deshalb manchmal die Wahnsinns-Summen erzielt, macht er sich im Prinzip strafbar, weil er eigentlich schon im Moment des Kaufs davon ausgehen dürfte, daß er nur drei braucht und keine 5 Stück und sie gleich verkauft? Das mit dem einen Jahr betrifft ja dann bestimmt etwa die Hälfte der Verkäufer.
 
Strafbar macht man sich wohl nicht, weil das vermutlich keine Straftat ist. Aber ich vermute, du hast nicht wirklich "strafbar" gemeint, sondern eher allgemein im Sinn von "angreifbar"!?

Wie gesagt, es gibt keine genauen Kriterien. Der Gesetzgeber lässt hier üblicherweise Spielraum für Gerichte.

Es ist durchaus erlaubt, wenn man Scheine direkt nach Erscheinen zu einem höheren Preis zum Verkauf anbietet. Aber es erfüllt die wichtigsten Kriterien der Gewinnerzielungsabsicht und müsste somit ein gewerblicher Verkauf sein, kein Privatverkauf. Vermutlich kennt sich @manloeste damit aber noch besser aus als ich.
 
Jetzt reicht diesem ominösem Verkäufer der MSV- und Karl-Marx-Schein schon nicht mehr, jetzt schlägt er in die vollen: Grotte de Han mit Big Ben :hahaha:, aber wer da auf kaufen tippt, sollte vielleicht mit dem Sammeln aufhören, den hätte er wohl eher mit 200,00 Euro einstellen sollen, dann hätte vielleicht jemand ein ein Schnäppchen geglaubt, aber obwohl ich unbedingt diesen Schein haben muss, würde ich selbst ohne den Text zu lesen an einen Witz glauben.
 
Hallo ich würde einen Einkauf bei

www.Btze.fr.de abraten

Ich habe diese Lieferung erhalten und zu tiefst enttäuscht. Er gibt mir ein Rabatt von 10% und ich soll sie behalten oder ich soll sie zurück senden und er erstatt mir das Geld aber er ersetzt keine Scheine.

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Das sieht zumindest bei den oberen so aus, als wurden die Scheine mit so einem Gummifinger manuell abgezählt.
Sieht wirklich übel aus. Ich würde sie zurückgeben.

Ich habe manchmal bei meinen Scheinen auch Knicke in der Mitte oben, das kommt von Zählmaschinen, da sind typische leichte Knickkerben zu erkennen.
 
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