Dubiose Angebote von gefälschten Goldmünzen bei Ebay

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Aus aktuellem Anlass mal ein paar Beispiele, dass man bei Ebay höchst vorsichtig sein sollte:

Goldmünze 1 oz. Südafrikanischer Krügerrand 2009 | eBay
1 oz. 9999 Goldmünze "100 $ AUSTRALIAN KANGAROO - 2011" | eBay
Dieser Verkäufer verkauft öfter mal Fälschungen, gerne auch ungekennzeichnet. Dafür versteckt er im "Kleingedruckten" dann Hinweise wie "Edelmetall: 999 Gold-Auflage" und zu geringe Gewichtsangaben. Ich habe ihn daraufhin angeschrieben. Dass er sich mit der Verkaufen von Fälschungen kursgültiger Münzen strafbar macht (immerhin ist die 100$-Münze in Australien gesetzliches Zahlungsmittel), war ihm aber egal.
Die Auktion wurde dann - trotz Meldung bei Ebay - nicht gestoppt und lief mit 806 Euro aus. Respektables Ergebnis für eine chinesische Fälschung, die um die 50 Cent wert ist...

Auch muss man sich langsam Sorgen machen, weil die Fälscher immer besser werden:
1 OZ Fine Gold, Maple Leaf, 2015. | eBay

Und NGC gradet diesen Müll (nach Angaben des Verkäufers eine Wolfram-Fälschung) dann auch noch:
2009 Australia $100 Kangaroo Coon MS69 | eBay
 
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Aus aktuellem Anlass mal ein paar Beispiele, dass man bei Ebay höchst vorsichtig sein sollte:

Goldmünze 1 oz. Südafrikanischer Krügerrand 2009 | eBay
1 oz. 9999 Goldmünze "100 $ AUSTRALIAN KANGAROO - 2011" | eBay
Dieser Verkäufer verkauft öfter mal Fälschungen, gerne auch ungekennzeichnet. Dafür versteckt er im "Kleingedruckten" dann Hinweise wie "Edelmetall: 999 Gold-Auflage" und zu geringe Gewichtsangaben.
hmm, es steht aber alles drin. Deswegen unternimmt ebay auch nichts.
Geht auch irgendwie in Richtung "Gier schlägt Hirn"
Stell den Kandidaten doch in der ebay Community als "Pappenverkäufer" vor.
Da gibt es ein paar ganz hart gesottene, die den Artikel ersteigern, nicht bezahlen, gleich einen Fall eröffnen und sofort rot bewerten.
Ich lese auch nicht immer alle Beschreibungen von Goldmünzen, aber die kaufe ich bei seriösen Händlern.
 
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hmm, es steht aber alles drin. Deswegen unternimmt ebay auch nichts.
Naja, nicht ganz. Er verkauft eine kursgültige australische 100-Dollar-Münze, die nicht als Nachprägung gekennzeichnet ist. Also Falschgeld. Da hilft auch die Angabe des (für die Münze falschen) Gewichts und Erwähnung von "Feingold-Auflage" nichts, das ist auch mit den Angaben strafbar.
 
Er verkauft eine kursgültige australische 100-Dollar-Münze, die nicht als Nachprägung gekennzeichnet ist. Also Falschgeld.

Das ist falsch!
Es handelt sich nicht um Falschgeld, nur weil es eine kursgültige Münze ist. Geld im Sinne der §§ 146ff StGB ist jedes vom Staat (auch fremden) oder durch eine von ihm ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte und zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel. An letzterem mangelt es den klassischen Anlagemünzen. Sie sind weder zum Umlauf im Geldverkehr bestimmt, noch tatsächlich im Geldumlauf zu finden.
Da der Irrglaube, es handele sich um Falschgeld weit verbreitet ist, habe ich das entsprechende BGH Urteil (es ging hierbei um Krügerrand-Münzen) als Anlage angehängt.
 

Anhänge

  • Krügerrand kein Falschgeld.pdf
    67,9 KB · Aufrufe: 766
Interessante Interpretation des BGH, die ich noch nicht kannte. Gefälschte gesetzliche Zahlungsmittel sind also kein Falschgeld.

Im Gegensatz zu dem Krügerrand hat der Australier zwar einen Nennwert (100 AUD), ist aber auch nicht im Zahlungsverkehr anzufinden. Vermutlich könnte ich dann auch deutsche 25- und 100-Euro-Münzen fälschen, ohne Falschgeld zu produzieren? Naja, man muss ja auch nicht alles nachvollziehen können. Freut die Chinesen aber bestimmt.
 
Als Münzsammler "finde" ich das Urteil natürlich auch nicht toll, aber wenn man sich den Schutzzweck der §§ 146ff StGB vor Augen führt, is es letzendlich doch folgerichtig. Geschützt werden soll der staatliche Geldverkehr und der ist durch die Fälschung von nicht zum Umlauf bestimmter Sammlermünzen nicht gefährdet. Werden die gefälschten Teile als echt verkauft, greifen andere Straftatbestände (z.B. § 263 Betrug).
 
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