Ebay Auktionen und Ausschluss der Rücknahme

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Folgende Situation: Ein gewerblicher Händler bietet eine Goldmünze bei Ebay als Auktion ab einem Euro an und schreibt unter Widerrufsbelehrung folgendes:

,,Widerrufsbelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.''

Das Stück ist nicht als ,,Anlagegold'' beschrieben und erreicht erwartungsgemäß einen Zuschlag der deutlich über dem 1,8 fachen Materialwert liegt.

Unter Umständen hat der Käufer dieses Stücks oben genannten Satz überlesen und bei seinem Gebot die eher außergewöhnliche Münze auch gut honoriert. Nun fällt ihm jedoch im Augenschein auf, dass das Stück ihm nicht zusagt. Er fragt sehr höflich eine Rückgabe an, welche vom gewerblichen Verkäufer, welcher sogar in einem Händlerverband ist, fast sofort abgewiesen wurde. Auf Nachfrage war dann zu erfahren, dass man bei Auktionen eine Rückgabe ausschließen könne und deswegen das Stück auch nicht zurück nehme.

Jetzt meine Frage: Kann ein Händler nur durch die Verwendung des Auktionsformats bei Ebay das Widerrufsrecht des Fernabsatzhandels umgehen? Warum machen das dann nicht (fast) alle?
 
Kann ein Händler nur durch die Verwendung des Auktionsformats bei Ebay das Widerrufsrecht des Fernabsatzhandels umgehen?

Ich wage es mal den Anfang zu machen und meine:

Er kann es damit nicht umgehen und muss spätestens am Ende der Auktion, dem jetzt feststehendem Vertragspartner, eine Widerufsbelehrung in Textform zukommen lassen.
 
Jetzt meine Frage: Kann ein Händler nur durch die Verwendung des Auktionsformats bei Ebay das Widerrufsrecht des Fernabsatzhandels umgehen? Warum machen das dann nicht (fast) alle?

Nein kann er nicht.
Im rechtlichen Sinne sind eBay-Auktionen keine Versteigerungen, sondern es kommt ein gängiger Kaufvertrag zustande der online geschlossen wurde. Es handelt sich dabei um ein Verkauf auf der Basis des Höchstgebot innerhalb eines definierten Zeitraumes. Für mein Verständnis ist der Verkäufer hochgradig Abmahngefährdet!
 
Um welche Münze (nicht die Artikelnummer) handelt es sich denn?
 
Guten Abend,
vielen Dank an euch drei!
Um welche Münze (nicht die Artikelnummer) handelt es sich denn?

Bei dem Stück handelt es sich um eine 1872er Krone, die mein Bruder ersteigert hat. Ich konnte ihn ein bisschen für Reichsgold anfixen. Das Stück habe ich im Reichsmünzen Forum vorgestellt.
Ich habe bei dem Händler schon einmal eine relativ hochpreisige Münze gekauft und hatte daher erstmal nichts gegen einzuwenden. Damals hat er ein Rückgaberecht angeboten und tut das auch bei all seinen aktuellen Auktionen. In diesem Fall stellt er sich aber stur, da er sich im Recht sieht. Er hat bei der Auktion das Rückgabrecht ausgeschlossen, was mein Bruder aber übersehen hat, da es ein Impressum gab. Die automatisch durch Ebay zugesendete Widerrufsbelehrung hat entsprechend nur darüber belehrt, dass kein Widerruf möglich ist (siehe Bilder). Der Sendung lag außer einer Rechnung, welche fälschlicherweise auf mich lautete und einen leicht falschen Preis enthält auch nichts dabei. Mein Bruder hat höflich eine Rückgabe beantragt, welche nach 5 Minuten geschlossen wurde. Auf Nachfrage warum kam dann die im Anhang befindliche Antwort. Für Ebay scheint die Sache erledigt zu sein, da es über die Seite nicht mal mehr die Möglichkeit einen Fall zu eröffnen etc. Eventuell würde ein Anruf dort helfen, aber aus meiner Erfahrung ist das meist sinnlos. Der gewerbliche Händler sieht sich im Recht, hat es aber offenbar nicht. Wie würdet ihr bei der Sache weiter vorgehen?
 

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Ohjeh. Schwierig. Man könnte die harte Tour fahren und die Münze einfach zurückschicken und das Geld zurückverlangen. Das wird allerdings so nicht funktionieren weil der Händler die ebay-Gebühren ja nicht einfach erstattet bekommt. Also müsste man sich entweder irgendwie mit ihm einigen oder auf Rücknahme Klagen.
Aus der ebay Schiene kommt man nur raus wenn man einen Fall eröffnet
Welchen Grund gibt es denn für die Rückgabe, liegt ein Mangel vor, gab es Fehler in der Beschreibung oder passt nur die Erhaltung nicht ?
 
Aus der ebay Schiene kommt man nur raus wenn man einen Fall eröffnet
Diese Option findet sich ja nicht mal mehr in der Ebay Benutzeroberfläche

Welchen Grund gibt es denn für die Rückgabe, liegt ein Mangel vor, gab es Fehler in der Beschreibung oder passt nur die Erhaltung nicht ?
Grade Stücke mit einem gewissen Sammlerwert muss man in der Hand gehabt haben um sie beurteilen zu können. Die Verkaufsbilder sind nicht optimal und in Natura sagt das Stück einfach nicht zu. Vielleicht hat der Händler auch mehr bekommen als erhofft un mauert deswegen.
 
Den Vorsitzenden vom Berufsverband einschalten, damit hatte ich schon gute Erfahrungen in anderer Sache gemacht.

Vorrausgesetzt, Du meinst mit Händlerverband den bekannten Berufsverband. ;)
 
Vorrausgesetzt, Du meinst mit Händlerverband den bekannten Berufsverband. ;)
Der Händler ist Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzfachhandels. Die Idee klingt ziemlich gut und vielleicht führt ja auch erstmal nur die Ankündigung zu einer Einsicht.
 
Der Händler ist Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzfachhandels.
Das passt!

Zu meiner Zeit des Anliegens war der Vorsitzende ein Hr. Brückel, für mich unerwartet konnte ich mit einer E-Mail an ihn tatsächlich etwas erreichen.
 
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