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Folgende Situation: Ein gewerblicher Händler bietet eine Goldmünze bei Ebay als Auktion ab einem Euro an und schreibt unter Widerrufsbelehrung folgendes:
,,Widerrufsbelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.''
Das Stück ist nicht als ,,Anlagegold'' beschrieben und erreicht erwartungsgemäß einen Zuschlag der deutlich über dem 1,8 fachen Materialwert liegt.
Unter Umständen hat der Käufer dieses Stücks oben genannten Satz überlesen und bei seinem Gebot die eher außergewöhnliche Münze auch gut honoriert. Nun fällt ihm jedoch im Augenschein auf, dass das Stück ihm nicht zusagt. Er fragt sehr höflich eine Rückgabe an, welche vom gewerblichen Verkäufer, welcher sogar in einem Händlerverband ist, fast sofort abgewiesen wurde. Auf Nachfrage war dann zu erfahren, dass man bei Auktionen eine Rückgabe ausschließen könne und deswegen das Stück auch nicht zurück nehme.
Jetzt meine Frage: Kann ein Händler nur durch die Verwendung des Auktionsformats bei Ebay das Widerrufsrecht des Fernabsatzhandels umgehen? Warum machen das dann nicht (fast) alle?
,,Widerrufsbelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.''
Das Stück ist nicht als ,,Anlagegold'' beschrieben und erreicht erwartungsgemäß einen Zuschlag der deutlich über dem 1,8 fachen Materialwert liegt.
Unter Umständen hat der Käufer dieses Stücks oben genannten Satz überlesen und bei seinem Gebot die eher außergewöhnliche Münze auch gut honoriert. Nun fällt ihm jedoch im Augenschein auf, dass das Stück ihm nicht zusagt. Er fragt sehr höflich eine Rückgabe an, welche vom gewerblichen Verkäufer, welcher sogar in einem Händlerverband ist, fast sofort abgewiesen wurde. Auf Nachfrage war dann zu erfahren, dass man bei Auktionen eine Rückgabe ausschließen könne und deswegen das Stück auch nicht zurück nehme.
Jetzt meine Frage: Kann ein Händler nur durch die Verwendung des Auktionsformats bei Ebay das Widerrufsrecht des Fernabsatzhandels umgehen? Warum machen das dann nicht (fast) alle?