@DDresdner: Stimme dir zu 100% zu.
Ich war vor einigen Jahren mal auf einem IHK-Semminar da wurde u.a. erörtert wie man
ein wichtiges Schriftstück versendet. Das mit Zeuge bei Einwurf wurde dort auch
aufgeführt allerdings sollte dieser den Inhalt vorher gesehn bzw. gelesen haben.
Was ich aber damals allerdings neu gelernt habe, man kann damit auch einen Gerichtsvoll-
zieher beauftragen. Dieser macht sich davon für seine Akten eine Kopie und versendet das
Original dann zu seinem Kollegen der für die gewünschte Adresse zuständig ist. Der wirft
es dann nur in den Briefkasten und es gilt als amtlich zugestellt. Der "glückliche" Empfänger
kann dann nicht mehr behaupten in dem Umschlag wäre sonst was gewesen. Die Kosten dafür
sind sogar sehr überschaubar. Habe das vor ein paar Jahren mal gemacht und hat mich etwa
25 euro gekostet. Finde ich einen sehr fairen Preis für diese Leistung.
Diese Anekdote ist mir bei unserer Diskussion wieder eingefallen und dachte ich gebe sie
mal zum besten, evtl. ist sie ja für den einen oder anderen interessant.
Fragt mich jetzt bitte nicht ob das auch mit Münzen funktioniert