Ebay Käuferschutz - Vorsicht für alle Privatverkäufer geboten

Dieser "Quatsch"(!!!) ist die Haltung von Ebay bei von Käufern ausgelösten Käuferschutzfällen für per prio versendete Ware, wo der Kunde behauptet, er hätte im Briefkasten trotz Zustellung laut Sendungsverfolgung nichts gefunden. Am nächsten Tag war´s dann gottseidank drin...

Akzeptiert Ebay denn auch Einschreiben bzw. Einwurfeinschreiben nicht für den "Verkäufer"schutz? Zumindest das Einwurfeinschreiben unterscheidet sich doch nicht vom Prioversand oder doch?
 
Dieser "Quatsch"(!!!) ist die Haltung von Ebay bei von Käufern ausgelösten Käuferschutzfällen für per prio versendete Ware, wo der Kunde behauptet, er hätte im Briefkasten trotz Zustellung laut Sendungsverfolgung nichts gefunden. Am nächsten Tag war´s dann gottseidank drin...
Ansonsten brauchst Du von MIR in Zukunft nicht mehr erwarten, dass ich für Dich 3 Minuten lang die Computertastatur bediene, um Dir zu helfen... wenn Deine Schwester ein bekanntes Risiko eingegangen ist, dann muss sie auch die Konsequenzen tragen, fertig. Wegen 34 Euro Streitwert beginnt kein Anwalt zu arbeiten. Und schon wieder 3 Minuten Lebenszeit weg...
Hallo Karsten
Es geht um die Schwester von Onkel Sam und nicht um die von Phönix08 ;).
 
Akzeptiert Ebay denn auch Einschreiben bzw. Einwurfeinschreiben nicht für den "Verkäufer"schutz? Zumindest das Einwurfeinschreiben unterscheidet sich doch nicht vom Prioversand oder doch?
Für Ebay muss im Tracking zumindest der Empfängername und die Postleitzahl ersichtlich sein. Keine Ahnung, ob das bei Einwurfeinschreiben oder normalen Einschreiben angezeigt wird. Ganz „lustig“ sind Fälle , die auf ebay.com gemeldet wurden, da braucht es auch noch eine Empfängerunterschrift in der Sendungsverfolgung, um zu Gunsten des Verkäufers entschieden zu werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Für Ebay muss im Tracking zumindest der Empfängername und die Postleitzahl ersichtlich sein. Keine Ahnung, ob das bei Einwurfeinschreiben oder normalen Einschreiben angezeigt wird. Ganz „lustig“ sind Fälle , die auf ebay.com gemeldet wurden, da braucht es auch noch eine Empfängerunterschrift in der Sendungsverfolgung, um zu Gunsten des Verkäufers entschieden zu werden.
Mir scheint, dass das Sytem Käuferschutz bei Ebay doch ein größeres Problem darstellt als bisher von mir berichtet.

Ich kann nur hoffen, das andere Foristen aus dem aktuellen Ereignis von meiner Schwester ihre Vorkehrungen daraus ziehen werden wie nur noch als DHL-Paket zu versenden. Am besten noch notariell beglaubigt damit der Empfänger nicht behauptet es war nur Kehricht statt ersteigerte Ware drinnen und so wieder den Käuferschutz betätigen kann.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Wer mit dem Teufel essen will, braucht einen langen Löffel. Wer mit dem wahrlich geringen Verlustrisiko bei Normalbriefen nicht leben kann und nur noch per DHL-Paket verschickt, braucht sich nicht wundern, wenn er für niedrigpreisige Ware keine Interessenten mehr findet. Niemand bezahlt für eine 2-Euro-BluRay, 2,76-2Euro-Münze oder ähnliches 5 Euro für ein DHL-Paket.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer mit dem Teufel essen will, braucht einen langen Löffel. Wer mit dem wahrlich geringen Verlustrisiko bei Normalbriefen nicht leben kann und nur noch per DHL-Paket verschickt, braucht sich nicht wundern, wenn er für niedrigpreisige Ware keine Interessenten mehr findet. Niemand bezahlt für eine 2-Euro-BluRay, 2,76-2Euro-Münze oder ähnliches 5 Euro für ein DHL-Paket.
Verstehe ich nicht ganz. Der Käufer mag unversicherten Versand haben und aktiviert bei (angeblichem) nichterhalt der Ware den Käuferschutz. Welche Option habe ich?
 
Hallo,

Unversicherten Versand gar nicht erst anbieten.

das sehe ich leider auch so.

Im übrigen kann man bei diesem Sachverhalt nur langen Atem haben
- allein ob der Aufwand lohnt.?

Wenn es AGB Bestandteile gibt, die versuchen geltende Gesetze auszuhebeln, sind diese nach geltendem Recht nicht gültig. Das weis eigentlich jeder der hier anwesenden Händler, dafür gibt es an AGB immer hinten dran einen extra Verweis, dass alles andere unberührt bleibt wenn ein Punkt ausfällt.....
Wäre jetzt nur jemand gesucht der die Muse hat und ebay genau auf Einhaltung dieser Gesetze verklagt. Ich denke das wird aber nicht der einzige Punkt sein wo man bei den AGB ansetzen könnte.
Ebay weis ganz genau, auf Grund der Größe des Firmengeflechtes und dem nötigen Kleingeld in der Hinterhand ist die Ambition wegen 10€ zu Klagen bei 99,9999% aller Nutzer der Plattform sehr gering bis nicht vorhanden. Zumal noch der Umstand dazu kommt, dass bei der Arbeitsweise unserer Gerichte der Kläger bis zur Verhandlung eh in gefühlten 90% der Fälle an Altersschwäche verstorben ist....

Grüße
pingu
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet