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Bei aller berechtigten Kritik an ebay ...Hallo,
das sehe ich leider auch so.
Im übrigen kann man bei diesem Sachverhalt nur langen Atem haben
- allein ob der Aufwand lohnt.?
Wenn es AGB Bestandteile gibt, die versuchen geltende Gesetze auszuhebeln, sind diese nach geltendem Recht nicht gültig. Das weis eigentlich jeder der hier anwesenden Händler, dafür gibt es an AGB immer hinten dran einen extra Verweis, dass alles andere unberührt bleibt wenn ein Punkt ausfällt.....
Wäre jetzt nur jemand gesucht der die Muse hat und ebay genau auf Einhaltung dieser Gesetze verklagt. Ich denke das wird aber nicht der einzige Punkt sein wo man bei den AGB ansetzen könnte.
Ebay weis ganz genau, auf Grund der Größe des Firmengeflechtes und dem nötigen Kleingeld in der Hinterhand ist die Ambition wegen 10€ zu Klagen bei 99,9999% aller Nutzer der Plattform sehr gering bis nicht vorhanden. Zumal noch der Umstand dazu kommt, dass bei der Arbeitsweise unserer Gerichte der Kläger bis zur Verhandlung eh in gefühlten 90% der Fälle an Altersschwäche verstorben ist....
Grüße
pingu
Hier entspricht die ebay-Regel Mal (ausnahmsweise) der Rechtslage in Deutschland.
Ist Versender gewerblich, liegt der Gefahrübergangspunkt bei der Übergabe an den Empfänger (Haus-/Wohnungstür bzw. Briefkasten/Postfach/Packstation etc.)
Ist der Versender privat, liegt der Gefahrübergangspunkt bei der Übergabe an den Transporteur (Post, DHL, Paketdienst etc.)
In beiden Fällen muß der Versender beweisen, daß die Übergabe am Gefahrpunkt erfolgt ist.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die Meinung eines Volljuristen.