Ebay Käuferschutz - Vorsicht für alle Privatverkäufer geboten

Hallo,



das sehe ich leider auch so.

Im übrigen kann man bei diesem Sachverhalt nur langen Atem haben
- allein ob der Aufwand lohnt.?

Wenn es AGB Bestandteile gibt, die versuchen geltende Gesetze auszuhebeln, sind diese nach geltendem Recht nicht gültig. Das weis eigentlich jeder der hier anwesenden Händler, dafür gibt es an AGB immer hinten dran einen extra Verweis, dass alles andere unberührt bleibt wenn ein Punkt ausfällt.....
Wäre jetzt nur jemand gesucht der die Muse hat und ebay genau auf Einhaltung dieser Gesetze verklagt. Ich denke das wird aber nicht der einzige Punkt sein wo man bei den AGB ansetzen könnte.
Ebay weis ganz genau, auf Grund der Größe des Firmengeflechtes und dem nötigen Kleingeld in der Hinterhand ist die Ambition wegen 10€ zu Klagen bei 99,9999% aller Nutzer der Plattform sehr gering bis nicht vorhanden. Zumal noch der Umstand dazu kommt, dass bei der Arbeitsweise unserer Gerichte der Kläger bis zur Verhandlung eh in gefühlten 90% der Fälle an Altersschwäche verstorben ist....

Grüße
pingu
Bei aller berechtigten Kritik an ebay ...
Hier entspricht die ebay-Regel Mal (ausnahmsweise) der Rechtslage in Deutschland.

Ist Versender gewerblich, liegt der Gefahrübergangspunkt bei der Übergabe an den Empfänger (Haus-/Wohnungstür bzw. Briefkasten/Postfach/Packstation etc.)

Ist der Versender privat, liegt der Gefahrübergangspunkt bei der Übergabe an den Transporteur (Post, DHL, Paketdienst etc.)

In beiden Fällen muß der Versender beweisen, daß die Übergabe am Gefahrpunkt erfolgt ist.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die Meinung eines Volljuristen.
 
Bei aller berechtigten Kritik an ebay ...
Hier entspricht die ebay-Regel Mal (ausnahmsweise) der Rechtslage in Deutschland.

Ist Versender gewerblich, liegt der Gefahrübergangspunkt bei der Übergabe an den Empfänger (Haus-/Wohnungstür bzw. Briefkasten/Postfach/Packstation etc.)

Ist der Versender privat, liegt der Gefahrübergangspunkt bei der Übergabe an den Transporteur (Post, DHL, Paketdienst etc.)

In beiden Fällen muß der Versender beweisen, daß die Übergabe am Gefahrpunkt erfolgt ist.

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die Meinung eines Volljuristen.

Was dann ja wiederum bedeuten müsste, das bei Privatverkauf Prio ausreichend wäre, da es einen Einlieferungsbeleg gibt.


Interessant wäre für mich noch die Rechtslage, wenn man in seinem Verkaufsangebot explizit aufführt, das bei Auswahl eines "Normalversandes" das komplette Versandrisiko auf den Käufer übergeht und man mit Kauf des Artikels und Auswahl der einfachen Versandoption dieses auch akzeptiert (und somit indirekt auch auf den Käuferschutz verzichtet?).
 
Hinzu kommt:

Ist bei gewerblichem Versender der Empfänger auch gewerblich, haftet der Empfänger für den Verlust.

Es wäre mir neu, dass sich die Ebay-Käuferschutzabteilung jemals um solche und von @Rollentöter genannten Feinheiten geschert hätte. Artikel ist nicht angekommen? Geld über Käuferschutz zurück. Fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was dann ja wiederum bedeuten müsste, das bei Privatverkauf Prio ausreichend wäre, da es einen Einlieferungsbeleg gibt.


Interessant wäre für mich noch die Rechtslage, wenn man in seinem Verkaufsangebot explizit aufführt, das bei Auswahl eines "Normalversandes" das komplette Versandrisiko auf den Käufer übergeht und man mit Kauf des Artikels und Auswahl der einfachen Versandoption dieses auch akzeptiert (und somit indirekt auch auf den Käuferschutz verzichtet?).
Geld beim Käufer zurückfordern. Vor Gericht muss man sich dann aber höchstwahrscheinlich selbst vertreten. Anwälte, die sich wegen 34 Euro Streitwert in Bewegung setzen, dürften rar gesät sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geld beim Käufer zurückfordern. Vor Gericht muss man sich dann aber höchstwahrscheinlich selbst vertreten. Anwälte, die sich wegen 34 Euro Streitwert in Bewegung setzen, dürften rar gesät sein.
Ich grüße euch und insbesonders DDresdner!
Warum sollte ein Anwalt dieses Mandat nicht annehmen, er geht doch bei einem solventen Mandanten kein Risiko ein.
Versorger geben schon ab 1€ (+ verdienstvollen x Mahnungen) ihre Forderungen an Inkasso ab
und da rechnet sich das dann.
Schöne Grüße
Heinz-Rudolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich grüße euch und insbesonders DDresdner!
Warum sollte ein Anwalt dieses Mandat nicht annehmen, er geht doch bei einem solventen Mandanten kein Risiko ein.
Versorger geben schon ab 1€ (+ verdienstvollen x Mahnungen) ihre Forderungen an Inkasso ab
und da rechnet sich das dann.
Schöne Grüße
Heinz-Rudolf
Fazit: Unter 5.000 Euro Streitwert lohnt sich ein Fall für einen Rechtsanwalt nicht.
Ob man selbst wegen 34 Euro ein paar Stunden Lebenszeit und Nerven opfern will, muss jeder für sich selbst entscheiden...
 
Ob man selbst wegen 34 Euro ein paar Stunden Lebenszeit und Nerven opfern will, muss jeder für sich selbst entscheiden...
Das ist doch eine ganz andere Frage. Wenn der Mandant Geld hat (und uneinsichtig) gibt es
genug Anwälte die das übernehmen. Es gibt sicherlich auch in Dresden Kanzleien die jeden Euro
mitnehmen.
Natürlich hast du insofern recht, dass ein guter Kaufmann,
-dem schlechten Geld kein gutes Geld hinterher wirft-
Viele Grüße
Heinz-Rudolf.
 
Ich habe ebend die Meldung von ebay bekommen, Aktionsangebote wie 70% Verkaufsgebührenerlass gibt es ab Sofort nur noch mit der neuen Zahlungsabwicklung. Meinetwegen, aber ohne mich.
 
Ich habe ebend die Meldung von ebay bekommen, Aktionsangebote wie 70% Verkaufsgebührenerlass gibt es ab Sofort nur noch mit der neuen Zahlungsabwicklung. Meinetwegen, aber ohne mich.
Danke für den Tipp, habe mich gleich wegen schnellstmöglicher Umstellung meines Privataccounts von Ebay zurückrufen lassen. Am Wochenende hat wiedermal ein Italiener mit 1 Bewertungspunkt pro Jahr einen gebrauchten Fahrradtacho von mir ersteigert und gestern teilte er mir mit, dass er den Artikel doch nicht braucht, weil er ihn woanders gekauft hat. Mit der neun Zahlungsabwicklung sperrt Ebay derartige Spaßbieter wesentlich schneller.
 
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