schade daß der schein nicht mehr gedruckt wird aber der 1000er ist ja auch nicht häßlich
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Original geschrieben von PhiliG
http://www.recht-in.de/ars-juridica/GesetzestextmitKommentaren/Bundesrecht/owig/owig.101.-135..htm
Auszug aus § 128:
"Ordnungswidrig handelt, wer Drucksachen oder Abbildungen herstellt oder verbreitet, die ihrer Art nach geeignet sind, im Zahlungsverkehr mit Papiergeld oder diesem gleichstehenden Wertpapieren (§ 151 des Strafgesetzbuches) verwechselt zu werden"
Ist doch nur ne Ordnungswidrigkeit. Die sollen sich mal nicht so aufragen. Und so wie ich das sehe ist der Besitz nicht ordnungswidrig. Aber leider:
§ 129
Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.
Was bei Verweigerung der Herausgabe passieren kann, weiß ich allerdings nicht.
MfG
Phili
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