Ebay-Kunden müssen 300-Euro-Scheine an die Bundesbank übergeben

schade daß der schein nicht mehr gedruckt wird aber der 1000er ist ja auch nicht häßlich;)
 
Moin,

gibbet noch was neues bzgl der Story? Hausdurchsuchungen,Anzeigen,Lebenslang o.ä? :p
 
falsche 300 Scheine

Das die Bundesbank so reagiert ist doch klar, wenn ich sehe, was an den Tankstellen und auch woanders alles angenommen wird ist die Gefahr des Betruges einfach zu gross. Wenn man mit einer blanken weissen Kreditkarte wo nur der Magnetstreifen aufgeklebt ist bezahlen kann, dann sollte es mit einem 300 Euro Schein auch kein Problem sein. Wer sich hier im Forum aufhält hat sich sicherlich mit der neuen Währung befasst, aber es gibte immer noch Leute die haben im Leben noch keinen 100, 200 oder 500 Euro Schein gesehen. Und, das es keine 1000 Euro Schein gibt wissen nicht einmal 50 % der Bevölkerung.
 
Ich hatte gestern ein Termin mit einem Bänker, wegen eine Finanzierung.
Er fragte nach meinen Hobby´s: Natürlich Münzen:D


Aber den Blick hättet ihr sehen sollen, als ich ihm meine Sammlung zeigte und er feststellte das deutsche und z.b Spanische Euromünzen nicht das Selbe Motiv auf der Rückseite haben.


:( Traurig aber wahr.

Und wenn die Leute das nicht mal von der Bank wissen,.......

Achso macht euch doch mal einen Spass und bezahlt mit einer 10 Euromünze.

Also in 4 Läden , einer Post und 2 Tankstellen konnte ich nicht damit bezahlen.

Enweder wurde es Falschegeld genannt, oder altes10 DM Stück.





:D :D :D :D


mfg steckie
 
Hallöchen,

noch im Juli habe ich mein Späßchen mit dem 300 Euro-Schein gemacht (siehe oben). Nun hat sich auch bei mir gezeigt, wie hartnäckig die Bundesbank nach dem "Falschgeld" sucht. Auch ich habe das Schreiben der Bundesbank bekommen, indem mit Strafe bis zu 10.000 Euro gedroht wird, wenn ich den Schein nicht umgehend ersatzlos zusende.
Für die die es interessiert wie so ein Schreiben aussieht, habe ich mal probiert es nachstehend einzustellen.

Schöne Grüße

Münzenspezi
<br>

PA300005.JPG
 
@ Münzenspezi
Und was wäre, wenn der Schein bei der Post verloren geht?! :D
Auf diesen Versuch könnte man es doch wohl ankommen lassen. Sie schreiben ja nicht, wie man es mit der Post zu schicken hat...
Aber wahrscheinlich werden sie einen Nachweis dafür verlangen wollen, dass jemand tatsächlich losgeschickt hat. Wie auch immer: viel Rauch um nichts :p
 
Der Verkäufer der 300er ist ja ein geschickter Heuchler (s. Posting von Nicojana oben):
Behauptet, dass er "...uneingeschränkte Freigabe und rechtlicher Absicherung aller zuständiger Institutionen..." hätte.
Die haben wohl gesagt "Klar dürfen Sie Geld nachmachen und verkaufen".
Und jetzt muss der Arme "nach Absprache mit der Europäischen Zentralbank, der Deutschen Bundesbank und der Staatsanwaltschaft" den Verkauf einstellen.

Gemein!!! Da haben die ihn ja zuerst belogen!

So kann es auch ausdrücken, wenn man etwas Verbotenes verkauft und es dann unterbunden wird.
Und Schuld sind natürlich die bösen Käufer, die das Ganze missbraucht haben.
 
Original geschrieben von PhiliG
http://www.recht-in.de/ars-juridica/GesetzestextmitKommentaren/Bundesrecht/owig/owig.101.-135..htm

Auszug aus § 128:
"Ordnungswidrig handelt, wer Drucksachen oder Abbildungen herstellt oder verbreitet, die ihrer Art nach geeignet sind, im Zahlungsverkehr mit Papiergeld oder diesem gleichstehenden Wertpapieren (§ 151 des Strafgesetzbuches) verwechselt zu werden"

Ist doch nur ne Ordnungswidrigkeit. Die sollen sich mal nicht so aufragen. Und so wie ich das sehe ist der Besitz nicht ordnungswidrig. Aber leider:

§ 129

Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach den §§ 126 bis 128 bezieht, können eingezogen werden.

Was bei Verweigerung der Herausgabe passieren kann, weiß ich allerdings nicht.


MfG
Phili

Eigentlich finde ich's auch richtig, dass die Scheine eingezogen werden.
Aber Euch kann dann ja trotzdem keiner was, oder? Im Text steht doch "wer ... herstellt oder verbreitet". Beides trifft ja wohl nicht zu.
Gibt es nicht irgendwie die Möglichkeit, die Dinger eindeutig als unecht zu kennzeichnen, so dass Ihr sie behalten könnt? Vielleicht kann man da mal nachhaken, wäre doch schade drum...

Michael
 
Eben darum muss man den Schein doch zurückgeben. Wenn man den Schein nicht abgeben kann, hat man ihn nicht mehr. Daraus wird dann gefolgert dass er in Umlauf gebracht wurde. Ganz einfach.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet