eBay-Problem

3. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es seriöse Versicherungsgesellschaften gibt, die vom Verkäufer keinen Nachweis des Versands fordert. Sprich Einschreiben o.ä.
In diesem Fall könnte es doch auch möglich sein, dass der Verkäufer die Ware gar nicht erst versendet hat, um durch die eidesstattliche Versicherung nur die Hoffnung besitzt, dass der Kunde dem nicht weiter nachgeht. (nur so als Gedankengang)





Also es wäre etwas unlogisch als Einschreiben zu versenden, wenn es doch nichts bringt?
Kurzum wer nichts zu verbergen hat, schickt die Erklärung ab......
und das es diese Verischerungsgesellschaften gibt, darüber brauchen wir glaube ich nicht weiter reden.


und das der Verkäufer die Meinung hat, dass man nicht weiter nachgeht, wäre doch vollkommen irrsinnig, jeder kann diese Erklärung schreiben und dann halt Stempel drauf, is doch gar kein Problem!Und schnell gemacht.

Ich würde dann einfach abwarten.
Aber sowie sich das oben anhört denke ich, kriegst du dein Geld...
 
ComputerBase - Veröffentlichung von fremden E-Mails strafbar

Noch was anderes, bitte pass auf welche Emails du veröffentlichst... ich kann bei Deinen Emails keine Firmeninterna oder ähnliches feststellen, trotzdem vorsicht ist gebotn.:eek:

Ich halte eine Veröffentlichung meiner Mails ohne meine ausdrückliche Erlaubnis und gleich zu welchem Zwecke für unzulässig. Ein solcher "Mitschnitt" ist einer unerlaubten Tonbandaufnahme gleichzusetzen.
 
Hallo,

danke schon mal für eure Meinungen zu diesem Thema.

Der Absender ist gewerblicher Händler.
In der Auktion stand "Versicherter Versand". Diesen hätte ich auch auf jeden Fall gewählt wäre dies nicht angeboten worden - denn, sicher ist sicher.
In der Versandmitteilung stand erst das es sich um eine Privatversicherung handelt.
Der Absender kann nicht belegen die Ware auch abgesendet zu haben.
Der Absender will die "EV" damit ich meinen Anspruch gegenüber der Versicherung habe - ich bin aber nicht Geschäftspartner der Versicherung sondern der Absender - ich habe kein Anrecht auf eine Entschädigung sondern der Absender.
Sollte ich eine "EV" abgeben und es stellt sich irgendwie heraus das die Ware nie abgesendet wurde laufe ich Gefahr der Mittäterschaft zum Versicherungsbetrug.
Der Absender schreibt mir nun Auszüge aus seinen AGB's die vorher mir nicht bekannt waren, dadurch unwirksam sind, zum großen Teil sogar nach Deutschem Recht.
Der Absender schiebt seine Verantwortung der Beweislage auf mich ab und ich soll die Lauferei ( Urlaub nehmen um zum Amt zu fahren zwecks Beglaubigung die ja auch noch Geld kostet) haben.

Ich werde mich auf keinen Fall darauf einlassen und bin mal gespannt wie es weitergehen wird.

Gruß
El Buitre
 
Sollte ich eine "EV" abgeben und es stellt sich irgendwie heraus das die Ware nie abgesendet wurde laufe ich Gefahr der Mittäterschaft zum Versicherungsbetrug.
du bestätigst doch nur, dass du die sendung nicht bekommen hast

ich verstehe das problem nicht
ich verstehe das problem immer noch nicht

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nichts für ungut, aber manchmal werde ich das gefühl nicht los, dass es immer nur nach dem motto ...
ich kunde, ich gut
du händler, du böse

... geht.
 
Frag ihn, ob er die "EV" bezahlt?
Das könnte bei der Versicherung integriert sein?
 
Frag El-Buitre ich weiß das nicht??
Aber er schreibt was davon....

Er schreibt: "Beglaubigung die ja auch noch Geld kostet"
 
noch was anderes:
Hast Du den das Feld "Unstimmigkeit online klären" schon geöffnet?
Dannn erhält Ebay Mitteilung zu Eurem Problem.
 
was kostet daran geld?
außer die 0,55 porto ?

Oh mano,

die FAHRT zum Amt zur Beglaubigung ist die Gratis ?,
und die evtl. anfallende Gebühr dafür, die manche Städte/Gemeinden nehmen ?
von der Zeit mal ganz abgesehen...

Posting #1

4. Datum und Unterschrift drauf, Stempel vom Rathaus und dann einfach an mich senden:


Und das alles weil jemand einen KMS gekauft hat,
versicherten Versand gewählt hat und auch bezahlt hat,
manchmal glaube ich, das kann hier nicht euer Ernst sein !
 
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