eBay-Problem

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Hallo,

habe ein Problem mit einem eBay-Kauf und wollte nun mal eure Meinung dazu hören.
Ich habe bei einem Forumsmitglied ein BU-Set Portugal 2005 ersteigert - dieses sollte mit versichertem Versand verschickt werden.
Der Absender hat nun das BU-Set per Normalbrief an mich versandt - nur leider ist es nie bei mir angekommen.
Der Absender behauptet nun das er den Brief privatversichert hätte.
Damit ich jetzt entweder eine Neuzusendung oder eine Rückzahlung erhalte soll ich nun eine Eidesstattliche Versicherung abgeben den Brief nie erhalten zu haben - wenn ich mein Anspruch auf die Versicherung wahrnehmen will müsste dies sein.
Weiterhin schreibt er das dies in seinen AGB's so stünde, dieser Passus fehlt aber vollkommen in seiner eBay-Auktion, muß für eine Gültigkeit aber dort stehen - er habe mir dies mit der Versandmitteilung extra noch einmal mitgeteilt (ohne mich aber zu fragen ob ich dies einfach so akzeptiere).
Andererseits kann der Absender mir keine beleghafte Versicherung abgeben das er das BU-Set überhaupt abgeschickt hat.
Meinererachtens sind ihm dadurch alle Möglichkeiten eines Versicherungsbetruges geöffnet so das ich eine Erklärung abgelehnt habe.
Was haltet ihr davon?

Gruß
El Buitre

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ZITATE
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Ich werde morgen früh die Versicherung informieren, das geht bei denen schnell und einwandfrei, das einzige was ich von Ihnen brauche ist eine eidestaatliche Versicherung, das der KMS nicht weder von Ihnen noch von einer Ihnen Bekannten Person in Besitz genommen worden ist...
Sie erhalten dann umgehend den KMS erneut zugestellt:
Zum Schreiben:
Pflicht:
1. Die Sendung des Versandhandels .......... wurde bei mir,...., nicht zugestellt.
Die Sendung ist weder in meinen Besitz noch in den Besitz einer mir bekannten Person gegangen.

2.Der Zusatz: Sollte die Sendung noch bei mir eintreffen, werde ich mich beim Versandhandel melden, sollte nicht fehlen.

3.SOWIE: Mir ist bekannt, dass in 10 % aller Fälle eine Nachprüfung erfolgt,
desweiteren bin ich bereit eine Strafe von 1000 Euro zu akzeptieren, sollten meine Angaben nicht Wahrheitsgemäß sein.

4. Datum und Unterschrift drauf, Stempel vom Rathaus und dann einfach an mich senden:

5. Eine Email an Mich, in der Ihre Bankverbindung steht, damit Ihnen die Kosten für Versand/Umschlag überwiesen werden können.

Sie erhalten umgehend nach Eingang des Schreibens Ihren KMS erneut zugestellt, alles weitere kläre ich.

ch bitte Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
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Es wurde kein Normalversand veranlasst, dagegen wehre ich mich entschieden.
Diese Art der Versandversicherung ist Rechtens und wurde vor Geschäftseröffnung mit Ebay abgeklärt.

Der KMS ist versichert versendet worden, um Anspruch auf diese Versicherung zu haben, benötige ich dies.

Sie haben einen Verischerungsanspruch ohne 7 Euro bezahlen zu müssen,desweiteren ist die Schadensregulierung viel schneller als normal
und wesentlich unkomplizierter als sich mit Formularen rumzuschlagen, zur Post gehen zu müssen etc.

Sobald das Schreiben eintrifft geht ein weiterer KMS zu Ihnen oder Sie erhalten eine Rückerstattung( wie Sie wünschen)
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Ich möchte Sie noch daraufhinweisen, das Sie meine AGB akzeptiert haben.

Ich darf Ihnen nocheinmal vorhalten:

( 4 ) Der Kunde ist verpflichtet eine Beraubung, Beschädigung bzw. Fehllieferung unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber nach drei Werktagen schriftlich zu melden.

schriftlich ist klar, definiert ( also keine Email, dies müsste gesondert erlaubt werden ),
außerdem schließt Beraubung den Gesamtverlust der Ware ein.

Mit dieser Belehrung weiße ich Sie daraufhin, dass damit eine Frist von drei Werktagen einsetzt.Dabei gilt der Einlieferungsstempel der Post.

Sollte in dieser Zeit keine Erklärung eingehen, gehe ich davon aus das der KMS angekommen ist
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Die AGB wurden Ihnen zusammen mit der Versandmitteilung extra nocheinmal übermittelt.
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M. W. verlangt die (private) Versicherung normalerweise dass so ein Versand eingeschrieben verschickt wird.

Wenn er mit seiner Versicherung eine andere Vereinbarung hat bzw. haben sollte, auch gut - da gibt es ja im Prinzip Vertragsfreiheit bzw. Verhandlungsspielraum.

Ich persönlich würde ihm die Bestätigung schicken sonst bist am Schluß noch Du der Dumme (im Sinne von der Geschädigte)... :rolleyes:

Eventuell noch zusätzlich anfragen wo er denn im genaueren privat versichert ist... ;)

Alexander

PS: Versichert heißt nicht automatisch Post-versichert sondern kann durchaus auch Privat-versichert sein.
Wenn er das erwähnt hatte, dann würde ich ihm daraus keinen Strick drehen.
 
Mit dieser Belehrung weiße ich Sie daraufhin, dass damit eine Frist von drei Werktagen einsetzt.Dabei gilt der Einlieferungsstempel der Post.

Sollte in dieser Zeit keine Erklärung eingehen, gehe ich davon aus das der KMS angekommen ist


das ist erstens nicht ganz deutsch und zweitens etwas merkwürdig wenn man die versandzeiten der postdienste kennt (nach 3 tagen kann die ware immer noch unterwegs sein)


Strafe von 1000 Euro zu akzeptieren

also da von vornherein eine "konventionalstrafe" zu fixieren ist auch merkwürdig
 
Ich stelle mir gerade zwei Fragen:

a) Was hast Du zu verlieren, wenn Du diese Versicherung an Eides statt abgibst?

b) Handelt der Verkäufer gewerblich oder privat?

Für den Fall, dass er gewerblich handelt, ist er dafür verantwortlich, dass Du die Sendung erhältst, er haftet also auch im Verlustfalle - das kann eine erneute Zusendung nach sich ziehen oder die Erstattung des Kaufbetrages.

Für den Fall, dass er privat handelt, bist Du der Dumme, wenn die Ware unterwegs abhanden kommt. Falls er "privat gewerblich" handelt, und dies so offensichtlich ist, dass auch Dritte dies eindeutig so auslegten, winkte ich mal dezent mit dem Finanzamt, sollte sich keine andere Lösung ergeben.
 
Wenn ich bei Ibay einen KMS kaufe und den versicherten Versand wähle, und diesen auch bezahlt habe, dann gebe ich mit Sicherheit keine Eidesstattliche Versicherung ab und laufe dann damit noch zum Rathaus um mir das bestätigen lassen.:lachtot: :lachtot: :lachtot: :lachtot:

Da fällt mir nichts mehr ein!
 
3.SOWIE: Mir ist bekannt, dass in 10 % aller Fälle eine Nachprüfung erfolgt,
desweiteren bin ich bereit eine Strafe von 1000 Euro zu akzeptieren, sollten meine Angaben nicht Wahrheitsgemäß sein.

Diese Versicherungsgesellschaft würde ich gerne kennenlernen, die angeblich solch eine Klausel in ihren Verträgen hat. :eek: Das ist meiner Meinung nach ein Fake. Sollte sich Versicherungsbetrug herausstellen, ist ein Gericht für das Strafmass zuständig und nicht irgendeine Versicherung. Selbstjustiz ist meines Wissens nach in Deutschland verboten.
 
Dann halten wir mal fest...

A) Der Anbieter handelt gewerblich
B) Er hat eine Verischerung abgeschlossen auf die Du Anspruch hast, wenn du ihm eine Erklärung schickst.
Schick Sie ihm doch einfach, dann erhälst Du dein Geld( oder den KMS), ansonsten verklag ihn.

Ist er den zur Schadensregulierung bereit?

 
Diese Versicherungsgesellschaft würde ich gerne kennenlernen, die angeblich solch eine Klausel in ihren Verträgen hat. :eek: Das ist meiner Meinung nach ein Fake. Sollte sich Versicherungsbetrug herausstellen, ist ein Gericht für das Strafmass zuständig und nicht irgendeine Versicherung. Selbstjustiz ist meines Wissens nach in Deutschland verboten.


Diese Art von Versicherung gibt es, es kann eine solche Klausel eingebaut sein, da der Geschädigte in diesem Fall die Firma keine Ihn im ernstfall nicht verklagen, sondern die Verischerung-
 
Meiner Meinung nach haben AGB nur dann Gültigkeit, wenn Sie bei Vertragsabschluss bekannt waren bzw. bekannt sein konnten.
Und ich bin der Meinung, dass AGB = gewerblich, und ein gewerblicher Verkäufer Dir beweisen muss, dass Du das Teil bekommen hast, nicht Du ihm den Beweis erbringen musst, dass Du das Teil nicht bekommen hast.



Könnte dann nicht jeder von uns sagen.Ich habe meinen KMS nicht erhalten?
Laß Dir nachweisen, dass er ihn eingeliefert hat.
Laß Dir ebenfalls eine Erklärung schicken, baue eben einen solchen Passus ein. "...bin ich bereit eine Strafe von 1000 Euro zu zahlen..." wenn er nichts zu verlieren hat, weil es ein ehrlicher ist, hat er kein Problem damit, dass zu unterschreiben.
Dann hat sich die Sache für Dich erledigt und du wartest ab, laut seinen Aussagen sendet er Dir dann ja das Geld bzw. den KMS.
Evt. braucht er ja Deine Erklärung um überhaupt einen Versicherungsanspruch zuhaben?
Womöglich ( ich spekuliere mal ) bleibt er sonst auf dem "Schaden" sitzen, wenn er Dir das Geld sendet na ja keine Ahnung....
 
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