eBay-Problem

Diese Art von Versicherung gibt es, es kann eine solche Klausel eingebaut sein, da der Geschädigte in diesem Fall die Firma keine Ihn im ernstfall nicht verklagen, sondern die Verischerung-

Hast Du für Deine Aussage auch einen Nachweis, oder vermutest Du das nur? Nochmals: Die Bestrafung von Betrügern unterliegt in Deutschland den Gerichten und nicht einer x-beliebigen Versicherung.
 
Ich weiß, aber ich habe ebenfalls eine Versicherung dieser Art, aber für andere Güter.
Wir versenden auch per Normalversand und haben diese Klausel.
 
Welche AVB´s und welche Gesellschaft? Gern auch per BM.
 
Also will ich nun auch meinen Senf (Meinung) dazu abgeben.

1. Es spielt doch keine Rolle, ob gewerblich oder privat, da ja versicherter Versand vereinbart wurde. Also ist der Verkäufer auf jeden Fall derjenige, der diesen Verlust sowohl nachweisen, als auch ersetzen muss.

2. An alle Gewerblichen hier, die meinen ein paar Cent am Versand sparen zu müssen und dann noch die Probleme am Kunden auslassen zu müssen.
Ich persönlich halte von solchen Geschäftsgebaren überhaupt nichts.

3. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es seriöse Versicherungsgesellschaften gibt, die vom Verkäufer keinen Nachweis des Versands fordert. Sprich Einschreiben o.ä.
In diesem Fall könnte es doch auch möglich sein, dass der Verkäufer die Ware gar nicht erst versendet hat, um durch die eidesstattliche Versicherung nur die Hoffnung besitzt, dass der Kunde dem nicht weiter nachgeht. (nur so als Gedankengang)

4. Ob solche AGBs rechstwirksam sind, oder nicht, weiß ich nicht, jedoch kann ich es mir nicht vorstellen.

5. Wie manche mit Kunden umgehen ... :motz:

6. Ich würds drauf ankommen lassen.
 
An alle Gewerblichen hier, die meinen ein paar Cent am Versand sparen zu müssen und dann noch die Probleme am Kunden auslassen zu müssen.
Ich persönlich halte von solchen Geschäftsgebaren überhaupt nichts.

aber bitte jetzt keine verallgemeinerungen :motz:
 
1. Es spielt doch keine Rolle, ob gewerblich oder privat, da ja versicherter Versand vereinbart wurde. Also ist der Verkäufer auf jeden Fall derjenige, der diesen Verlust sowohl nachweisen, als auch ersetzen muss.

3. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es seriöse Versicherungsgesellschaften gibt, die vom Verkäufer keinen Nachweis des Versands fordert. Sprich Einschreiben o.ä.
In diesem Fall könnte es doch auch möglich sein, dass der Verkäufer die Ware gar nicht erst versendet hat, um durch die eidesstattliche Versicherung nur die Hoffnung besitzt, dass der Kunde dem nicht weiter nachgeht. (nur so als Gedankengang)

4. Ob solche AGBs rechstwirksam sind, oder nicht, weiß ich nicht, jedoch kann ich es mir nicht vorstellen.

5. Wie manche mit Kunden umgehen ...

6. Ich würds drauf ankommen lassen.

Also, nun doch auch mein Senf dazu:

zu 1)

Es gibt für Gewerbetreibende die Möglichkeit Sendungen außerhalb von Post und Co versichern zulassen. Man schließt einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der Versicherung ab und bezahlte eine umsatzabhängige Prämie.

Kommt es nun zum Schadenfall verlangt die Versicherung über den Versicherten zwei Erklärungen:

1. Das er die Ware ordnungsgemäß versandt hat und vom Empfänger das er diese nicht bekommen hat. Da Papier bekanntlich geduldig ist greift man hier zu dem einzig Mittel was im allgemeinen noch etwas Bedeutung hat ... die Eidesstattliche Versicherung auch kurz EV genannt. Hier hat die Versicherung gute rechtliche Möglichkeiten bei falscher Abgabe dagegen vorzugehen (Strafmaß wenn ich nicht irre bis 3 Jahre bzw. Geldstrafe).

2. Vom Käufer das selbe das er die Ware nicht bekommen hat.

zu 3.)

Wenn der Verkäufer per Einschreiben versendet hätte ... wozu braucht er denn eine Versicherung ??? Zum Rest s.h. 1.

zu 4.) Klaren JA, was die Abgabe einer EV über den Verlust der Ware angeht.

zu 5.) Ist ein anderes Thema und jeden Gewerbetreibenden selbst überlassen.

zu 6.) Wenn du keinen Ersatz haben willst gerne.

...

Man muss auch die andere Medaillenseite mal sehen, es gibt immer wieder Versuche von Käufern auch zu betrügen und wie sollte man dies in so einen Fall sonst nachweisen können/versuchen.

Wer nichts zu befürchten hat bzw. verstecken sollte mit der EV keine Probleme haben, ich wundere mich nur mal wieder um wieviel man hier wieder ein Riesenthema macht.

Diese Art der Versicherung ist übrigens immer mehr auf dem Rückzug nachdem die Post und Co sich langsam echten Wettbewerb liefern.

So mein Senf ist alle, jetzt muss ich neuen kaufen gehen ...
 
2. An alle Gewerblichen hier, die meinen ein paar Cent am Versand sparen zu müssen und dann noch die Probleme am Kunden auslassen zu müssen.
Ich persönlich halte von solchen Geschäftsgebaren überhaupt nichts.

An alle Käufer hier, die meinen mit der Geiz-ist-Geil-Mentalität die Kosten für versicherten Versand (Einschreiben / Paket ) sparen zu müssen und dann meinen, den Verlust am Händler auslassen zu müssen, sollten sich einmal die einschlägigen Foren über Verluste bei der Post durchlesen.
Ich persönlich halte von solchen Käufergebaren überhaupt nichts !
 
@schmiddi
Also nochmal von vorne, da mein Statement nicht richtig rübergekommen ist.

1. Es geht hier um die Vereinbarung des versicherten Versands. Es geht hier nicht um die Geiz ist Geil Mentalität. Denn von dieser halte ich auch nichts.

2. Ich bin, wie geschrieben, auch Händler.

3. Es geht mir primär um folgende Szenarien:
- Es wird versicherter Versand vereinbart und es wird per Brief versendet. Sog. Eigenversicherung. Es ist zwar der Händler verantwortlich, jedoch ist die Verlustwahrscheindlichkeit deutlich höher als bei Pakete. Und damit auch der verbundene Ärger.
- Der Händler bietet unversicherten Versand an und teilt dem Kunden bei Verlust mit, dass er ja unversichert gewählt hat.

@senarus
zu 2. ich hatte geschrieben "Möglichkeit" und nicht "Fakt"
zu 3. seit wann sind Münzen in Einschreiben versichert?
zu 4. bist Du Dir da so sicher? Die Frage stellt sich doch eher wann?
zu 5. geb ich Dir recht, darum ja "meine Meinung" und ausserdem nicht alle

@all
zur Erläuterung:

Frage: (sprich mit ?) bedeutet bei mir, ich weiß es nicht, bitte klärt mich auf.

Meinung: dies ist meine Meinung. Es kann sein, muss aber nicht, dass ich mich umstimmen lasse oder falsch liege.

Verallgemeinerung: Wenn sich jemand angegriffen, durch meine Meinung fühlt, so kann dies 2 Gründe haben:
1. ich hab mich falsch ausgedrückt und es tut mir leid
2. könnt Ihr euch bestimmt denken.

So das wars von meiner Seite.
 
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