1. Es spielt doch keine Rolle, ob gewerblich oder privat, da ja versicherter Versand vereinbart wurde. Also ist der Verkäufer auf jeden Fall derjenige, der diesen Verlust sowohl nachweisen, als auch ersetzen muss.
3. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es seriöse Versicherungsgesellschaften gibt, die vom Verkäufer keinen Nachweis des Versands fordert. Sprich Einschreiben o.ä.
In diesem Fall könnte es doch auch möglich sein, dass der Verkäufer die Ware gar nicht erst versendet hat, um durch die eidesstattliche Versicherung nur die Hoffnung besitzt, dass der Kunde dem nicht weiter nachgeht. (nur so als Gedankengang)
4. Ob solche AGBs rechstwirksam sind, oder nicht, weiß ich nicht, jedoch kann ich es mir nicht vorstellen.
5. Wie manche mit Kunden umgehen ...
6. Ich würds drauf ankommen lassen.
Also, nun doch auch mein Senf dazu:
zu 1)
Es gibt für Gewerbetreibende die Möglichkeit Sendungen außerhalb von Post und Co versichern zulassen. Man schließt einen entsprechenden Rahmenvertrag mit der Versicherung ab und bezahlte eine umsatzabhängige Prämie.
Kommt es nun zum Schadenfall verlangt die Versicherung über den Versicherten zwei Erklärungen:
1. Das er die Ware ordnungsgemäß versandt hat und vom Empfänger das er diese nicht bekommen hat. Da Papier bekanntlich geduldig ist greift man hier zu dem einzig Mittel was im allgemeinen noch etwas Bedeutung hat ... die Eidesstattliche Versicherung auch kurz EV genannt. Hier hat die Versicherung gute rechtliche Möglichkeiten bei falscher Abgabe dagegen vorzugehen (Strafmaß wenn ich nicht irre bis 3 Jahre bzw. Geldstrafe).
2. Vom Käufer das selbe das er die Ware nicht bekommen hat.
zu 3.)
Wenn der Verkäufer per Einschreiben versendet hätte ... wozu braucht er denn eine Versicherung ??? Zum Rest s.h. 1.
zu 4.) Klaren JA, was die Abgabe einer EV über den Verlust der Ware angeht.
zu 5.) Ist ein anderes Thema und jeden Gewerbetreibenden selbst überlassen.
zu 6.) Wenn du keinen Ersatz haben willst gerne.
...
Man muss auch die andere Medaillenseite mal sehen, es gibt immer wieder Versuche von Käufern auch zu betrügen und wie sollte man dies in so einen Fall sonst nachweisen können/versuchen.
Wer nichts zu befürchten hat bzw. verstecken sollte mit der EV keine Probleme haben, ich wundere mich nur mal wieder um wieviel man hier wieder ein Riesenthema macht.
Diese Art der Versicherung ist übrigens immer mehr auf dem Rückzug nachdem die Post und Co sich langsam echten Wettbewerb liefern.
So mein Senf ist alle, jetzt muss ich neuen kaufen gehen ...