eBay-Problem

versicherten Versand gewählt hat und auch bezahlt hat
heinrich, der versand ist versichert und bezahlt, bezahlt übrigens auch vom händler, ds er offensichtlich eine separate valorenversicherung hat

im übrigen darf ich darauf hinweisen, dass auch der kunde eine schadensminderungspflicht hat

ich händler, ich böse

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damit es keine missverständnisse gibt: ich bin nicht der betroffene händler und ich weiß auch nicht, um wen es geht
 
heinrich, der versand ist versichert und bezahlt, bezahlt übrigens auch vom händler, ds er offensichtlich eine separate valorenversicherung hat

im übrigen darf ich darauf hinweisen, dass auch der kunde eine schadensminderungspflicht hat

ich händler, ich böse

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damit es keine missverständnisse gibt: ich bin nicht der betroffene händler und ich weiß auch nicht, um wen es geht

Auf gut Deutsch:

wenn ich bei Dir als Kunde einen KMS kaufe,
einen versicherten Versand wünsche,
den KMS + vers. Versand an Dich überweise,
und Du den KMS an mich abschickst,
er aber nicht bei mir ankommt,
hast DU ein Problem! NICHT ICH !!!

Ich habe damit nichts zu tun !
Es ist Dein Problem mir nachzuweisen,
das ich etwas bekommen habe von Dir!!

Wenn ich mich beim Kauf durch irgentwelche AGB's auf eine Versandversicherung die durch Deine Versicherung läuft eingelassen habe, dann habe ich die von Dir genannte "schadensminderungspflicht", aber fehlt der Hinweis oder die Unterrichtung von Deiner Seite, wie in dem hier geschilderten Fall, dann haste schlechte Karten !!


Das Du mit dieser Sache nichts zu tun hast ist mir schon klar.

Wenn Du so denkst: ich händler, ich böse
da muss ich Dich enttäuschen, so denke ich nicht !
 
Wenn ich mich beim Kauf durch irgentwelche AGB's auf eine Versandversicherung die durch Deine Versicherung läuft eingelassen habe, dann habe ich die von Dir genannte "schadensminderungspflicht", aber fehlt der Hinweis oder die Unterrichtung von Deiner Seite, wie in dem hier geschilderten Fall, dann haste schlechte Karten !!
Soweit ich im Bilde bin, wurde El Buitre sogar (nochmals?) extra per Email auf diese spezielle Thematik hingewiesen.

Wenn ich mit den Verkäufer-Bedingungen (z. B. in Punkto Versand) nicht leben kann - und das erst nach der Ersteigerung feststelle - dann teile ich diese Sachlage dem Verkäufer mit und storniere den Kauf - zumindest bei "Gewerblichen" sollte das ja kein Problem sein... ;)

El Buitre hat dies allerdings offensichtlich nicht getan.

Alexander
 
Oh mano,

die FAHRT zum Amt zur Beglaubigung ist die Gratis ?,
und die evtl. anfallende Gebühr dafür, die manche Städte/Gemeinden nehmen ?
von der Zeit mal ganz abgesehen...

Posting #1

4. Datum und Unterschrift drauf, Stempel vom Rathaus und dann einfach an mich senden:


Und das alles weil jemand einen KMS gekauft hat,
versicherten Versand gewählt hat und auch bezahlt hat,
manchmal glaube ich, das kann hier nicht euer Ernst sein !

Seit wann bitte muss eine EV amtlich beglaubigt werden ??? Was bitte soll daran beglaubigt werden ?

Unterschreiben - in Briefumschlag - abschicken (zur Not unfrei wenn 55 Cent zuviel sind).

Ich habe damit nichts zu tun !
Es ist Dein Problem mir nachzuweisen,
das ich etwas bekommen habe von Dir!!

Ein klares STIMMT NICHT ! Ich würde dich doch bitte erst einmal die Rechtslage zuklären und dann zuschreiben.
 
Zu den Beiträgen schreib ich ja nichts mehr, mich intressiert aber noch, ob eine nichtbeglaubigte EV überhaupt als EV zu bezeichnen ist.

Hierbei hab ich eigentlich nur §156 StGB gefunden.

Weiß hier jemand mehr darüber? (Bitte nur Fakten)

Danke

Edit: so wie ich das verstehe, ist demnach eine EV nur dann rechtswirksam, wenn diese beglaubigt ist.
Ansonsten wäre es ja nur eine Erklärung
 
heinrich, der versand ist versichert und bezahlt, bezahlt übrigens auch vom händler, ds er offensichtlich eine separate valorenversicherung hat

im übrigen darf ich darauf hinweisen, dass auch der kunde eine schadensminderungspflicht hat

ich händler, ich böse

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damit es keine missverständnisse gibt: ich bin nicht der betroffene händler und ich weiß auch nicht, um wen es geht


Diese Schadenminderungspflicht verweigert El-Buitre anscheinend...mmmh ich muss schon sagen, aber er macht sich damit wohl ungewollt verdächtig.
Ein Händler muss sich dabei, doch irgendwo bestätigt fühlen, wenn diese "EV" wehement abgelehnt wird....
 
Zu den Beiträgen schreib ich ja nichts mehr, mich intressiert aber noch, ob eine nichtbeglaubigte EV überhaupt als EV zu bezeichnen ist.

Hierbei hab ich eigentlich nur §156 StGB gefunden.

Weiß hier jemand mehr darüber? (Bitte nur Fakten)

Danke

Edit: so wie ich das verstehe, ist demnach eine EV nur dann rechtswirksam, wenn diese beglaubigt ist.
Ansonsten wäre es ja nur eine Erklärung

Meines Wissens ist hier das BGB maßgebend. IM §261 ist die Abgabe der EV geregelt. Sogar die Kostenfrage ist eindeutig:

§ 261 BGB Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Ich würde das "Spiel" des Verkäufers mitspielen und ihm eine anständige Kostennote zukommen lassen.

Beate
 
Meines Wissens ist hier das BGB maßgebend. IM §261 ist die Abgabe der EV geregelt. Sogar die Kostenfrage ist eindeutig:

§ 261 BGB Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Ich würde das "Spiel" des Verkäufers mitspielen und ihm eine anständige Kostennote zukommen lassen.

Beate

Schon halb am Bahnhof ...

Beate was du verlinkst ist Schuldrecht das ist wieder was ganz anderes. Eine EV gibt es nicht nur im Schuldrecht sondern in allen anderen Rechtsgebieten.

Bei einigen EV ist die Beglaubigung notwendig bzw. vorgeschrieben bei einigen nicht. Hier geht es um ganz normales Vertragsrecht.

... jetzt aber in den Zug und ab ...
 
@el buitre

also, ich habe nun sehr viel über Eides statt gelesen.

Das Strafgesetzbuch schreibt hierzu, dass nur eidesstattliche Versicherung gegenüber Behörden strafbar ist. §156 StGB

D.h. letztendlich ist es Piep egal, ob Du obendrüber schreibst "An Eides statt" oder nicht. Zur Beweisführung zählt nur, dass Du, wie dem Verkäufer bereits mitgeteilt, die Ware nicht erhalten hast. (Also wäre das für mich nur eine Art psychologische Vorgehensweise, s.a. ABM, was aber mit dem deutschen Recht nicht viel zu tun hat)

Also würde ich nun so vorgehen, dass ich den Brief schreiben würde, 55 cent draufpappe und ab zur Post.

EDIT: Halt nein, ich würde per Einschreiben senden

Im Brief natürlich auch den Betrag für Porto, Umschlag, Papier sowie Benzinkosten zur Post zusätzlich in Rechnung stellen.
(Da ja der Verkäufer drauf besteht, wenn ich es richtig gelesen habe)
Nicht vergessen, die Fristsetzung zur Begleichung des Schadens. (i.d.R. 2 Wochen)

PS: Dies ist, wie oben geschrieben, an El Buitre gerichtet.

Wer trotzdem das Pulver zum Schießen verwenden will. Viel Spaß. Hoffentlich trefft Ihr mal. :D
 
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