@el buitre
also, ich habe nun sehr viel über Eides statt gelesen.
Das Strafgesetzbuch schreibt hierzu, dass nur eidesstattliche Versicherung gegenüber Behörden strafbar ist. §156 StGB
D.h. letztendlich ist es Piep egal, ob Du obendrüber schreibst "An Eides statt" oder nicht.
Zur Beweisführung zählt nur, dass Du, wie dem Verkäufer bereits mitgeteilt, die Ware nicht erhalten hast. (Also wäre das für mich nur eine Art psychologische Vorgehensweise, s.a. ABM, was aber mit dem deutschen Recht nicht viel zu tun hat)
Also würde ich nun so vorgehen, dass ich den Brief schreiben würde, 55 cent draufpappe und ab zur Post.
EDIT: Halt nein, ich würde per Einschreiben senden
Im Brief natürlich auch den Betrag für Porto, Umschlag, Papier sowie Benzinkosten zur Post zusätzlich in Rechnung stellen.
(Da ja der Verkäufer drauf besteht, wenn ich es richtig gelesen habe)
Nicht vergessen, die Fristsetzung zur Begleichung des Schadens. (i.d.R. 2 Wochen)
PS: Dies ist, wie oben geschrieben, an El Buitre gerichtet.
Wer trotzdem das Pulver zum Schießen verwenden will. Viel Spaß. Hoffentlich trefft Ihr mal.