eBay-Problem

jetzt wissen wir wohl, wer der verkäufer ist


nein, das weißt du nicht, weil ich rein von mir gesprochen hab' :)
Das drüber war was gemeint waren Fakten, drunter was ich dazu denke =)

Schaus Dir nochmal genau an :)
 
@el buitre

also, ich habe nun sehr viel über Eides statt gelesen.



Also würde ich nun so vorgehen, dass ich den Brief schreiben würde, 55 cent draufpappe und ab zur Post. Im Brief natürlich auch den Betrag für Porto, Umschlag, Papier sowie Benzinkosten zur Post zusätzlich in Rechnung stellen.
(Da ja der Verkäufer drauf besteht, wenn ich es richtig gelesen habe)
Nicht vergessen, die Fristsetzung zur Begleichung des Schadens. (i.d.R. 2 Wochen)





Ich denke, das mit Benzinkosten wird schwierig....wie will man das jetzt wieder nachweisen?
Den Spritverbauch, die kilometer etc.
Umschlag, Porto, Papier ( Stiftkosten :D )
klar...aber Sprit?mmmhh was denkt ihr geht das?:rolleyes:
 
Ich denke, das mit Benzinkosten wird schwierig....wie will man das jetzt wieder nachweisen?
Den Spritverbauch, die kilometer etc.
Umschlag, Porto, Papier ( Stiftkosten :D )
klar...aber Sprit?mmmhh was denkt ihr geht das?:rolleyes:
Bei meiner Versicherung nicht...

Solange es im Bereich des glaubhaften ist. Ich spreche hier von ca. 15 cent/km. Er kann auch mit dem Bus fahren. Hierbei muss der Verkäufer die Kosten übernehmen.
Es stimmt schon, dass es ist beim Auto etwas schwierig ist.

Hatte auch schonmal nen Versicherungsfall übern Anwalt laufen. Da zahlte die Versicherung ohne Widerspruch. Bei mir gings damals um die Fahrt zur Reparaturwerkstatt. (100 km Entfernung 6-fach)
Die Forderung richtet sich ja an den Verkäufer, und nicht an das Versicherungsunternehmen. Das wäre mir egal, ob das die Versicherung mit abdeckt.

Die einzige Versicherung, die direkt belangt werden kann, ist die private Haftpflichtversicherung. Sonst keine.
 
Na, das ist ja nun ein ganz heißes Thema geworden.
Ich habe dem Absender nun mitgeteilt das ich ihm eine EV zukommen lasse wenn er mir die dadurch entstehenden Kosten erstattet - und dies ist nicht gerade wenig:
- Verdienstausfall : 1/2 Tag Urlaub da das Amt nur 1 mal in der Woche nachmittags geöffnet hat
- Fahrtkosten
- Kosten für die Beglaubigung (beglaubigt wird übrigens nicht der Inhalt eines Schreibens sondern die Rechtmäßigkeit der Unterschrift die erst im Amt zu leisten ist)
- Porto und Verpackung

Mal sehen wie er reagiert - meine Mithilfe zur Klärung der Sache habe ich ihm dadurch zu erkennen gegeben.

Ich hatte ihn ja gebeten mir eine beleghafte Versicherung zukommen zu lassen das er den Brief auch wirklich abgesendet hat (Einschreibebeleg), er hat nun ein formloses Schreiben aufgesetzt und an mich versandt, das Unterzeichnen dieses mit seinem Namen, den Gang zur Post und die Abgabe dieses Briefes mit der Videokamera aufgezeichnet damit ich nachher nicht sagen kann ich hätte den Brief nicht erhalten (ob er die Kamera mit eingepackt hat um den Brieflaufweg bis zur mir zu dokumentieren hat er nicht geschrieben).

Gruß
El Buitre
 
*ganz großes kopfschüttel*

meiner meinung nach muss diese EV nicht beglaubigt werden

Eine Email an Mich, in der Ihre Bankverbindung steht, damit Ihnen die Kosten für Versand/Umschlag überwiesen werden können.
das war eh angeboten

Mir ist bekannt, dass in 10 % aller Fälle eine Nachprüfung erfolgt,
desweiteren bin ich bereit eine Strafe von 1000 Euro zu akzeptieren, sollten meine Angaben nicht Wahrheitsgemäß sein.
das ist unsinn

macht doch nicht aus jeder mücke einen elefanten :wut:
 
Ich hatte ihn ja gebeten mir eine beleghafte Versicherung zukommen zu lassen das er den Brief auch wirklich abgesendet hat (Einschreibebeleg), er hat nun ein formloses Schreiben aufgesetzt und an mich versandt, das Unterzeichnen dieses mit seinem Namen, den Gang zur Post und die Abgabe dieses Briefes mit der Videokamera aufgezeichnet damit ich nachher nicht sagen kann ich hätte den Brief nicht erhalten (ob er die Kamera mit eingepackt hat um den Brieflaufweg bis zur mir zu dokumentieren hat er nicht geschrieben).


Lustiger Kautz dieser Händler :) .... auf Video aufgezeichnet.... :D






Na ja außer der Einlieferung könnte er dadurch ja nichts Nachweißen.:confused:

Einen Beleg dafür, das er deinen KMS versendet hat, gibts ja nichtmal per Einschreiben ( er könnte ja auch einen leeren Briefumschlag versenden und dann behaupten versendet, und bei der Post entwedendet worden:wut: ( hatten wir ja schon oft / wenn ein Inhalt spürbar ist )
Soetwas macht aber kein Gewerblicher ( hoffe ich ), bei einem KMS der 35 Euro kostet, der hätte bestimmt andere Möglichkeiten.Er will ja erneute Kundschaft haben...:hahaha:
 
Schon halb am Bahnhof ...

Beate was du verlinkst ist Schuldrecht das ist wieder was ganz anderes. Eine EV gibt es nicht nur im Schuldrecht sondern in allen anderen Rechtsgebieten.

Bei einigen EV ist die Beglaubigung notwendig bzw. vorgeschrieben bei einigen nicht. Hier geht es um ganz normales Vertragsrecht.

... jetzt aber in den Zug und ab ...

Ich habe nicht behauptet, dass es die EV nur im Schuldrecht (gibt es eigentlich gar nicht, sondern ist vielmehr ein Bestandteil des BGB). Abgesehen davon, liegt hier ein Schuldverhältnis vor. (Der Verkäufer hat hier eine Lieferschuld!) Aber eigentlich egal, da die Tendenz der weiteren Vorgehensweise ja schonmal nicht verkehrt ist.

Beate
 
Bitte auch beachten, dass der Verkäufer ja eine BRINGSCHULD hat, keine SCHICKSCHULD (die hätte ein Privatverkäufer).

DANKE FÜR DEN HINWEIS JEGGY!

Grüße
gluecky
 
gluecky, ich glaube du hast einen Fehler in deinem Beitrag...
 
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