Ebay/Steuern

Und genau an der Nachhaltigkeit fehlt es dem Erben.

Der hört nämlich auf, wenn sein Erbe verscherbelt ist.

Wo wäre denn z.B. der Unterschied, wenn Erbe A zu Herrn Honscha geht, und seine Sammlung en gros für 150.000 Euronen dort läßt

zu Erbe B der seine Sammlung lieber über Ebay verticken möchte.

und Erbe C hat statt Münzen einen Bugatti geerbt, und verkauft diesen.

In keinem dieser Fälle ist Nachhaltigkeit gegeben.

Genau genommen kann Gewinnerzielungsabsicht auch nicht vorliegen, da Gewinn per Definition der Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben ist.
Mangels Einkauf habe ich aber keine Ausgaben.
 
Eine Fallgestaltung ist aber noch zu erwähnen:

Bei privaten Veräußerungsgeschäften mit z.B. Münzen ist noch die Spekulationsfrist von 1 Jahr zu beachten. Sollte also der Schenker / Erblasser die Münzen erst im letzten Jahr gekauft haben, kann der Verkauf doch steuerpflichtig nach § 23 EStG sein ( nicht als Gewerbe, sondern als privates Veräußerungsgeschäft!) weil der Beschenkte diese Frist sozusagen fortführen muß.

Handelt es sich aber um eine Sammlung, die über Jahre hinweg aufgebaut wurde, ist der Verkauf m.E. für den Sammler und auch für den Beschenkten als Rechtsnachfolger steuerfrei. Die Schenkung ist kein Erwerb, der die Spekulationsfrist wieder neu beginnen läßt.

So, ich hoffe, ich habe jetzt alle Klarheiten beseitigt :D

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung :)
 
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