Ebay/Steuern

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Hallo,
das hier soll jetzt keine Werbung für meine Auktionen sein, aber mir ist die Frage schon wichtig!
Also zum Thema:
Ich versteigere grad einige(viele(ca.100 in 2 wochen)) Münzen bei Ebay.
Ich habe diese Geschenkt bekommen und da ich nicht sammele verkaufe ich sie halt.
Da es jetzt aber soviele Münzen sind/werden würde mich interessieren ob ich das Versteuern muss oder ob ich dadurch Gewerblich handele und so die Münzen evtl. zurücknehmen muss?
Ich hab die Artikelbeschreibung schon immer so gemacht das ich geschrieben hab Zustand siehe Bilder...
Ich wurde mich über eure Antworten freuen...

MfG
Chris
 
chris333 schrieb:
Hallo,
das hier soll jetzt keine Werbung für meine Auktionen sein, aber mir ist die Frage schon wichtig!
Also zum Thema:
Ich versteigere grad einige(viele(ca.100 in 2 wochen)) Münzen bei Ebay.
Ich habe diese Geschenkt bekommen und da ich nicht sammele verkaufe ich sie halt.
Da es jetzt aber soviele Münzen sind/werden würde mich interessieren ob ich das Versteuern muss oder ob ich dadurch Gewerblich handele und so die Münzen evtl. zurücknehmen muss?
Ich hab die Artikelbeschreibung schon immer so gemacht das ich geschrieben hab Zustand siehe Bilder...
Ich wurde mich über eure Antworten freuen...

MfG
Chris

Hallo Chris,

ein steuerpflicht besteht erst dann, wenn du gezielt Artikel kaufst mit der Absicht sie mit Gewinn zu verkaufen. Wenn du nun natürlich einen posten Münzen geschenkt bekommen hast (ca. 150-200 Stücke oder wie auch immer) dürfte es mnit der Steuern keine Probleme geben! - So meine sicht der Dinge -

Viele Grüße
Michael
 
Knackpunkt ist nicht, wieviele Münzen Du verkaufst, sondern ob Du sie EINKAUFST, um sie zu verkaufen.

Da Du sie geschenkt bekommen hast, ist das quasi eine Sammlungsauflösung, und die ist Einkommen- und Umsatzsteuerfrei.

Solltest Du aber auf den Geschmack kommen, und auf dem Trödel um die Ecke immer wieder Münzen aufkaufen, um sie dann bei Ebay wieder zu verkaufen, dann HANDELST Du gewerblich. ;) Verstanden?
 
Gen.Burghalter schrieb:
Das stimmt so nicht ganz, denn: Es gibt einen gewissen Freibetrag, solange dieser eingehalten wird ist der Handel Steuerfrei.

Und wie hoch ist dieser Freibetrag?
Wenn ich jetzt mein Auto privat verkaufe ist das doch im Prinzip nix anderes als Münzen bei ebay, wäre mir neu, dass ich da einen Freibetrag beachten muss.
 
Gen.Burghalter schrieb:
Das stimmt so nicht ganz, denn: Es gibt einen gewissen Freibetrag, solange dieser eingehalten wird ist der Handel Steuerfrei.


Sorry, aber das ist Quatsch, jedenfalls in diesem Fall ;)

Ergänzung: es sei denn, Du redest von Erbschaft-bzw. Schenkungsteuer, dann hast Du Recht
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann laß es raus.

Ich behaupte, wenn mir mein Opa eine Münzsammlung schenkt im Wert von 150.000 Euro, und ich verscherbele die bei Ebay Stück für Stück, kostet mich das genau 0 Euro Steuern.( Änderung: außer Erbschaftsteuer, denn bei Opa habe ich nur einen FB von ~50.000 Euro )

Einfach deshalb, weil zu gewerblichem Handeln auch ein Einkauf gehört, und dieser Tatbestand fehlt bei einer Schenkung und bei einer Erbschaft. Es gibt auch eindeutige Urteile, daß der Verkauf einer ganzen Sammlung in den privaten Bereich fällt. Die Urteile findest Du unter anderem auch hier im Forum, wenn Du die Suchfunktion benutzt.


Und wenn Du auf den Freibetrag gem § 19 (1) UStG anspielst, der liegt bei 17.500 Euro und befreit einen unternehmerisch Tätigen auf Antrag von der Umsatzsteuer.

Ich bin wirklich neugierig auf Deine Argumentation :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß was ich weiß, und ich muss mich nicht gegenüber den arroganten Äußerungen einiger hier rechtfertigen. Diese Dißkussion hat inhaltlich keine Bedeutung für mich, daher werde ich hier meine Zeit auch nicht verschwenden.
 
Gen.Burghalter schrieb:
Ich weiß was ich weiß, und ich muss mich nicht gegenüber den arroganten Äußerungen einiger hier rechtfertigen. Diese Dißkussion hat inhaltlich keine Bedeutung für mich, daher werde ich hier meine Zeit auch nicht verschwenden.

Ich bin jetzt aber schon irgendwie neugierig, was das mit dem Freibetrag auf sich hat.
Kannst du das nicht einmal kurz an hand Sonjas Beispiel erklären. Denn ich hab noch nie was davon gehört.
 
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