rethorn schrieb:
Sonja-Danke.Das sind dann im Monat = 43,33 Euro.da hätten wir schonmal endlich eine feste Zahl
Obwohl, was ich nun nicht verstehe, warum kann man neben seiner Arbeit einen 400 Euro-Job machen? Ist der dann nicht steuerfrei? ich kenne mich da bei den "Privaten"nicht so aus. Bei mir als Kleinunternehmer mit Frau und 2 Kindern habe ich ca.22000 Euro pro Jahr frei=1833 pro Monat. ca 1500 darf ich eh nur machen ,um nicht Umsatzsteuerpflichtig zu werden.Das sind so die Zahlen, welche für mich wichtig sind.
@rethorn
der 400 Eurojob wird pauschal mit Rentenversicherung und Krankenversicherung und einer pauschalen Einkommensteuer von 2 % belegt, die nur der Arbeitgeber trägt.
Wenn wir über Steuern sprechen, ist es auch wichtig zu wisen, über WELCHE.
Erstmal muß man generell feststellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Dies wird definiert im § 15 (2) Einkommensteuergesetz:
"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt..."
Liegt keine gewerbliche Betätigung vor, greift der "private Veräußerungsgeschäfte" §23 EStG
Liegt gew. Tätigkeit vor, muß man einmal im Jahr seinen Gewinn nach §4(3) oder § 5 ermitteln, und hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die dann wiederum der Einkommensteuer unterliegen.
Diese Einnahmen unterliegen je nach Art der Umsätze auch der Umsatzsteuer, es sei denn, man überschreitet die Grenze von 17.500 Euro / Jahr nicht und möchte Kleinunternehmer sein und bleiben. Kleine Einschränkung: wer als Einzelunternehmer bereits mit einem anderen Unternehmen USt-pflichtig ist, wird das automatisch mit dem 2. Unternehmen Münzen dann auch! Da gibt es keine Möglichkeit, das als Kleinunternehmen laufen zu lassen!
Die Kleinunternehmer-Regel ist für Sammler, die auf Nummer sicher gehen wollen eine gute Alternative, und wird von etlichen Usern hier schon seit längerem auch betrieben.
Bei einem Sammler wird der Gewinn aus dieser Kleinunternehmertätigkeit wohl gegen Null tendieren, kommt ein Verlust heraus: Vorsicht!
Das Finanzamt erlässt die Bescheide dann unter Vorbehalt der Nachprüfung, und es kann sein, daß nach 10 Jahren dieses Gewerbe als Liebhaberei eingestuft wird, und man darf die Steuerersparnis der letzten 10 Jahre dann zurückzahlen!
Allerdings gibt es auch einiges an Rechtsprechung zum Thema Sammeln und die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit.
Ich empfehle jedem, der sich unsicher ist, einen Steuerberater aufzusuchen, möglichst viele Daten zu der Besprechung mitzunehmen und sich individuell beraten zu lassen!