ebay und Finanzamt

rethorn schrieb:
ganz einfach" der marvek bietet 1000 Römer für 1000 euro an, die er bei chulze für 500 euro gekauft hat.
Ich hoffe, daß hier niemand Schulze heißt.das war nur so ein Name als Beispiel zum Rechnen.Und nun ist aus Marvek dem Privatanbieter durch nur 1 auktion ein gewerblcher Anbieter geworden. :)

Der letzte Teil stimmt nicht. Teil der Definition der gewerblichen Tätigkeit ist die Nachhaltigkeit, und die ist bei einer einzigen Auktion nicht gegeben.

Die 500 Euro entsprechen gerade noch dem Freibetrag, der die privaten Veräußerungsgeschäfte von der Einkommensteuer befreit. ( FB = 512 Euro / Jahr )
 
Sonja-Danke.Das sind dann im Monat = 43,33 Euro.da hätten wir schonmal endlich eine feste Zahl:)
Obwohl, was ich nun nicht verstehe, warum kann man neben seiner Arbeit einen 400 Euro-Job machen? Ist der dann nicht steuerfrei? ich kenne mich da bei den "Privaten"nicht so aus. Bei mir als Kleinunternehmer mit Frau und 2 Kindern habe ich ca.22000 Euro pro Jahr frei=1833 pro Monat. ca 1500 darf ich eh nur machen ,um nicht Umsatzsteuerpflichtig zu werden.Das sind so die Zahlen, welche für mich wichtig sind.
 
Wichtig!

Vorallem hat es keinen Zeck, an Dngen, die bereits fest in irgendwelchen Gesetzen stehen herumzudiskutieren.



Man sollte lieber schauen,die hier abgedruckten Potings als sinnvolle Tpps zu nutzen,um eigene Abmahnsituation zu verhindern.
Esändert sich nichts daran wenn man hier mit Zahlen herumjongliert.
Der Gesetzgeber hat die Bedingungen vorgegeben.diese sind für alle hier Lebenden verbindlich.
 
rethorn schrieb:
das war nur so ein Name als Beispiel zum Rechnen.

Lol, kein Problem, da Marvek ohnehin keine Ahnung von antiken Münzen hat :)

Natürlich muss es ganz klare Beweise geben, wann Privatversteigerung aufhört und Schwarzhandel anfängt. Diese Grenzen müssen auch ganz klar der Öffentlichkeit unterbreitet werden. Graue Zonen für rechtliche Willkür oder willkürliche Denunzierungen sind dabei unakzeptabel.

Auf diese Grenzen wurde hier nochmal eingegangen; die 50 Auktionen im Monat, die ich genannt hatte, waren ein unglücklicher Versuch das irgendwie abzugrenzen. Insofern auch: Danke Sonja für die "Orientierungshilfe".

ICH bin KEIN Schwarzhändler;

Wenn ich etwas versteigere, als Privatperson, dann möchte ich nicht, dass aufgrund des Krieges zwischen Händlern und Schwarzhändlern mein Angebot madig gemacht wird.

Wenn tausende Händler gegen tausende Schwarzhändler vorgehen (und umgekehrt?) dann ist das der Alltag. Wenn aber dabei Millionen von Privatanbietern, wie zum Beispiel ich mit runtergezogen werden, nur weil die Presse und Händler förmlich propagieren, dass Seriösität nur an einen Gewerbeschein (und an diverse andere gewerbliche Merkmale) gebunden ist, dann finde ich das ungerecht - möglicherweise ein gerechtfertigtes Mittel gegen Schwarzhändler - aber ungerecht gegenüber den Millionen privaten (nicht schwarzen) Angeboten.
 
rethorn schrieb:
Sonja-Danke.Das sind dann im Monat = 43,33 Euro.da hätten wir schonmal endlich eine feste Zahl:)
Obwohl, was ich nun nicht verstehe, warum kann man neben seiner Arbeit einen 400 Euro-Job machen? Ist der dann nicht steuerfrei? ich kenne mich da bei den "Privaten"nicht so aus. Bei mir als Kleinunternehmer mit Frau und 2 Kindern habe ich ca.22000 Euro pro Jahr frei=1833 pro Monat. ca 1500 darf ich eh nur machen ,um nicht Umsatzsteuerpflichtig zu werden.Das sind so die Zahlen, welche für mich wichtig sind.


@rethorn

der 400 Eurojob wird pauschal mit Rentenversicherung und Krankenversicherung und einer pauschalen Einkommensteuer von 2 % belegt, die nur der Arbeitgeber trägt.

Wenn wir über Steuern sprechen, ist es auch wichtig zu wisen, über WELCHE.

Erstmal muß man generell feststellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Dies wird definiert im § 15 (2) Einkommensteuergesetz:
"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt..."

Liegt keine gewerbliche Betätigung vor, greift der "private Veräußerungsgeschäfte" §23 EStG

Liegt gew. Tätigkeit vor, muß man einmal im Jahr seinen Gewinn nach §4(3) oder § 5 ermitteln, und hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die dann wiederum der Einkommensteuer unterliegen.

Diese Einnahmen unterliegen je nach Art der Umsätze auch der Umsatzsteuer, es sei denn, man überschreitet die Grenze von 17.500 Euro / Jahr nicht und möchte Kleinunternehmer sein und bleiben. Kleine Einschränkung: wer als Einzelunternehmer bereits mit einem anderen Unternehmen USt-pflichtig ist, wird das automatisch mit dem 2. Unternehmen Münzen dann auch! Da gibt es keine Möglichkeit, das als Kleinunternehmen laufen zu lassen!

Die Kleinunternehmer-Regel ist für Sammler, die auf Nummer sicher gehen wollen eine gute Alternative, und wird von etlichen Usern hier schon seit längerem auch betrieben.

Bei einem Sammler wird der Gewinn aus dieser Kleinunternehmertätigkeit wohl gegen Null tendieren, kommt ein Verlust heraus: Vorsicht!
Das Finanzamt erlässt die Bescheide dann unter Vorbehalt der Nachprüfung, und es kann sein, daß nach 10 Jahren dieses Gewerbe als Liebhaberei eingestuft wird, und man darf die Steuerersparnis der letzten 10 Jahre dann zurückzahlen!

Allerdings gibt es auch einiges an Rechtsprechung zum Thema Sammeln und die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit.
Ich empfehle jedem, der sich unsicher ist, einen Steuerberater aufzusuchen, möglichst viele Daten zu der Besprechung mitzunehmen und sich individuell beraten zu lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich bin Kleinunternehmer und bestreite meinen Lebnesunterhalt damit.Selbstverständlich bleibt auch Gewinn über.Habe meine erste Steuererklärung schon hinter mir.wWas lästig ist, sind die hohen Gebühern beim Steuerberater, die natürlich auch dann anfallen, wenn man keine Steuern zahlen muß.Aber ohne Steuerberater geht es nicht.Zu viele Fallen im Steuersystem.
 
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