Ich habe gestern ein Einschreiben mit Rückschein von einem Münzhändler aus Berlin erhalten, dem ich eine "neutrale" Bewertung nach einem Münzkauf gegeben hatte. Mein Bewertungstext lautete:
"Ware OK, Lieferzeit zu lang". Dieses passt dem Verkäufer scheinbar nicht.
In dem Einschreiben fordert der Verkäufer mit Fristsetzung "bis spätestens zum 15.12.19 gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme" der Bewertung. Anderenfalls werde er "anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen", durch die "weitere erhebliche Kosten" entstünden.
Er begründet, ich habe mit meiner Bewertung "gegen § 6 Nr. 3" der eBay-AGB verstoßen.
Hat jemand von euch so etwas schon mal erlebt?
"Ware OK, Lieferzeit zu lang". Dieses passt dem Verkäufer scheinbar nicht.
In dem Einschreiben fordert der Verkäufer mit Fristsetzung "bis spätestens zum 15.12.19 gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme" der Bewertung. Anderenfalls werde er "anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen", durch die "weitere erhebliche Kosten" entstünden.
Er begründet, ich habe mit meiner Bewertung "gegen § 6 Nr. 3" der eBay-AGB verstoßen.
Hat jemand von euch so etwas schon mal erlebt?
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