eBay: Verkäufer droht mit Anwalt wg. neutraler Bewertung durch Kunden

numisfreund

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Ich habe gestern ein Einschreiben mit Rückschein von einem Münzhändler aus Berlin erhalten, dem ich eine "neutrale" Bewertung nach einem Münzkauf gegeben hatte. Mein Bewertungstext lautete:
"Ware OK, Lieferzeit zu lang". Dieses passt dem Verkäufer scheinbar nicht.

In dem Einschreiben fordert der Verkäufer mit Fristsetzung "bis spätestens zum 15.12.19 gegenüber eBay die Zustimmung zur Rücknahme" der Bewertung. Anderenfalls werde er "anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen", durch die "weitere erhebliche Kosten" entstünden.

Er begründet, ich habe mit meiner Bewertung "gegen § 6 Nr. 3" der eBay-AGB verstoßen.

Hat jemand von euch so etwas schon mal erlebt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vergaß zu erwähnen, dass der Verkäufer den ursprünglich im Verkaufsangebot genannten Liefertermin ca. zwei Wochen nach Vertragsabschluss eigenmächtig um weitere ca. zwei Wochen nach hinten verschob.
 
Ohne den Paragraphen jetzt zu kennen erlaube ich mir mal folgende Frage.

Stand irgend etwas in seinen AGBs, was dir zur Erklärung zur Verfügung gestellt wurde, dass dieser den Termin mit oder ohne Begründung eigenmächtig in die Zukunft verschieben darf?
 
Hast du eine Rechtsschutz?
Wenn ja, mach dir die Finger nicht schmutzig bei solchen Gesellen.
Soll sie sich darum kümmern.

Das ist ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Und wenn alles überstanden ist, würde ich mich über den Namen freuen.

Da mag ich nicht einkaufen wollen.
 
Nachtrag zur Erläuterung: Es handelte sich um einen Vorverkauf. Andere Händler hatten diese Ware aber schon ca. drei Wochen in der Auslieferung, darunter auch unser Forumbetreiber, bevor ich dann meine Münze erhielt.
 
Hast du eine Rechtsschutz?
Wenn ja, mach dir die Finger nicht schmutzig bei solchen Gesellen.
Soll sie sich darum kümmern.(...)

Unabhängig davon, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht: Pro Schadensfall ist bei den meisten Verträgen dennoch eine Selbstbeteiligung im wenigstens dreistelligen Bereich zu berappen. Dafür kann man viele Münzen kaufen....

Der vom Verkäufer angeführte Paragraf der ebay-AGB beinhaltet folgendes:

"Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern."

Wie man dagegen als Käufer verstoßen kann ist mir schleierhaft.

Im übrigen verstößt der Verkäufer selbst gegen die ebay-AGB, und zwar gegen den letzten Absatz von Punkt 3:

§7 Bewertungen
  1. Nutzer können sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig und öffentlich zugänglich bewerten. Käufer können einzelne Aspekte der Leistung eines Verkäufers zudem über die detaillierten Verkäuferbewertungen bewerten. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.
  2. Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.
  3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
    • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen
    • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen.
    • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel mittels der eBay-Dienste.
    • andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

Also ich sähe dem Ganzen - so du selber reinen Gewissens bist - seeeehr gelassen entgegen.
Um das abschließend zu beurteilen, müsste man aber den tatsächlichen Geschäftsvorfall sehen.
 
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wie ich sehe hast du dem Begehren nachgegeben...
 
Für mich geht das ganze stark Richtung Nötigung.

Ich wäre standhaft, was ich in ähnlich gelagerten Fällen auch war!
 
wie ich sehe hast du dem Begehren nachgegeben...
Ja, ich habe dem Begehren nachgegeben - aber schon vor zwei Tagen!!! Nach einem Emailwechsel konnte der Verkäufer mir glaubhaft versichern, dass die ihm vom Herausgeber zugesandten Münzen länger als üblich beim Zoll gelegen haben.

Dass der Verkäufer aber vorab schon das oben benannte Einschreiben an mich auf den Weg gebracht hatte, teilte er mir vorsorglich nicht mit. Nach der Änderung der Bewertung mailte er allerdings:

"Vielen Dank für Ihre Überarbeitung der Bewertung. Morgen sollte ein Einschreiben mit Rückschein kommen. Dann bitte die Annahme verweigern."

Unglaublich, mit welchen Methoden manche Leute arbeiten.

Für mich ist die Sache aus der Welt und erledigt. Soll er doch mit meiner Bewertung glücklich werden.

Mit diesem Thread wollte ich auf das Drohpotenzial aufmerksam machen, mit denen einige Verkäufer versuchen, Kunden einzuschüchtern.
 
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