eBay: Verkäufer droht mit Anwalt wg. neutraler Bewertung durch Kunden

Bewertungen mit negativen Botschaften immer als persönliche Empfindung formulieren,
dann ist man fein raus (aber dabei natürlich nichts z.B. Beleidigendes oder Tatsachenverdrehendes schreiben)
Hätte es z.B. gelautet "Ich empfand die Lieferzeit als zu lang", hätte da meiner Meinung nach gar nichts passieren können.
(das ist aber alles nur meine Meinung und keine Rechtsberatung)
 
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