Ebay-Verkäufer streikt

Spar Dir den Ärger !!!

Aus umfangreichen ebay-Erfahrungen kann ich Dir nur raten
die Sache einfach zu vergessen.

Was Du willst, ist die Münze. Der Aufwand den Du hättest um
die Münze oder den Ausgleichsbetrag zu erstreiten, kostet Dich
mehr Zeit, Geld und Nerven, als sie teurer woanders zu kaufen.

Bei ebay gibt es einen gewissen Anteil unkorrekter Leute, der
beläuft sich aber lediglich auf etwa 1 - 3 Prozent. So hoch wie
der durchschnittliche Anteil an negativen Bewertungen bei den
Verkäufern.

Die Medien machen einem oft vor, dass es viel mehr sein.

Geh bei ebay doch einfach davon aus, dass Dir bei 100
Geschäften drei platzen, dann kommst Du auch wieder
zur Ruhe und verschwendest Deine Zeit nicht auf diese Gedanken.

Investiere lieber diese Zeit anders und hilf mir herauszufinden,
wie man auf einen völlig überfüllten Server besser zugreifen kann.

Ich hatte da letztens, so um den 13.11., ziemliche Probleme mit
einer französischen Seite.....
 
Original geschrieben von Dwimbor
Auf dieser Seite steht aber ausdrücklich:
"In der Regel können auch Verträge über Waren, die auf Internetauktionen ersteigert wurden, nicht widerrufen werden."

Also kann er sich doch nicht auf das Fernabnahmegesetz berufen!?

Michael

Sind bei eBay Verkäufer und Käufer Privatpersonen, so gilt hier das Fernabsatzgesetz nicht. Ist der Verkäufer "gewerblich", so gilt das Fernabsatzgesetz und der Käufer kann den Vertrag widerrufen.
 
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