Ebay-Witzbold der Woche...

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..unser Ebay-Witzbold der Woche... ist der Käufer, dem die 6,90 - Paketgebühren für eine 300-Euro-Goldmünze zu hoch waren und der dann schrieb (um Rechtschreibfehler bereinigt):

"DHL kann nicht an Postfächer zustellen, - ich habe aber nur eine Postfachadresse, - bitte senden Sie die Münze per Einschreiben, - dann kommt das auch in meinem Postfach an..."

Auch auf unsere höfliche Anfrage, ob er denn auch in seinem Postfach wohne oder arbeite, kam nur die Wiederholung seiner vorherigen Forderung... ansonsten müsse er die Auktion ablehnen...

--
Wir stellen daher die Frage: In welchen Gemeinden Deutschlands kann man so große Postfächer mieten, daß man auch darin wohnen kann?
 
Auch ich zähle mich zu den Kunden, die lieber alles ans Postfach hätten, um werktags nicht über DHL irgendwelche Nachbarn zu behelligen. (Obwohl DHL mir noch lieber ist, als andere Paketzusteller). Bei 3-stelligen Beträgen wäre auch ich aber trotzdem vorsichtig.

Ein erfahrener Händler sollte einsehen, dass der Kunde hier unbedingt einen Versand ans Postfach wünscht. Dass er keinen vernünftigen Wohnsitz vorweisen kann halte ich für ausgeschlossen. Wenn derjenige schon mit Rechtschreibfehlern arbeitet, dann ist auch klar, dass er sich nicht ganz so konstruktiv eindeutig ausdrücken kann: "Habe nur eine Postfachadresse" heisst dann: "Bitte nur an meine Postfachadresse".

Als Händler sollte man erst überlegen ob es dahingehend eine Möglichkeit gibt (unter Abgabe des Risikos an den Käufer). Wenn das rechtlich nicht möglich ist, sollte man diesen darüber aufklären (gewerblicher Händler bzw. Bedingungen im Kaufvertrag). Dann kann man abwägen, ob es lohnt mit überdurchschnittlicher Flexibilität zu glänzen.

Wenn nicht, dann sollte man das sachlich dem Käufer klarmachen (Hinweise auf die AGB) und nicht mit solch höhnischen Gegenfragen über einen zweifelhaften Wohnsitz oder öffentlicher Belustigung im Forum bearbeiten.

Ich stelle daher die Gegenfrage: Ist es sinnvoll über seine Kunden derartig herzuziehen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marvek

Bist du mit alex11 verwandt? :confused:
 
@marvek

Sehr geehrter Herr Marvek,

wir dachten, es wäre hinreichend bekannt, aber gerne hier noch einmal ausgeführt:

- ein gewerblicher Anbieter kann niemals das Versandrisiko auf den Kunden überwälzen, er haftet auch dann, wenn der Kunde sich ausdrücklich mit einem unversicherten Versand bereit erklärt.

Insoweit wäre es - auch aus Erfahrung - mehr als leichtsinnig, einem solchen Anliegen bei höherwertigen Gütern zuzustimmen.

Wer selber ein Postfach unterhält, weiß wie oft dort falsch einsortierte Briefe enthalten sind (und eigene woanders).

Die Post schließt zudem kategorisch den Versand von Münzen in Briefen aus, auch in Einschreiben.

Wir haben dies natürlich zunächst sachlich dem Kunden erklärt.

--

Wir können jedoch Menschen nicht verstehen, die erst ein Gut zu einem Preis x kaufen und dann im Nachhinein den Preis verhandeln wollen. Dies ist auch schon den unterlegenen Bietern gegenüber ungerecht.

Ich kann auch nicht in ein Taxi einsteigen und am Ende der Fahrt, wenn das Taxameter 25 Euro zeigt, dem Taxifahrer sagen, ich wäre bereit 4,80 zu zahlen, dies wäre der Preis für eine entsprechende Busfahrkarte.

Wir weisen in der Auktionen nicht nur den Preis für die Ware, sondern auch die Versandkosten explizit aus, diese werden zum Preisbestandteil. Wer kauft, erklärt sich damit einverstanden ( und kann dies ggf. bei der Ermittlung der angemessenen Gebotshöhe einfliessen lassen.)
 
Tisc1 schrieb:
@Marvek: Bist du mit alex11 verwandt?

Nein - eher nicht. Ich finde es nur unpassend, wenn ein Händler sich in Abwesenheit des Kunden über ihn öffentlich herablässig äussert. Das passt hier nicht zum propagierten Bild im Fernsehen oder in Ebay.

poerings schrieb:
Hmmm.
Packstation?
Das wär ja dann quasi das Postfach für Pakete (wenn man sowas in der Nähe hat).

Ja das wäre schön, wenn das systematisch weiter aufgebaut wird. Obwohl hier kleinere Gemeinden dann erst spät dran wären.

RomanSchneider schrieb:
Sehr geehrter Herr Marvek,

wir dachten, es wäre hinreichend bekannt, aber gerne hier noch einmal ausgeführt:

- ein gewerblicher Anbieter kann niemals das Versandrisiko auf den Kunden überwälzen, er haftet auch dann, wenn der Kunde sich ausdrücklich mit einem unversicherten Versand bereit erklärt.

Insoweit wäre es - auch aus Erfahrung - mehr als leichtsinnig, einem solchen Anliegen bei höherwertigen Gütern zuzustimmen.

[...]

Die Post schließt zudem kategorisch den Versand von Münzen in Briefen aus, auch in Einschreiben.

[...]

Wir können jedoch Menschen nicht verstehen, die erst ein Gut zu einem Preis x kaufen und dann im Nachhinein den Preis verhandeln wollen. Dies ist auch schon den unterlegenen Bietern gegenüber ungerecht.

Ich kann auch nicht in ein Taxi einsteigen und am Ende der Fahrt, wenn das Taxameter 25 Euro zeigt, dem Taxifahrer sagen, ich wäre bereit 4,80 zu zahlen, dies wäre der Preis für eine entsprechende Busfahrkarte.

Wir weisen in der Auktionen nicht nur den Preis für die Ware, sondern auch die Versandkosten explizit aus, diese werden zum Preisbestandteil. Wer kauft, erklärt sich damit einverstanden ( und kann dies ggf. bei der Ermittlung der angemessenen Gebotshöhe einfliessen lassen.)

Das ist mir alles bekannt (wie ich bereits geschrieben hatte).
Rechtlich auch alles korrekt.

Wer sich korrekt verhält hat meiner Meinung nach dennoch nicht das Recht als Beilage irgendwelche Unsachlichkeiten (wäre ich älter, würde ich sagen: Frechheiten) per Email auszutauschen.
So wie hier dargestellt sieht es nämlich aus, dass die Polemik ("wohnen Sie im Postfach") eher vom Handel ausging.

Ich würde gerne mal sehen wie sich dort im Ebayprofil die Bemerkung machen würde: "Dieser Anbieter zieht in öffentlichen Foren unsachlich und undiskret über die Kundschaft her".

RomanSchneider schrieb:
Wer selber ein Postfach unterhält, weiß wie oft dort falsch einsortierte Briefe enthalten sind (und eigene woanders).

Völlig richtig. Und wie oft landen Einschreiben in falschen Postfächern ? Selbst wenn der Benachrichtigungszettel im falschen Fach vorliegt, dann bekommt der falsche Empfänger eher nicht das Einschreiben ausgehändigt, und dann wäre immer noch ermittelbar wer es bekommen hätte.

RomanSchneider schrieb:
Wir haben dies natürlich zunächst sachlich dem Kunden erklärt.

Dann muss er schon sehr beleidigend reagiert haben - erst dann könnte ich Ihre Reaktion nachvollziehen.
 
... Völlig richtig. Und wie oft landen Einschreiben in falschen Postfächern ? Selbst wenn der Benachrichtigungszettel im falschen Fach vorliegt, dann bekommt der falsche Empfänger eher nicht das Einschreiben ausgehändigt, und dann wäre immer noch ermittelbar wer es bekommen hätte. ...

Da muss ich Dir widersprechen. Ich habe mich nie ausweisen müssen, wenn ich mit einem Benachrichtigungszettel aus meinem Postfach an den Schalter bin, um das Einschreiben abzuholen. Als ich den Herren am Schalter einmal fragte, ob er meinen Ausweis sehen möchte, meinte er nur: "Ich glaube Ihnen schon, dass Sie das sind. Sonst wäre die Benachrichtigung nicht in Ihrem Postfach gewesen." :rolleyes:
 
Na das ist mir noch nicht passiert.
Klar wird man als Stammkunde schonmal erkannt aber so direkt noch nie.

Immerhin bleibt dann nur noch die Unterschrift. Ich hätte nachher schon Sorgen, wenn ich die Unterschlagung von 300 Euro quittiert hätte.

Hier sind die Risiken ähnlich wie bei der Auslieferung eines Pakets.
 
Nein - eher nicht.

Von der Art und Weise Eurer Diskussionsbeiträge her, könntet Ihr Zwillinge sein. :D

Kleiner Denkanstoß zu Einschreiben:

Einwurfeinschreiben benötigen z.B. überhaupt keine Identifikation des Empfängers. Hier bestätigt nur der Postbote, dass er das Schreiben in den/einen Briefkasten geworfen hat.
 
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