Wo steht da etwas von Bewährungsstrafen?
Habe ich das überlesen, oder vermutet ihr nur, dass es so ausgeht?
Habe ich das überlesen, oder vermutet ihr nur, dass es so ausgeht?
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Die Aussage wundert mich auch. Weder in der Pressemitteilung des LG Berlin noch des BGH war davon die Rede, dass die verhängten Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurden (Bewährung ist nur bei Strafen bis maximal 2 Jahren möglich und wäre sicherlich in den PM erwähnt worden).Wo steht da etwas von Bewährungsstrafen?
Habe ich das überlesen, oder vermutet ihr nur, dass es so ausgeht?
Ich grüße dich Leitwolf!Die Aussage wundert mich auch.
Die Täter waren draußen weil sie noch nicht angetreten waren zur Haft...Ich grüße dich Leitwolf!
Lt.Nachrichten waren 2 der Täter (Goldmünze) auf Bewährung draußen und wurden dann wegen der neuen Tat (während der Bewährungszeit) in Dresden gesucht. Und letztendlich auch festgenommen.
Viele Grüße
Heinz-Rudolf
Diese Leute führen doch einfach nur diesen unfähigen Staat vor. Nix anderes.Die wollten doch nur spielen.
Schon alleine die Verhandlungen vor der Jugendkammer ist eine schlechter Scherz. Die Clans kommen doch vor lauter Lachen nicht in den Schalf bei unserer luschigen Justiz, in der seit langem Täter- vor Opferschutz gilt.
13 Anwälte für 6 22 bis 28 jährige, womöglich auf Staatskosten. (Vermutung meinerseits)
Herrlich![]()
Jeder nur halbwegs mit dem deutschen Recht Vertraute, zu denen auch du sicherlich zählst, weiß, dass Täter, die zum Zeitpunkt der Straftat noch nicht volljährig waren, vor dem Jugendgericht gestellt werden. Ob sie später als Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden, entscheidet die Jugendstrafkammer.Die wollten doch nur spielen.
Schon alleine die Verhandlungen vor der Jugendkammer ist eine schlechter Scherz. ...
Auch als Heranwachsender kann man nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, und ich denke, auch gerade du weißt das:...
Jetzt rechnen wir mal vom November 2019 bis diesen Monat. ALLE Täter waren über die Volljährigkeit drüber raus. Die 28 Jährigen ein bissl mehr
Nichts desto trotz ist unser Jugendstrafrecht in vielen Bereichen leider in seiner Entwicklung, der körperlichen und physischen Entwicklung der Täter und vor allem der strafrechtlichen Relevanz von Kinder und Jugendlichen hinterherlaufend.
Ein 19jähriger darf alles, nur nicht voll für seine Taten nach Erwachsenemrecht zur Verantwortung gezogen werden?
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