Nein, das ist ein Irrglaube, dem leider viele unterliegen, denen das Mitmach-Internet 2.0 die Möglichkeit eröffnet hat, ein bisschen mitzuverkaufen und ein bisschen mitzureden.
Internetrecht - unternehmer-ebay
Aber vielen Beratungsresistenten muss das alles erst 4stellig kostenpflichtig ein Richter erklären. Da nützt es auch nichts Reichsbürger zu sein...
Um mal genau deine Quelle zu zitieren:
"Für die gewerbliche Tätigkeit enthält § 14 BGB keine Legaldefinition. Es wird daher auf die Definition des Gewerbebegriffes in
§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch zurückgegriffen. Ein Gewerbe liegt somit vor, wenn eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird und dies nach außen hervortritt.
Ein planvolles und dauerhaftes Tätigwerden liegt vor, wenn der Unternehmer eine gewisse Dauer am Markt tätig ist und einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand betreibt.
Zur Unternehmereigenschaft gehört auch die selbstständige berufliche Tätigkeit, wobei der Beruf sich als jeder erlaubte, sinnvolle auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage definiert.
Bezogen auf Verkäufer bei e-bay wird man überlegen müssen, ob die Definition der gewerblichen Tätigkeit dem Handeln des Verkäufers unterzuordnen ist. Wer somit über einen längeren Zeitraum regelmäßig eine größere Anzahl von Verkäufen tätigt, hat gute Chancen als Unternehmer eingruppiert zu werden. Dies gilt umsomehr, wenn bspw. immer wieder gleichartige Produkte oder regelmäßig neue Produkte angeboten werden. Von einer Gewinnerzielungsabsicht ist bei Internetauktionsportalen wie e-bay ohnehin meistens auszugehen. Es verbleiben natürlich gewisse Unsicherheiten. Wer aus einer Haushaltsauflösung eine große Anzahl von Gegenständen verkauft, erfüllt die Voraussetzungen für die Unternehmenseigenschaft oberflächlich gesehen, wobei man hier wohl nicht von einer selbstständigen und wirtschaftlichen Tätigkeit wird ausgehen können.
Auf der anderen Seite wird es bei wenigen Verkäuferbewertungen zum Teil problematisch sein, eine dauerhafte Tätigkeit nachzuweisen."
Insbesondere die Begriffe "regelmäßig", "auf Dauer", "Erhaltung der Lebensgrundlage", "Größere Anzahl" sprechen einfach dagegen, wenn einer ein zwei Sachen klöppelt und dann auf Ebay verticken will.
Von daher sehe ich es jetzt überhaupt nicht so wie du, es klingt bei dir eher ein wenig alarmistisch, aber die Schwierigkeit des Unternehmerdaseins im Münzgewerbe hatten wir ja schon mal woanders diskutiert
Edit: Im Falle des Produzenten der neun nicht ganz so günstigen Münzhalter ist das wohl etwas anderes, wenn hier die "Größere Anzahl", die "Dauer und Regelmäßigkeit" gegeben sind. Hier würde ich dann auch sagen, dass dies schon recht deutlich über den Verkauf von privaten Münzresten hinaus geht, und schon einen Vertrieb selbständig hergestellter Waren mit Gewinnabsicht begründen könnte.