vorgeschichte
ein ebay-mitglied fühlt sich durch eine äußerung durch mich (und andere) über seinen (privat-)shop bei ebay beleidigt und schreibt mir über die funktion "frage an den verkäufer" folgendes:
hallo,
habe in einem forum ihre geistreichen kommentare zu meinem ebay shop gelesen.ihre dreistigkeit geht echt zu weit!sie behaupten das ich ein gewerblicher verkäufer bin,mit welchem recht?sie können mich doch nicht öffentlich verleumden und beleidigen!
kurze zeit später kauft er einen artikel bei mir (1,50 warenwert) und bezahlt sofort per paypal (über den sinn oder unsinn kann man nachdenken, meine adresse hätte er auch anders und leichter rausbekommen können, siehe anbieterkennung und mich-seite) das war an einem montag ....
da ich meine "pappenheimer" kenne und ich zufällig am nächsten tag in der stadt des käufers geschäftlich unterwegs war, habe ich den brief unter inkaufnahme eines kleinen umweges persönlich mit einem zeugen in seinen hausbriefkasten geworfen
so weit, so gut
nun folgt die geschichte:
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
hallo und guten tag,
am XX.10.2006 habe ich o.g. artikel bei ihnen ersteigert und mit pay pal bezahlt, leider ist die ware bei mir noch nicht eingetroffen.wann kann ich mit der lieferung rechnen?freundlichen gruss
meine antwort:
Lieber Herr XXX, ich habe den Umschlag mit der Münze im Beisein eines Zeugen höchst persönlich am XX.10.06 um 16:30 Uhr in Ihren Hausbriefkasten in der xxxxstr. 11, 1XXXX xxxx eingeworfen. Herzliche Grüße
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
wie eingeworfen?sind sie der postbote oder wie soll ich das verstehen?mfg
meine antwort:
Herr XXX ich war zufällig vom XX. - XX.10.06 beruflich in xxxx, das kann ich beweisen, genauso wie den Briefeinwurf unter Zeugen. Ich habe es mir nach Ihrem vorherigen Emailverkehr nicht nehmen lassen, den Brief mit der Münze bei Ihnen persönlich einzuwerfen. Gruß
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
wenn das so ist, dann hätten sie sich persönlich bei mir melden sollen,damit ich ihnen danke sagen kann.jetzt im ernst:ich habe die münze nicht bekommen.leider schmeisse ich alles ohne voll bezahlte briefmarke gleich in den müll,denn nicht voll bezahlte oder ohne briefmarke ist werbung und die lese ich nicht.dann habe ich halt pech gehabt.was die andere sache betrifft: da werden sie leider noch von mir zu hören bekommen,denn das ist nicht feierlich für mich.mfg
meine antwort:
Herr XXX, der Brief war so aufgemacht, dass er garantiert nicht wie Werbung aussah, daran müssten Sie sich erinnern.
Zu der anderen Sache: Ich habe Sie weder perönlich mit Namen genannt, noch Unwahrheiten verbreitet. Alles was ich geschrieben habe, entspricht den Tatsachen und unterliegt der freien Meinungsäußerung, vielleicht machen Sie sich mal sachkundig.
Auf Ihren Namen kann man auch keine Rückschlüsse ziehen, da Sie als -privater Verkäufer- auftreten. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass Ihre Ebay-Angebote -privat- sind, die sind eindeutig gewerblich. Wo ist eigentlich Ihre gesetzliche Anbieterkennung? Zahlen Sie auf Ihre Einnahmen bei Ebay eigentlich Steuern? Haben Sie für Ihre Ebaytätigkeiten eigentlich ein Gewerbe angemeldet? Lassen Sie mich bitte in Ruhe.
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
eindeutig gewerblich?wie kommen sie denn darauf?das ist verleumdung!ich wünsche ihnen und den anderen geistreichen persönlichkeiten,wie bukanier und so weiter viel spass mit meiner klage.sicher lasse ich sie in ruhe,denn was soll ich schon von ihnen wollen,ausser das sie für ihre beleidigungen und verleumdungen zur rechenschaft gezogen werden?mehr nicht, ist ganz einfach.freundlichen gruss und schönen sonntag noch.
das (vorläufige) ende der geschichte:
ich bekomme eine positive bewertung
Schnelle Lieferung, netter Kontakt, gerne immer wieder.Danke.
---------------------------------
die ähnlichkeiten mit einem hier neuangemeldeten mitglied sind nicht zufällig und sind gewollt, ich bitte allerdings um verständnis, dass ich den namen und die adresse des herren nicht öffentlich nenne, empfehle aber die aufname des ebay-nicks in die "liste gesperrter verkäufer"
ein ebay-mitglied fühlt sich durch eine äußerung durch mich (und andere) über seinen (privat-)shop bei ebay beleidigt und schreibt mir über die funktion "frage an den verkäufer" folgendes:
hallo,
habe in einem forum ihre geistreichen kommentare zu meinem ebay shop gelesen.ihre dreistigkeit geht echt zu weit!sie behaupten das ich ein gewerblicher verkäufer bin,mit welchem recht?sie können mich doch nicht öffentlich verleumden und beleidigen!
kurze zeit später kauft er einen artikel bei mir (1,50 warenwert) und bezahlt sofort per paypal (über den sinn oder unsinn kann man nachdenken, meine adresse hätte er auch anders und leichter rausbekommen können, siehe anbieterkennung und mich-seite) das war an einem montag ....
da ich meine "pappenheimer" kenne und ich zufällig am nächsten tag in der stadt des käufers geschäftlich unterwegs war, habe ich den brief unter inkaufnahme eines kleinen umweges persönlich mit einem zeugen in seinen hausbriefkasten geworfen
so weit, so gut
nun folgt die geschichte:
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
hallo und guten tag,
am XX.10.2006 habe ich o.g. artikel bei ihnen ersteigert und mit pay pal bezahlt, leider ist die ware bei mir noch nicht eingetroffen.wann kann ich mit der lieferung rechnen?freundlichen gruss
meine antwort:
Lieber Herr XXX, ich habe den Umschlag mit der Münze im Beisein eines Zeugen höchst persönlich am XX.10.06 um 16:30 Uhr in Ihren Hausbriefkasten in der xxxxstr. 11, 1XXXX xxxx eingeworfen. Herzliche Grüße
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
wie eingeworfen?sind sie der postbote oder wie soll ich das verstehen?mfg
meine antwort:
Herr XXX ich war zufällig vom XX. - XX.10.06 beruflich in xxxx, das kann ich beweisen, genauso wie den Briefeinwurf unter Zeugen. Ich habe es mir nach Ihrem vorherigen Emailverkehr nicht nehmen lassen, den Brief mit der Münze bei Ihnen persönlich einzuwerfen. Gruß
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
wenn das so ist, dann hätten sie sich persönlich bei mir melden sollen,damit ich ihnen danke sagen kann.jetzt im ernst:ich habe die münze nicht bekommen.leider schmeisse ich alles ohne voll bezahlte briefmarke gleich in den müll,denn nicht voll bezahlte oder ohne briefmarke ist werbung und die lese ich nicht.dann habe ich halt pech gehabt.was die andere sache betrifft: da werden sie leider noch von mir zu hören bekommen,denn das ist nicht feierlich für mich.mfg
meine antwort:
Herr XXX, der Brief war so aufgemacht, dass er garantiert nicht wie Werbung aussah, daran müssten Sie sich erinnern.
Zu der anderen Sache: Ich habe Sie weder perönlich mit Namen genannt, noch Unwahrheiten verbreitet. Alles was ich geschrieben habe, entspricht den Tatsachen und unterliegt der freien Meinungsäußerung, vielleicht machen Sie sich mal sachkundig.
Auf Ihren Namen kann man auch keine Rückschlüsse ziehen, da Sie als -privater Verkäufer- auftreten. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass Ihre Ebay-Angebote -privat- sind, die sind eindeutig gewerblich. Wo ist eigentlich Ihre gesetzliche Anbieterkennung? Zahlen Sie auf Ihre Einnahmen bei Ebay eigentlich Steuern? Haben Sie für Ihre Ebaytätigkeiten eigentlich ein Gewerbe angemeldet? Lassen Sie mich bitte in Ruhe.
vom käufer über die ebay-funktionen geschrieben:
eindeutig gewerblich?wie kommen sie denn darauf?das ist verleumdung!ich wünsche ihnen und den anderen geistreichen persönlichkeiten,wie bukanier und so weiter viel spass mit meiner klage.sicher lasse ich sie in ruhe,denn was soll ich schon von ihnen wollen,ausser das sie für ihre beleidigungen und verleumdungen zur rechenschaft gezogen werden?mehr nicht, ist ganz einfach.freundlichen gruss und schönen sonntag noch.
das (vorläufige) ende der geschichte:
ich bekomme eine positive bewertung
Schnelle Lieferung, netter Kontakt, gerne immer wieder.Danke.
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die ähnlichkeiten mit einem hier neuangemeldeten mitglied sind nicht zufällig und sind gewollt, ich bitte allerdings um verständnis, dass ich den namen und die adresse des herren nicht öffentlich nenne, empfehle aber die aufname des ebay-nicks in die "liste gesperrter verkäufer"