@muenzen2002
7% Einfuhrumsatzsteuer wären richtig wobei das Porto einbezogen wird wenn es angegeben ist.
Sicherlich hast Du ja einen Abgabenbescheid erhalten mit dem Du Widerspruch einlegst.
Folgende Begründung des Hauptzollamtes Frankf. /Main (wobei ich die ...zig Paragraphen jetzt mal weggelassen habe) :
Münzen welche gesetzliche Zahlungsmittel sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen sind grundsätzlich einfuhrumsatzsteuerbefreit. Diese Steuerbefreiung setzt jedoch voraus, daß diese gesetzlichen Zahlungsmittel nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden. Vorliegend kann man aufgrund des Wertes und der Aufmachung der Münzen davon ausgehen, daß die Münzen hier aufgrund des Sammlerwertes umgesetzt wurden und somit ist die Steuerbefreiung nicht anwendbar.
Dem Gesamtwert der Ware sind gem. Artikel .... die Beförderungskosten auf den Warenwert hinzuzurechnen. Für im Postverkehr beförderte Waren sind die Beförderungskosten komplett bis zum Bestimmungsort in den Zollwert eizubeziehen.
Auf den Zollwert von ... EUR sind gesetzlich geschuldete Einfuhrabgaben in Höhe von ... EUR (7% Einfuhrumsatzsteuer) zu erheben.