Einfuhrumsatzsteuer für Münzen aus Vatikan oder San Marino

Einfach unmöglich !
Bislang reichte ein einfacher Widerspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid per email, nun aber benötigen die Herrn in diesem Jahr einen unterschriebenen formlosen Antrag. Dieser Antrag wurde mit dem Text meiner email bereits gestellt und begründet. Also nochmal ärgern und für Fehler des Zolls, der anscheinend nicht dazulernt, meine Zeit investieren. Dazu noch vom Zoll unnötig rausgeschmissenes Briefporto für diesen Firlefanz.
 
Tja, je schikanöser das Ganze wird um so mehr Leute geben auf und finden sich damit ab!?!
 
So, nun hat sich was geregt. Per Mail, als Anhang, habe ich einen Brief vom Zoll erhalten mit einer Annahmebestätigung meines Einspruchs, einer Bearbeitungsnummer, dem Namen des Zuständigen und dem Hinweis, dass es bis zur Bearbeitung dauern kann. Auf der zweiten Seite eine Einwilligungserklärung für die Zusendung unverschlüsselter elektronischer Mitteilungen. Leider kann ich nicht sagen, welche meiner Einsendungen damit beantwortet wurde,
die Mail oder der später verschickte Einspruch per Brief, da beide im Anschreiben das Datum des 25. zeigen.
 
Per Mail, als Anhang, habe ich einen Brief vom Zoll erhalten mit einer Annahmebestätigung meines Einspruchs, einer Bearbeitungsnummer, dem Namen des Zuständigen und dem Hinweis, dass es bis zur Bearbeitung dauern kann.
Auf diesem Stand bin ich seit heute auch.
Man muss schon einen ziemlichen Aufwand betreiben, um den Zoll zur Korrektur seiner Fehler zu bewegen.
 
Danke Cäsar, damit kann ich den Einspruch abschicken und um Erstattung des zuviel gezahlten Betrages bitten.
Heute kam per email Antwort vom Hauptzollamt Gießen, neuer Steuerbescheid wird auf dem Postweg zugesandt.
statt 19 % zahle ich jetzt 7%, die Differenz von 10,80 Euro wird erstattet.
2x Coincard 1 Euro 12,--
4x 2 Euro Gedenkmünze 72,--
Versand 6 Euro

90,- Euro gesamt

Mal schauen wann, das Geld auf meinem Konto eingeht...

Auszug aus der Mail:
Hiergegen richtet sich Ihr Einspruch vom 27.10.2022, eingegangen am 31.10.2022.
Die Angaben im Einspruchsverfahren sind glaubhaft und nachvollziehbar. Nach Ihren Erklärungen und den vom ZA Oberursel übersendeten Unterlagen handelt es sich bei
• MONETA 2 EURO 2022 125° NASC PAOLO VI (FDC)
• MONETA 2 EURO 2022 25° MORTE M. TERESA (FDC)
• COINCARD 2022 1 EURO
um Münzen aus unedlem Metall, die ich der Warennummer xx zuordne. Münzen dieser Warennummer sind tariflich zollfrei und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (Wortlaut der Warennummer: vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs. 4). Für die steuerpflichtige Einfuhr kursgültiger und kursungültiger Münzen aus unedlen Metallen kann stets der ermäßigte Steuersatz angewendet werden. Zum Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung genügt die Bezeichnung der Münze.
Die Einfuhrabgaben sind neu festzusetzen:
Festgesetzt wurden: 17,10 EUR (Zollwert: 90,00 EUR; EUST 19 %)
Festzusetzen wären: 6,30 EUR (Zollwert: 90,00 EUR; EUST 7 %)
Differenz / Erstattung: 10,80 EUR
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist so ein Einspruch eine unangenehme, lästige und zeitaufwendige Sache.
Aber: Nur wenn das möglichst viele Sammler durchziehen, bringt man vielleicht bei unserem Beamtenapparat einmal welche dazu über den Sinn dieser Maßnahme nachzudenken. All die überflüssige Arbeit, der geflossene Beamtenschweiß und vor allem die wertvolle und teuer bezahlte Dienstzeit kann durch diese 7% unmöglich wieder hereinkommen. Im Endeffekt ist doch der Staat (Also WIR alle!) der Dumme und zahlt nur drauf!
 
71181000002 Einfuhrumsatzsteuer: 7 %
Warenbeschreibung: aus unedlen Metallen (vgl.VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.4 Satz 3)
z.B. alle Münzsets aus unedlen Metallen
Dies ist nicht meine aufgeführte Warennummer!
Hiergegen richtet sich Ihr Einspruch vom 27.10.2022, eingegangen am 31.10.2022.
Die Angaben im Einspruchsverfahren sind glaubhaft und nachvollziehbar. Nach Ihren Erklärungen und den vom ZA Oberursel übersendeten Unterlagen handelt es sich bei
• MONETA 2 EURO 2022 125° NASC PAOLO VI (FDC)
• MONETA 2 EURO 2022 25° MORTE M. TERESA (FDC)
• COINCARD 2022 1 EURO
um Münzen aus unedlem Metall, die ich der Warennummer 7118 9000 00 4 zuordne. Münzen dieser Warennummer sind tariflich zollfrei und unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (Wortlaut der Warennummer: vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs. 4). Für die steuerpflichtige Einfuhr kursgültiger und kursungültiger Münzen aus unedlen Metallen kann stets der ermäßigte Steuersatz angewendet werden. Zum Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung genügt die Bezeichnung der Münze.
 
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