Ermittlungsverfahren vom Zoll

Ich verstehe garnicht wieso der Empfänger den Ärger kriegt, wenn ihm jemand gefälschte Münzen zuschickt.

Dann schicke ich demnächst gefälschte Münzen von China aus, nach Angela Merkel oder zum Finanzminister :D.
Oder auch zu irgendjemanden dem ich eins auswischen will.
 
Ich verstehe garnicht wieso der Empfänger den Ärger kriegt, wenn ihm jemand gefälschte Münzen zuschickt.

Wieso Ärger? Er hat nur einen Brief bekommen, dass er (zur Zeit) nichts kriegt.
Wenn man sich dann reinsteigert und wegen 80 Euro einen Rundumschlag machen will muss man auch wissen, das man sich den Ärger, den Zeitaufwand und die Kosten sowie das Nervenaufreibende selbst eingebrockt hat. Ich sehe hier keine große Beschwer und die Beamten werden das Beschlagnahmte schon nicht fressen.

Es ist zwar ärgerlich aber hier hilft auch abwarten und Tee trinken......


meint am Morgen

TOM
 
Wieso Ärger? Er hat nur einen Brief bekommen, dass er (zur Zeit) nichts kriegt.
Wenn man sich dann reinsteigert und wegen 80 Euro einen Rundumschlag machen will muss man auch wissen, das man sich den Ärger, den Zeitaufwand und die Kosten sowie das Nervenaufreibende selbst eingebrockt hat. Ich sehe hier keine große Beschwer und die Beamten werden das Beschlagnahmte schon nicht fressen.

Es ist zwar ärgerlich aber hier hilft auch abwarten und Tee trinken......


meint am Morgen

TOM

Und darum passiert in D so viel Mist. So wie ich das gelesen haben ist die Begründung der Beschlagnahme Falsch.
Die Abgabenordnung hat ja wohl nix mit Falschgeld zu tun.
Also wäre ein Widerspruch nur rechtens damit die Herren Beamten mal wieder Wach werden.
Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt.

Mann kann aber auch abwarten und Tee trinken und wenn sie nicht gestorben sind trinke sie noch Heute:wut:
 
Und darum passiert in D so viel Mist. So wie ich das gelesen haben ist die Begründung der Beschlagnahme Falsch.
Die Abgabenordnung hat ja wohl nix mit Falschgeld zu tun.
Also wäre ein Widerspruch nur rechtens damit die Herren Beamten mal wieder Wach werden.
...

Richtig, doch:

...
Problem: Erfogt eine solche formal falsche Beschlagnahme, muß sie aufgehoben werden. Aber es kann natürlich aus anderen Gründen dann eine formal korrekte Beschlagnahme angeordnet werden (z.B. Beschlagnahme als Beweismittel in dem dann ebenfalls neu eingeleiteten Verfahren wegen Geldfälschung).
Ergebnis: Sache wird doch nicht rausgegeben! Auch findet eine Wechsel der zuständigen Behörde statt (Zoll für Einfuhrabgaben; Kripo für Geldfälschung). Das verlangsamt meist auch.
...
Es dauert so oder so :heul:.
 
Und darum passiert in D so viel Mist. So wie ich das gelesen haben ist die Begründung der Beschlagnahme Falsch.
Die Abgabenordnung hat ja wohl nix mit Falschgeld zu tun.
Also wäre ein Widerspruch nur rechtens damit die Herren Beamten mal wieder Wach werden.
Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt.

Da hast im Prinzip schon recht, aber der Falschgeldverdacht wäre ja mit einem Einspruch aus formalen Gründen nicht aus der Welt. Dann wird eben ein neues Ermittlungsverfahren, diesmal nach dem richtigen Paragraphen, eingeleitet, und die Bundesbank hat trotzdem weiter meine Münzen.
 
Da hast im Prinzip schon recht, aber der Falschgeldverdacht wäre ja mit einem Einspruch aus formalen Gründen nicht aus der Welt. Dann wird eben ein neues Ermittlungsverfahren, diesmal nach dem richtigen Paragraphen, eingeleitet, und die Bundesbank hat trotzdem weiter meine Münzen.

Nicht ganz, der Falschgeldverdacht ruht nur auf den Euro-Münzen, nicht auf den drei alten Silbermünzen. Die müssen dann also herausgegeben werden. Zeitrahmen, mehrere Wochen bis zur Entscheidung über Die Aufhebung. Dann forderst Du die Silbermünzen vom Zoll zurück. Zoll teilt Dir "umgehend" mit, daß er die Silbermünzen herausgeben werde, diese aber erst bei der BuBa angefordert werden müssen. Irgendwann (Wochen) teilt der Zoll Dir schließlich mit, daß die Silbermünzen nun beim Zollamt bereitliegen und von Dir abgeholt werden können (Postversand nicht möglich, da dies ja nur ein Teil ist und der Rest der Briefsendung ja beschlagnahmt sein). Also persönlich zum Zollamt.
Gesammter Zeitrahmen: etliche Wochen.
Mit etwas "Glück" bekommst Du dann nach abgechossener Überprüfung die Euromünzen ein/zwei Wochen später mit der Post in der "weitergeleiteten Rest-Briefsendung" zugestellt. Kann aber auch sein, daß Du 3 Monate länger auf die Euro-Münzen wartest.
 
Und darum passiert in D so viel Mist. So wie ich das gelesen haben ist die Begründung der Beschlagnahme Falsch.
Die Abgabenordnung hat ja wohl nix mit Falschgeld zu tun.
Also wäre ein Widerspruch nur rechtens damit die Herren Beamten mal wieder Wach werden.
Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt.

Mann kann aber auch abwarten und Tee trinken und wenn sie nicht gestorben sind trinke sie noch Heute:wut:

Wieso???? Laut Post #12 lese ich das aber anders:

Im Sicherstellungsprotokoll sind als Gründe "Beweismittel (§§ 94, 98 Strafprozessordnung - StPO -)" und "Einziehungs-/Verfallsgegenstand (§ 111 c StPO)" angekreuzt. Außerdem noch "AO", was immer das auch heißen mag. Ansonsten ist da noch der Inhalt der beschlagnahmten Briefsendung aufgeführt. Mehr geht aus dem Protokoll nicht hervor, ein Anhang war auch nicht dabei.

Wenn AO wegfallen würde, bleibt das andere bestehen....die müssen nicht mal eine neue Beschlagnahme machen.
 
Ach ja, bevor die nächste Rückforderungswelle ausbricht, liest das aus Post #50

und die Silbermünzen würden wohl nur auf Manipulationen geprüft. Bei Münzen aus China soll es wohl schon öfters vorgekommen sein, dass sie aufgesägt und ausgehöhlt wurden.
 
Wieso???? Laut Post #12 lese ich das aber anders:



Wenn AO wegfallen würde, bleibt das andere bestehen....die müssen nicht mal eine neue Beschlagnahme machen.

Welches andere?? Die aufgeführten §§ der STPO regeln einzig die Beschlagnahme.
 
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