Ermittlungsverfahren vom Zoll

Welches andere?? Die aufgeführten §§ der STPO regeln einzig die Beschlagnahme.

Nein, sie liefern auch die Begründung: Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
 
Wieso???? Laut Post #12 lese ich das aber anders:



Wenn AO wegfallen würde, bleibt das andere bestehen....die müssen nicht mal eine neue Beschlagnahme machen.

Voraussetzung für eine Beschlagnahme ist zunächst einmal das Vorliegen des Verdachts einer Strafttat. Weiterhin müssen die beschlagnahmten Gegenstand in dem Verfahren, dem die o.a. Straftat zugrunde liegen muss, als Beweismittel von Bedeutung sein oder sie müssen in dem Strafverfahren der Einziehung (oder dem Verfall) unterliegen, z. B weil sie Tatmittel sind.
Als in Betracht kommende Straftat ist in dem Sicherstellungsprotokoll ein Verstoß gegen die Abgabenordnung angegeben. Wenn diese nicht vorliegt können die Gegenstände auch nicht als Beweismittel in diesem Verfahren in Betracht kommen oder in diesem Verfahren der Einziehung unterliegen. Diese Beschlagnahme ist somit auf jeden Fall aufzuheben.
Ob eine "Folgebeschlagnahme" möglich ist und ggf. einer richterlichen Überprüfung standhält, hängt davon ab, wie begründet der Verdacht der Geldfälschung ist.

 
Zuletzt bearbeitet:
Solange wir den Bescheid bzw die Begründung nicht gesehen haben ist es müßig darüber zu diskutieren. Ich denke mal, dass auch ein rechtlich relevanter fest gedruckter Text vorliegt und nur die Weiterungen angekreuzt wurden.
Andererseits wenn er nicht Beschuldigter ist, werden ihm vemutlich aus Datenschutzgründen nicht die vollen §§ des StGB der anderen Partei vorgehalten, und trotzdem ist es ein Beweismittel.

Soweit ich mich erinnern kann, wollte Jungpioneer heute eh nochmal anrufen. Warten wir ab, was er Neues berichtet.
 
Soweit ich mich erinnern kann, wollte Jungpioneer heute eh nochmal anrufen. Warten wir ab, was er Neues berichtet.

Leider gibt's nicht viel Neues zu berichten, immer noch der alte Status quo.

Ich werde nun doch in Einspruch gehen, um wenigstens die 3 Silbermünzen rauszubekommen. Rollentöter hatte ja geschrieben, dass die Prüfung evtl. manipulierter ausländischer Münzen gar nicht Aufgabe der Bundesbank ist, und zumindest hier kann ich ja ansetzen.

Ich überlege mir gerade, was in den Einspruch unbedingt hineinsollte:

  • Falsche Begründung: Beschlagnahme ist mit Verstoß gegen die AO begründet. Laut telefonischer Auskunft von Zollamt und Hauptzollamt geht es um einen Geldfälschungsverdacht. Geldfälschung ist aber nicht nach der AO geregelt, sondern nach dem StGB (§ 146 Geldfälschung, § 147 Inverkehrbringen von Falschgeld).
    --> Herausgabe der Euro-Münzen, sofern kein begründeter Verdacht auf Falschgeld vorliegt.​
  • Zuständigkeit: Evtl. manipulierte ausländische Münzen (kein gesetzliches Zahlungsmittel in D) hat der Zoll zu überprüfen, nicht die Bundesbank. Die Verwahrung bei der Bundesbank ist daher ungerechtfertigt, und der Zoll hätte die Münzen längst auf Manipulationen untersuchen können.
    --> Herausgabe der 3 alten Silbermünzen, siehe Begründung.​

Fehlt noch irgendwas Wichtiges?
 
Und die Moral von der Geschicht, kauf grundsätzlich bei Chinesen nix. ;)

Von solchen Pauschalisierungen halte ich überhaupt nichts. Aufrufe, bei bestimmten Personengruppen nichts zu kaufen, hatten wir hierzulande außerdem schon mal. :mad:

Abgesehen davon tausche ich seit über 10 Jahren regelmäßig mit Leuten aus aller Welt. Bisher habe ich mit über 100 Leuten aus gut 50 Ländern auf allen Kontinenten getauscht - von Guyana über Tansania bis in die Mongolei. Natürlich gab es da auch schon das eine oder andere Mal Post vom Zoll, weil keine Zollerklärung draufklebte, aber ein Ermittlungsverfahren hatte ich noch nie an der Backe. Bisher ließ sich das immer anders klären.

Umso verdutzter bin ich jetzt wegen dieser Sache, und Pauschalisierungen à la "Im Fernsehen kam, dass die Chinesen alles fälschen" sind wahrscheinlich genau der Grund, warum der Zoll ausgerechnet hier zugeschlagen hat, obwohl der Betrag ziemlich lächerlich ist.
 
Fehlt noch irgendwas Wichtiges?

Mich würde auch ernsthaft die Begründung des Zolls für ihren Tatverdacht bezüglich der Geldfälschung interessieren. Es müssen auch dafür tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die sehe ich auf Grund Deiner bisherigen Schilderung des Sachverhalts hier nicht.
 
Mich würde auch ernsthaft die Begründung des Zolls für ihren Tatverdacht bezüglich der Geldfälschung interessieren. Es müssen auch dafür tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die sehe ich auf Grund Deiner bisherigen Schilderung des Sachverhalts hier nicht.

Ich sehe das so, ein Beamter hat einen Fehler gemacht und statt diesen einzugestehen, wird jetzt irgendetwas schwer nachvollziehbares aus der Luft gegriffen.
Das kenne ich vom Finanzamt.
 
Ich sehe das so, ein Beamter hat einen Fehler gemacht und statt diesen einzugestehen, wird jetzt irgendetwas schwer nachvollziehbares aus der Luft gegriffen.
....

Ich sehe das so, ein Beamter hat gemeint, die Münzen könnten gefälscht sein und schon ist die Bürokratielawiene losgetreten.:eek:
 
Von solchen Pauschalisierungen halte ich überhaupt nichts. Aufrufe, bei bestimmten Personengruppen nichts zu kaufen, hatten wir hierzulande außerdem schon mal.
@ Jungpionier

Das war keinesfalls als Boykott-Aufruf sondern eher als Empfehlung gedacht. ;)

Habe im Übrigen schon selbst was von Chinesen gekauft. Allerdings im Inland und keine (!) Münzen - und siehe da: war sogar echt! :)

Wünsche dir auf jeden Fall, dass du die Sendung möglichst bald und vollständig bekommst.
 
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