Hallo Thomas,
das kann man nicht pauschal sagen. Ein Anhaltspunkt ist vielleicht die Landeszentralbank: Für BANKEN gilt, daß Banknoten nur in Banderolen zu 100 Scheinen mit dem gleichen Nennwert abgegeben bzw angenommen werden. Ausnahmen sind 200er und 500er, da sind auch 20er Banderolen zulässig. Bei Ablieferungen AN die LZB darf ein "Mischpäckchen" dabei sein, das muß aber 5.000 oder 10.000 Eur Nennwert haben, und aus 100ern und/oder größeren Scheinen bestehen. Auch hierzu ´ne Ausnahme: Alte, nicht umlauffähige Scheine können in kleineren Banderolen gemischt abgegeben werden.
Achtung, diese Regeln gelten NUR für Banken, als Privatperson kannst Du der LZB das Geld bringen, wie Du willst
Bei Banken gibt´s keine Regeln, daß kann jede Bank selbst entscheiden. Ich habe auf der Arbeit Banderolen zu 100 Scheinen, für 5er bis 100er zusätzlich zu 50 Scheinen und für 100er, 200er und 500er zu 20 Scheinen. Die Volksbank bei uns hat z.B. auch Banderolen 20X50er. Die kleinen Banderolen dürfen allerdings nur Hausintern verwendet werden, nicht im Geldverkehr mit der LZB oder mit anderen Banken.
Noch mal zur LZB: Die LZB packt immer 10 Banderolen zu einem Paket zusammen, und schweisst sie für mindestens 2 Tage Vakuum in Plastikfolie, damit die Scheine glatt werden.
Hoffe, daß hilft Dir weiter.
Gruß Michael