FooFighter
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Hallo Forumgemeinde,
ich habe kürzlich bei ebay eine 20 Mark Goldmünze Kaiser Wilhelm 1872 ersteigert. Ich muss dazu erwähnen, dass ich eigentlich nur Euro-Münzen sammle und von den Münzen der Kaiserzeit keine Ahnung hatte. Diese sollte ein Geschenk für jemanden werden. Jedenfalls bin ich erst NACH der Ersteigerung der „Münze“ hier auf dieses Forum gestoßen und habe dadurch mitbekommen, dass von den Münzen aus dem Kaiserreich jede Menge Fälschungen existieren. Da war es aber leider schon zu spät, denn das Angebot war beendet und das Geld durch mich bereits gezahlt.
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Nach Erhalt der Münze musste ich dann feststellen, dass ich hier eine Fälschung gekauft habe. Und zwar auch noch eine wirklich schlechte!
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Nun habe ich folgendes Problem:
Es handelte sich um einen Privatverkauf mit der Anmerkung „keine Gewährleistung und keine Rücknahme – so wie gesehen so auch gekauft“. Dazu muss man sagen, dass das Foto, auf der man die Münze „sehen“ konnte, sehr schlecht war. Es war ziemlich verschwommen, so dass man keinerlei Feinheiten erkannte. Aus diesem Grunde hatte ich vor Gebotsabgabe die Frage an den Verkäufer gestellt, in welcher Erhaltung die Münze ist. Darauf kam die Antwort: „Die Münze ist in einem vorzüglichen Zustand“.
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Da ich leider bisher noch nie negative Erfahrungen bei ebay gemacht habe, wollte ich fragen, wie ich mich verhalten kann? Inwieweit ist ein Privatverkäufer trotz des Rücknahmeausschlusses zur Rücknahme verpflichtet, wenn er beispielsweise in der Artikelbeschreibung Angaben macht, die im Nachhinein nicht stimmen?
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Hier die Beispiele, die ich auf jeden Fall bemängeln möchte:
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Durchmesser: 2,2 cm
900/1000 Feingold
vorzüglicher Zustand
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Denn in Wahrheit ist die Münze größer, nämlich 2,3 cm; die Erhaltung ist nie und nimmer vorzüglich; und ob es sich überhaupt um Gold handelt, wage ich ebenfalls stark zu bezweifeln.
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Ich habe zur Verdeutlichung mal ein paar Fotos angefügt. Links ist die eindeutige Fälschung. Rechts ist eine Münze, die „wahrscheinlich“ echt ist. Ich lasse sie im Januar von Herrn Franquinet prüfen. Aber selbst wenn diese auch falsch sein sollte, sieht sie zumindest erst einmal wie eine Goldmünze aus, im Gegensatz zu dem anderen Stück Metall.
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Also, noch mal meine Frage: Kann ich aufgrund der nicht korrekten Angaben auf Rückgabe pochen, oder ist z.B. der 1 mm Abweichung im Durchmesser kein Kriterium, auf das ich mich stützen könnte?
Kann mir vielleicht auch noch jemand sagen, um was für eine Art der Fälschung es sich handelt? Wurde die Münze gegossen oder wovon sind diese Querstreben auf dem Rand?
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Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.
ich habe kürzlich bei ebay eine 20 Mark Goldmünze Kaiser Wilhelm 1872 ersteigert. Ich muss dazu erwähnen, dass ich eigentlich nur Euro-Münzen sammle und von den Münzen der Kaiserzeit keine Ahnung hatte. Diese sollte ein Geschenk für jemanden werden. Jedenfalls bin ich erst NACH der Ersteigerung der „Münze“ hier auf dieses Forum gestoßen und habe dadurch mitbekommen, dass von den Münzen aus dem Kaiserreich jede Menge Fälschungen existieren. Da war es aber leider schon zu spät, denn das Angebot war beendet und das Geld durch mich bereits gezahlt.
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Nach Erhalt der Münze musste ich dann feststellen, dass ich hier eine Fälschung gekauft habe. Und zwar auch noch eine wirklich schlechte!
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Nun habe ich folgendes Problem:
Es handelte sich um einen Privatverkauf mit der Anmerkung „keine Gewährleistung und keine Rücknahme – so wie gesehen so auch gekauft“. Dazu muss man sagen, dass das Foto, auf der man die Münze „sehen“ konnte, sehr schlecht war. Es war ziemlich verschwommen, so dass man keinerlei Feinheiten erkannte. Aus diesem Grunde hatte ich vor Gebotsabgabe die Frage an den Verkäufer gestellt, in welcher Erhaltung die Münze ist. Darauf kam die Antwort: „Die Münze ist in einem vorzüglichen Zustand“.
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Da ich leider bisher noch nie negative Erfahrungen bei ebay gemacht habe, wollte ich fragen, wie ich mich verhalten kann? Inwieweit ist ein Privatverkäufer trotz des Rücknahmeausschlusses zur Rücknahme verpflichtet, wenn er beispielsweise in der Artikelbeschreibung Angaben macht, die im Nachhinein nicht stimmen?
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Hier die Beispiele, die ich auf jeden Fall bemängeln möchte:
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Durchmesser: 2,2 cm
900/1000 Feingold
vorzüglicher Zustand
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Denn in Wahrheit ist die Münze größer, nämlich 2,3 cm; die Erhaltung ist nie und nimmer vorzüglich; und ob es sich überhaupt um Gold handelt, wage ich ebenfalls stark zu bezweifeln.
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Ich habe zur Verdeutlichung mal ein paar Fotos angefügt. Links ist die eindeutige Fälschung. Rechts ist eine Münze, die „wahrscheinlich“ echt ist. Ich lasse sie im Januar von Herrn Franquinet prüfen. Aber selbst wenn diese auch falsch sein sollte, sieht sie zumindest erst einmal wie eine Goldmünze aus, im Gegensatz zu dem anderen Stück Metall.
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Also, noch mal meine Frage: Kann ich aufgrund der nicht korrekten Angaben auf Rückgabe pochen, oder ist z.B. der 1 mm Abweichung im Durchmesser kein Kriterium, auf das ich mich stützen könnte?
Kann mir vielleicht auch noch jemand sagen, um was für eine Art der Fälschung es sich handelt? Wurde die Münze gegossen oder wovon sind diese Querstreben auf dem Rand?
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Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.