Die Entscheidung würde mich auch mal interessieren. Leider finden Tante Juris und Onkel Beck nichts dazu.Leider hat das OLG Müchen entschieden, Aktenzeichen GZ.: 4 Zs2425/11, das es erlaubt ist gefälschte Münzen zu verkaufen!
Ohne es zu wissen, denke ich aber, dass Du uns da - wenn auch vielleicht unbewusst - einen nicht ganz unbedeutenden Punkt von Sachverhalt oder Begründung unterschlägst.
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