Fälschung bei ebay gekauft - wer kann mir helfen?

... Ich hoffe für Dich nur, dass das Beweisstück auf den vielen Amtswegen nicht verloren geht und Dir zusammen mit dem Brief über die Einstellung des Verfahrens wieder zurückgeschickt wird. :rolleyes:

Als gefälschte Münze wird es von Amtswegen her nach Einstellung des Verfahrens vermutlich irgendeiner der fünf Prägestätten zur Vernichtung zugeführt werden. Ob dies in diesem Fall rechtens ist, kann man in Frage stellen. Aber man braucht halt nur an den falschen Bürokraten zu geraten.
 
Hallo!

"Schmidt-Hausmannfälschung"

Wenn es tatsächlich eine echte
Schmidt-Hausmannfälschung ist, dann gibt es da Spezial-Sammler, die soetwas suchen und daher könnte die Münze einen Sammlerwert haben.
Denn dann müßte es sich verhalten wie bei echten Becker-Fälschungen von römischen Münzen.


Ich möchte noch Lolo bestätigen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß nach Abschluß eines Strafverfahrens wegen komplett gefälschter Antiquitäten( Material und Design, sprich Gussfälschungen von antiken Silber-Griechen ), der Gegenstand vernichtet wird.
Man kommt da nicht mehr ran, nachdem er zu Beginn des Verfahrens von der STAW sichergestellt wurde. Wenn es dann eine gefälschte Goldmünze ist, kann ich mir vorstellen, daß diese als Fälschung kenntlich gemacht wird, wenn das Gold ansich echt ist und an den Eigentümer zurück muß.
 
Für ein Betrugsverfahren mußt Du jetzt nur noch nachweisen, dass die Verkäuferin fachkundig genug war, um diese anerkannt guten "Fälschungen" zu erkennen oder es wußte, dass es eine solche war und sie Dir als Originalmünze verkauft hat und Dir dabei ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Ob die Verkäuferin vor dem Verkauf fachkundig genug war, spielt nicht wirklich eine Rolle. Zunächst läuft die Anzeige unter Betrug, da man erst einmal von ihrem Wissen ausgehen muss. Stellt sich nun im Nachhinein heraus, dass sie eben keine Ahnung hatte, so ist wohl der Betrug aufgrund der fehlenden Täuschungsabsicht nicht mehr gegeben. Das ist sicher richtig. Aber darin liegt auch gar nicht das Problem. Das eigentliche Problem begann erst nach dem Erhalt der Münze, als ich mit ihr Kontakt aufgenommen habe. Ich habe ihr zunächst per E-Mail und später auch telefonisch mitgeteilt, dass diese Münze eben nicht original, sondern gefälscht ist. Dies hat sie dann auch eingesehen und erklärte sich ja auch mit der Rücknahme der Münze und der Rücküberweisung des Geldes einverstanden. Das heißt, selbst wenn sie vorher in Unkenntnis war, so wurde sie nun in Kenntnis gesetzt und hat alle weiteren Handlungen wissentlich begangen.

Da sie sich mit der Rückgabe des Geldes selbst einverstanden erklärte und dem aber bisher nicht nachkam, so liegt dann im konkreten Falle eine Unterschlagung vor. Es ist also egal, wie man es dreht oder wendet. Meine Kohle ist momentan widerrechtlich in ihrem Besitz. Und die möchte ich ganz einfach wieder haben. Was danach mit der Münze passiert, ist mir relativ egal. Wenn ich mein Geld zurück habe, kann sie von mir aus vernichtet oder auch an die Verkäuferin zurück gegeben werden.
 
Für ein Betrugsverfahren mußt Du jetzt nur noch nachweisen, dass die Verkäuferin fachkundig genug war, um diese anerkannt guten "Fälschungen" zu erkennen oder es wußte, dass es eine solche war und sie Dir als Originalmünze verkauft hat und Dir dabei ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Unwissenheit schütz nicht vor Strafe ... war schon immer so .. ist noch so ... und ... wird auch so bleiben .
Stellt euch mal vor ich parke falsch ... und weiss es nicht ... dann muss ich trotzdem die Strafe zahlen ... ich kann daher auch kein Münze als Echt verkaufen nur weil ich nicht weiss das es eine fälschung ist ?! ... Es zählt nur ob der Tatbestand erfüllt ist ... und in diesem Fall liegt wohl eher das problem in der Beweisführung, wenn die Verkäuferin behauptet das die Münze, die vor dem Richter liegt, nicht die Münze ist, die Sie versendet hat ... und wenn da keine Fingerabrücke drauf sind, oder ein Zeuge anwesend war, der die Münze seit dem öffnen des Päckchens bis zur einlieferung bei der Polizei, nicht aus den Augen verloren hat ... wird es schwer.
Gibt sie allerdings zu die Münze sei von Ihr ... ist die sache klar ... Sie bekommt eine Verurteilung wegen Betruges, muss die Gerichtskosten und ihren Anwalt zahlen... deine Münze siehst Du nie wieder ... aber du hast die Möglichkeit sie auf Schadensersatz zu verklagen ... und dann geht das Spiel von vorne los ...

Der einfachste Weg ... geh zum Anwalt und lass Ihr einen netten Brief zukommen ... inkl. eines Gebührenbescheides für die Anwaltsrechnung.
... aber wenn Du bereits bei der Polizei wars ... ist der Zug wohl nicht mehr zu stoppen ... bis Du dein Geld wieder hast ... werden Monate vergehen und du wirst noch viel ... viel Ärger damit haben ... auch wenn Du das Opfer bist ...
 
Unwissenheit schütz nicht vor Strafe ... war schon immer so .. ist noch so ... und ... wird auch so bleiben .
Stellt euch mal vor ich parke falsch ... und weiss es nicht ... dann muss ich trotzdem die Strafe zahlen ... ich kann daher auch kein Münze als Echt verkaufen nur weil ich nicht weiss das es eine fälschung ist ?! ... Es zählt nur ob der Tatbestand erfüllt ist ...

Du hast völlig recht, was den Parkverstoß betrifft. Betrug ist aber ein ganz anderes Kaliber und setzt vorsätzliche Täuschung voraus. In der Eingangs zitierten Auktion wurde aber nicht behauptet, dass es sich um eine echte Originalmünze handelt.

Was das sonstige von Dir beschriebene Procedere betrifft, stimme ich mit Dir ebenfalls überein.
 
So, nun will ich doch auch mal mitteilen, wie die ganze Geschichte ausgegangen ist.

Nachdem ich eine Betrugsanzeige erstattet habe, wurde die Dame von der Kripo vorgeladen. Dort hatte sie dann wohl einen "Nachweis" vorgelegt, dass es sich um "echtes Gold" handeln soll. Dies ist ja durchaus möglich. Allerdings war ja auch nicht wirklich nachvollziehbar, welchen genauen Goldanteil dieses Stück hat. Aus diesem Grunde bin ich auch bei meiner Forderung geblieben, mir das Geld zurück zu überweisen.

Dies hat die Dame dann auf Aufforderung der Polizei auch getan. Ihr wurde dann die "Münze" wieder ausgehändigt und für mich ist die Sache nun somit vom Tisch.

Trotzdem nochmals meinen Dank an alle, die hier mit diskutiert haben!
 
Zu deinem Fall gibt es genau 2 Anmerkungen:

Zum Einen, es handelt sich hier um den Jg. 243! Mir war es auch nicht bekannt, das es von dieser Massenware Fälschungen gibt, da diese so oder so nur Goldpreis haben!

Zum zweiten: Wenn es eine Goldmünze, die sich vom Materialwert abhebt, dies sind hauptsächlich die 5er Gold, hätte man davon ausgehen können das dies verboten ist! Leider hat das OLG Müchen entschieden, Aktenzeichen GZ.: 4 Zs2425/11, das es erlaubt ist gefälschte Münzen zu verkaufen!

Sofern nicht jemand mit ausreichend Kapital vor den BGH oder Bundesverfassungsgericht zieht, und die Rechtslage auf den gesunden Menschenverstand, nämlich das es verboten wird gefälschte Münzen zu verkaufen, ist davon auszugehen das zukünftig die Zahl der Fälschungen extrem steigen wird!

Traurig aber wahr, für die ehrlichen Verkäufer!
 
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