Fälschung bei ebay gekauft - wer kann mir helfen?

Kannst Du den Wortlaut des Urteils posten? Das würde ich mir gerne mal durchlesen.

Warum sollte es verboten sein, gefälschte/nachgeprägte usw. Münzen zu verkaufen? Ich denke eher, es ist verboten, gefälschte Münzen als echte zu verkaufen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das hier lese, dann...

Ja, kaufen wir beim Händler, der unter umständen auch nur Hausmann liefert, ist zwar nicht die Regel, kommt aber auch vor. Und leider nicht nur einmal (verschiedene Händler). Die haben dann von mir kostenlos eine Echtheitsbestimmung bekommen. Also sollte sich der ein oder andere Händler auch nicht so aus dem Fenster lehnen.

Der letzte Satz gilt ausdrücklich nicht für Händler die im Forum aktiv sind!
 
Nicht 200 Euro, sondern hier handelte es sich um eine 20 RM Goldmünze Jg. 202! Diese hatte zum Zeitpunkt des Gebots einen garantierten Wert von 2.300 Euro, dieser ist mtilerweile auf 4.500 Euro gestiegen! In der letzten Künker auktion gingen diese Münzen mit 5.500 Euro + Aufgled weg!

Auf einer Ebayauktion zu einer solchen Münzen auf die Frage ob sie wirklich echt ist, kam kein klares Nein, sodass ein normal denkender Mensch von der garantierten Echtheit ausgehen kann!

Ich weis beim besten Willen nicht, wie ich das hier einstellen soll, würde es aber gerne per Fax zur Verfügung stellen!
 
Nicht 200 Euro, sondern hier handelte es sich um eine 20 RM Goldmünze Jg. 202! Diese hatte zum Zeitpunkt des Gebots einen garantierten Wert von 2.300 Euro, dieser ist mtilerweile auf 4.500 Euro gestiegen! In der letzten Künker auktion gingen diese Münzen mit 5.500 Euro + Aufgled weg!

Auf einer Ebayauktion zu einer solchen Münzen auf die Frage ob sie wirklich echt ist, kam kein klares Nein, sodass ein normal denkender Mensch von der garantierten Echtheit ausgehen kann!

Ich weis beim besten Willen nicht, wie ich das hier einstellen soll, würde es aber gerne per Fax zur Verfügung stellen!
Hallo Münzen ab 1871,
wenn ich das jetzt richtig auf die reihe bekomme, hast du (oder jemand den du kennst) Einen Bayern Ludwig III 1914 auf Ebay ersteigert.
Wenn jemand eine Auskunft erteilt, dass die Münze nicht echt ist, wie ich es aus deinem Posting entnehme, wie kann man dann von der Echtheit ausgehen?
Und wenn jemand klar auf eine Fälschung hinweist, dann kann man auch eine Fälschung verkaufen.
 
Nein, es war im Mai, die Artikelnummer lautet: 140534463827! Die Auktion ist nicht mehr verfügbar!

Seine Antwort damals war Sinngemäß, die Münze hat einen hohen Katalogwert!

Die Oben gemeinte Antwort war ja ziemlich deutlich auf Fälschung zugeschnitten, zumindest dann wenn diese ohne PayPal auch noch vor Lieferung bezahlt werden soll!
 
Wenn man sich nicht selber sicher ist, sollte man es nicht kaufen. Wenn man meint, dass es eventuell echt sein könnte, muss man auch mit den Konsequenzen rechnen, sollte es nicht der Fall sein. So mache ich es zumindest.

Es kommt drauf an was du erreichen willst? Willst du den Verkäufer verklagen auf Schadensersatz (z.B. echte Münze) oder Rücknahme etc. Ist es dir wert ein solches Verfahren zu führen? Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Um welchen Kaufpreis geht es?

mfg
 
Also dieser Verkäufer :

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eBay-Bewertungsprofil für weiss163

Das sieht mir nicht nach einem Händler aus.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Aber der Käufer ist ein Profi und bezahlt hat er 556,00 €. Da ärgert sich wohl jemand, dass ihm das vermeintliche Großschnäppchen entgangen ist.

Zu dem zitierten Aktenzeichen des OLG München lässt sich auch ohne Kenntnis der Entscheidung sagen, dass da garantiert nicht entschieden worden sein kann, "das es erlaubt ist gefälschte Münzen zu verkaufen". Dem Registerzeichen (-> Zs) nach ist es eine Beschwerdeentscheidung in Strafsachen. Da wird über strafrechtliche Verfahrensfragen entschieden (z.B. über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung oder eines Haftbefehls oder über die Befangenheit eines Richters in einem Strafverfahren) aber nicht über das, was da hinein zu interpretieren versucht wird.
 
Diese Herschaften sind auch keine Händler, obwohl man aus dem email Verkehr hätte darauf schliessen können!

Vor Gebotsabgabe hatte ich mir von PayPal die Zusage geben lassen das der Kauf über PayPal bis zum Einkaufspreis gedeckt ist, anschliessend könnte vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch gemacht werden, das wenigstens auch die Transportort- und Prüfkosten erstattet wurden, das waren jedoch nur 51,46 Euro und nicht 1737,10 Euro wie garantiert!

Es gibt aber tatsächlich 2 Händler die gefälschte Münzen verkaufen! Die Fälschung wurde jeweils durch den Sachverständigen "Schobner" festgestellt!

Einer davon hat sogar über 11.000 Bewertungen!
 
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