Ich hoffe nur, das da bei ebay mal durchgegriffen wird - aber da können wir wohl warten bis zum St.Nimmerleinstag. Vorher ist der Mond viereckig am Himmel zu sehen....
....................................................................
Zu den Anwälten kann ich nur schreiben (auch wenn ich damit fast allen Anwälten in gesamt Deutschland auf die Füße trete): Die Honorarberechnung in Deutschland gehört überarbeitet ! - es kann nicht sein, das Anwälte nach festen Prozentsätzen zum gerichtlich festgelegten Verfahrenswert bezahlt werden ! (und dabei ist es völlig egal was der Anwalt im gesamten Ablauf überhaupt leistet)
Ein Anwalt sollte grundsätzlich nur aus dem Gewinn eines Verfahrens sein Honorar beziehen! Beratungshonorare werden generell erhöht, fällig zu festen Beratungssätzen und bei Verfahrenseröffnung auf den Verfahrensgewinn angerechnet. Die erste halbe Beratungsstunde sollte generell kostenfrei sein. Ein Verfahrenshonorar für den Anwalt darf dann auch gern mal je nach Verfahren 50% oder mehr betragen !
Die andere Seite der Medaille - wenn das Verfahren verloren geht bekommt auch der Anwalt nichts !
Somit würden viele Verfahren in Deutschland garnicht erst geführt, die Gerichte entlastet und Anwälte würden nur noch Verfahren anstreben, wo auch sicher Aussicht auf Erfolg besteht bzw. die extrem prästigeträchtig sind.
Der nette Herr im Video hätte durch solch eine Honorarrechnung zum Beispiel nur einen Pflichtverteidiger.....
Grüße
pingu