Fehler bei Ebay Auktion - Überschrift/Text passen nicht zusammen

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http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=321098939357&ssPageName=STRK:MEAFB:IT

bei der Auktion passen Überschrift/Foto und Text nicht zusammen

Verkäufer sagt "sorry" - das ist passiert - was soll ich machen - was will du Käufer - Verkäufer sagt aber auch Käufer trägt auch Verantwortung und hätte das bemerken müssen und beim Verkäufer nachfragen

Käufer sagt - Text ist doch die genaue Beschreibung des Artikels als Ergänzung zu Überschrift - also Text gilt




Was würdet Ihr als Käufer fordern?
Wie als Verkäufer verhalten?
 
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http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=321098939357&ssPageName=STRK:MEAFB:IT

bei der Auktion passen Überschrift/Foto und Text nicht zusammen

Verkäufer sagt "sorry" - das ist passiert - was soll ich machen - was will du Käufer - Verkäufer sagt aber auch Käufer trägt auch Verantwortung und hätte das bemerken müssen und beim Verkäufer nachfragen

Käufer sagt - Text ist doch die genaue Beschreibung des Artikels als Ergänzung zu Überschrift - also Text gilt




Was würdet Ihr als Käufer fordern?
Wie als Verkäufer verhalten?


Dies ist falsch!

Ich hatte vor einiger Zeit diesbezüglich mal bei eBay interessehalber wegen solcher Probleme nachgefragt und mir wurde mitgeteilt, daß in solchen Fällen (Fehler
können nunmal passieren) die Angebotsüberschrift als rechtsverbindlich gilt (Angebotsbeschreibung und Fotos dienen lediglich der ergänzenden Erläuterung) ;).
 
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Der Verkäufer wird vom Vertrag zurücktreten und eine Rückabwicklung anbieten. Erst wenn er dies verweigert hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz den er ggfs. gerichtlich geltend machen kann...
 
Erst wenn er dies verweigert hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz den er ggfs. gerichtlich geltend machen kann...

käufer hat anspruch auf schadenersatz?

bist du sicher?

das widersprich doch der aussage von NikolausderIII. ganz deutlich
 
käufer hat anspruch auf schadenersatz?

bist du sicher?

das widersprich doch der aussage von NikolausderIII. ganz deutlich


Sorry ;), aber kleine Korrektur: diese Aussage stammt nicht von mir.

Jedoch unabhängig davon ist das Angebot des Verkäufers ohnehin nichtig, da es widersprüchlich ist - ergo: Rückabwicklung!,
denn es hätte vorher abgeklärt werden müssen. An dieser Stelle möchte ich jetzt nochmals Karsten (@ purzelchen) zitieren:

... Erst wenn er dies verweigert hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz den er ggfs. gerichtlich geltend machen kann...

Wie dann das jeweilige Gericht im konkreten Fall entscheidet, ist `ne andere Geschichte -
da wäre beispielsweise eventuell der Vorsatz einer arglistigen Täuschung zu prüfen, usw. .
 
Wie dann das jeweilige Gericht im konkreten Fall entscheidet, ist `ne andere Geschichte -
da wäre beispielsweise eventuell der Vorsatz einer arglistigen Täuschung zu prüfen, usw. .

Bei 6,99 Euro finde ich es höchst unwahrscheinlich, dass irgendein Gericht irgendwann irgendetwas entscheidet.

Das ist ein Betrag, für den ich mir keinen Stress machen würde. Die 2 Euro Card gibt's links oben für 10,90 zu kaufen.

Meine Lieblingslösung wäre hier die gütliche Einigung. Käufer zahlt nicht, Verkäufer liefert nicht.

Viele Grüße
Hermann
 
verkäufer hat schon geliefert
käufer hat schon bezahlt
käufer hat reklamiert
verkäufer hat um lösungsvorschlag des käufers gebeten, dem käufer aber eine mitschuld gegeben
 
verkäufer hat schon geliefert
käufer hat schon bezahlt
käufer hat reklamiert
verkäufer hat um lösungsvorschlag des käufers gebeten, dem käufer aber eine mitschuld gegeben

Nach Meinung von Ebay hat der Käufer so etwas wie eine Mitschuld - die Diskrepanz zwischen Titel und Text ist doch eindeutig und hätte nachgefragt werden müssen.
Vorschlag: Entweder will der Käufer die Münze nicht, dann wird rückabgewickelt (Porto ?) !
Oder der Käufer behält die gelieferte Münze und alles bleibt ohne weitere Folgen !

Meine Güte, bei dem kleinen Betrag kann man ja auch mal versuchen, sich gütlich zu einigen !!!
 
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