Festung Königsstein

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... ist nun für 2 Euro als 0 Euro Schein erhältlich.
 
Aus den AGB der Festung Königstein:

"6.1. Der Kunde hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware in Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen:
 wenn die die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder
 wenn gelieferte Ware beschädigt / nicht funktionstüchtig ist
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Ansonsten ist das Rückgaberecht / Widerrufsrecht ausgeschlossen"

Ich bin etwas überrascht. Man kann doch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht nicht auf diese Weise einschränken, oder? Kennt sich jemand damit gut aus?
 
Technikmuseum Sinsheim ist übrigens schon im Webshop zum Vorbestellen drin.

Ich habe kein Thema gefunden, daher mal die Ankündigung.
 
Ich habe kein Thema gefunden, daher mal die Ankündigung.

Es gibt nicht über jeden Schein einen eigenen Thread.
Dies ist bisweilen auch gar nicht nötig.

Zum einen gibt es:
0 Euro Souvenirscheine aus Deutschland
In diesem Thread geht es um (siehe Beitrag #1):
Hier können gern Neuvorstellungen aus Deutschland gepostet werden.

Und dann gibt es noch:
Bestellmöglichkeiten/ Ausgabeorte 0€ Souvenirscheine / Deutschland & Österreich

Hier sollten aber allerdings die reinen Fakten überwiegen (Wo, wie, wieviel, usw.).

Die Scheine vom Technik-Museum Sinsheim und der Festung Königstein sind dort auch zu finden.

Und dann ist dann noch der Katalog:
0 Euro Schein Katalog / Souvenirscheine Katalog
 
Aus den AGB der Festung Königstein:

"6.1. Der Kunde hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware in Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen:
 wenn die die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder
 wenn gelieferte Ware beschädigt / nicht funktionstüchtig ist
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Ansonsten ist das Rückgaberecht / Widerrufsrecht ausgeschlossen"

Ich bin etwas überrascht. Man kann doch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht nicht auf diese Weise einschränken, oder? Kennt sich jemand damit gut aus?
Das stimmt, das Widerrufsrecht kann man auf diese Weise nicht wirksam einschränken. Das ist sogar ziemlich riskant :)
 
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