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Hiermit wiederrufe ich den Kaufvertrag gemäß ihrer AGB 6.1 b , da den Schein niemand wechseln kann.wenn gelieferte Ware beschädigt / nicht funktionstüchtig ist
Ich habe kein Thema gefunden, daher mal die Ankündigung.
In diesem Thread geht es um (siehe Beitrag #1):
Hier können gern Neuvorstellungen aus Deutschland gepostet werden.
Das stimmt, das Widerrufsrecht kann man auf diese Weise nicht wirksam einschränken. Das ist sogar ziemlich riskantAus den AGB der Festung Königstein:
"6.1. Der Kunde hat in folgenden Fällen das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware in Schriftform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen:
wenn die die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht oder
wenn gelieferte Ware beschädigt / nicht funktionstüchtig ist
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Ansonsten ist das Rückgaberecht / Widerrufsrecht ausgeschlossen"
Ich bin etwas überrascht. Man kann doch das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht nicht auf diese Weise einschränken, oder? Kennt sich jemand damit gut aus?
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