FISKUS überwacht online Auktionen

Original geschrieben von Snappy
Und meine eigenen Gewinne aus Münzauktionen habe ich bisher komplett wieder in andere Münzen investiert.

Den Arbeitslohn, von dem ich Münzen kaufe, muss ich aber auch versteuern.

Und wenn ich an der Börse tolle Spekulationsgewinne mache und mir davon Münzen für die Sammlung (oder ein Auto oder etwas zu essen) kaufe, muss ich die Gewinne trotzdem versteuern.

Wenn du also Münzen mit Gewinn privat (nicht gewerbsmäßig) verkaufst, ist das ein privater Veräußerungsgewinn, der ab einem gewissen Umfang im Jahr (früher mal 1000 DM oder so) versteuert werden muss. Was du dir dann privat von dem Gewinn kaufst, ist deine Sache.

Wo aber die Grenze zum Gewerbsmäßigen liegt, ist eine schwierige Frage.
 
Original geschrieben von Popper333
Und warum legst Du Dir dann kein zweites Konto an? Ist doch nicht verboten.
Michael

Weil dann der ganze Vorteil durch die postiven Bewertungen weg wäre? Ansonsten könnte doch auch jeder sein Zeug selbst versteigern.
 
Kontrolliert der Fiskus auch bei Fachauktionen?
Wenn nein kann man ja parallel dort seine Klamotten anbieten, damit´s nicht ganz so auffällt :))
ich denke z.B. an www.**************** -> hat zwar noch nicht so den Zulauf wie ebay aber es finden sich dort auch immer mehr Bieter.

ralf;)
 
Hallöchen,

<font color=red>Info an alle:
Solltet Ihr Anfragen zum Verkauf außerhalb eBay bekommen von einem Herrn mit folgendem Namen, würde ich an Eurer Stelle nicht antworten -> Finanzamtkontrolle im eBay !;)

Name: Bodo Jung
Email: Bodo.Jung@wuv-mail.de
</font>
Bitte vertraulich behandeln. Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht strafbar gemacht.:confused:

Schöne Grüße

Münzenspezi
<br>
 
Finanzamt und Ebay

Ich habe mir mal das ganze durchgelesen hier und kann nur sagen, dass das Finanzamt sehr wohl kontrolliert!!
Und glaubt nicht, dass die blöd sind....
Nun arbeite ich selber beim Staat und wir haben auch ne Rechtsabteilung , die unter anderem in einer anderen Sache auch Ebayauktionen kontrolliert.
Ebay ist VERPFLICHTET Infos in Rechtsangelegenheiten weiterzugeben und wie lange die Infos haben müssen, weiß ich leider nicht...
Man darf nur nicht glauben, dass der Fiskus nix macht, auch wenn es laaaaange dauert, bis mal was kommt..
Den wenn was kommt, ist es meist schon recht konkret
 
@ Snappy

Ein Tausch ist im rechtlichen Sinne ein Ankauf und ein Verkauf - also 2 Rechtsgeschäfte.

Aber auch hier noch einmal: Meines Erachtens kann jemand 1000mal was tauschen (also 1000 Ankäufe und 1000 Verkäufe durchführen). Solange er keine Gewinnerzielungsabsicht hat (was einem Tausch zumindest nur sehr eingeschränkt ist) - meines Erachtens kein Problem. Wenn sich aber jemand 10 Finnland-Sets kauft und davon 9 zeitnah (würde mal sagen innerhalb von 3 Monaten) über eBay verkauft ist dieses schon eine Gewinnerzielungsabsicht - derjenige müßte ein Gewerbe anmelden (Umsatz- und Einkommensteuerpflicht). Bei einem Verkauf (zumindest derzeit noch) zwischen 4 Monaten und 12 Monaten unterliegt der Gewinn (im Rahmen von Freigrenzen) der Spekulationssteuer (-->Einkommensteuer). Bei einem späteren Verkauf sollten keine Steuern anfallen (zumindest nach heute gültigen Gesetzen; wie es nach der anstehenden Gesetzesnovelle aussieht bleibt abzuwarten).

Und noch etwas: Bekanntlich ist geplant, die Mehrwertsteuer auf Münzen von derzeit 7% auf 16% anzuheben. Ich bin mich sicher, dass danach die anonymen Anzeigen bei den Finanzämtern stark ansteigen werden. In der Zeitschrift Moneytrend, ich glaube es war Ausgabe 10/2002 stand im übrigen am Rande auch etwas über die zunehmende Anzahl von Schwarzhändlern über Internetauktionshäuser. Vergeßt eines nicht: wer dort Gewinne erzielt und seine Gewinne nicht versteuert, obwohl er es müßte, betrügt alle Bürger dieses Staates und ist letztlich mitverantwortlich für die aktuell ins Haus stehenden Erhöhungen der Abgaben.
 
Dennoch kann man nicht immer von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen, wenn jemand mehrere Sets kauft und wieder verkauft. Es gibt dafür auch zwei vernünftige andere Gründe:

1. Wenn ich zum Beispiel mehrere Sets bestelle um bei Kürzungen oder Auslosungen die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ich wenigstens eins bekomme, habe ich nicht primär mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Wenn es sich natürlich dabei um Vatikan-Sets handelt, ist der Gewinn so groß, dass man zumindest über die Versteuerung des privaten Veräußerungsgewinns nachdenken sollte. Das sollte auch keinem weh tun.

2. Wenn ich mehrere Sets bestelle, um die beste Qualität zu erhalten (z.B. in Luxemburg, Niederlande, Belgien war das nötig), dann handele ich auch nicht mit Gewinnerzielungsabsicht. Das lässt sich im Übrigen wahrscheinlich auch noch durch die erzielten Preise beweisen :D . Ein Veräußerungsgewinn scheidet hier aus. Wenn ich hier allein aufgrund der Tatsache, dass ich mehrere ge- und wieder verkauft habe, Umsatzsteuer zahlen müsste, fände ich das ungerecht, da es sich offensichtlich nicht um ein gewinnbringendes Geschäft handelt. Wenn ich so etwas ernsthaft als Gewerbe anmelde, wird mir der Laden doch spätestens nach 2 Jahren als Liebhaberei eingestuft, weil ich höchstens meine sonstigen Steuerschulden damit senke.

Und das ganze Tauschgeschäft unterliegt keinerlei Kontrolle. Ich denke, man sollte so fair sein, die Gewinne, die man auf diese Weise unabsichtlich nebenbei macht, als Veräußerungsgewinn zu deklarieren, die Steuern drauf zu bezahlen und fertig. Damit hat man selbst immer noch einen gefühlten Gewinn übrig (betriebswirtschaftlich betrachtet bliebe wohl nicht viel) und der Staatshaushalt freut sich auch. Das Verfahren ist (auch für den Staat) einfacher, als wenn man künstlich einen Gewerbebetrieb installiert. Und letztlich entspricht das auch am besten dem, was eigentlich gewünscht ist. Gewinne sollen versteuert werden und das Besteuerungsverfahren sollte einfach sein. Niemand ist damit gedient, wenn für die paar Aktionen ein Gewerbebetrieb installiert und abgerechnet werden muss und am Ende doch keine oder kaum Steuereinnahmen entstehen, dafür aber ein unangemessener Verwaltungsaufwand, der schließlich auch bezahlt werden muss.
 
Hmm, da freue ich mich schon auf die Steuererklärung... wird ne ganz schöne Arbeit das alles auseineranderzurechnen.

Btw, wie soll ich z.B. einen Tausch bei den Veräußerungsgewinnen bewerten, bei dem ich jemandem einen ganzen Sack Starterkits (511,50 Euro nominal, bezahlt habe ich 540 Euro dafür + Fahrtkosten) geschickt habe und dafür 2 San Marino KMS (die deutsche Auflage) bekommen habe? Als Verlust? Als Gewinn? Das Set kann man ja schlecht bewerten, da es weder einen festen Ausgabepreis noch einen festen Marktwert hat.

Ein weiterer Punkt wären z.B. meine ganzen Rollen/Tütensätze von allen 12 Ländern, die ich teuer eingekauft habe. Wenn ich z.B. einen Tütensatz Irland für 200 Euro gekauft habe, kann ich dann die Differenz zum Nominal auch von den Gewinnen abziehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es muß ja auch mal gesagt sein,
daß man heutzutage ohne Steuerberater
nicht mal mehr Münzen sammeln kann.
Das Steuerrecht ist zum K*****...............


Gruß

Michael
 
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