Dennoch kann man nicht immer von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen, wenn jemand mehrere Sets kauft und wieder verkauft. Es gibt dafür auch zwei vernünftige andere Gründe:
1. Wenn ich zum Beispiel mehrere Sets bestelle um bei Kürzungen oder Auslosungen die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ich wenigstens eins bekomme, habe ich nicht primär mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. Wenn es sich natürlich dabei um Vatikan-Sets handelt, ist der Gewinn so groß, dass man zumindest über die Versteuerung des privaten Veräußerungsgewinns nachdenken sollte. Das sollte auch keinem weh tun.
2. Wenn ich mehrere Sets bestelle, um die beste Qualität zu erhalten (z.B. in Luxemburg, Niederlande, Belgien war das nötig), dann handele ich auch nicht mit Gewinnerzielungsabsicht. Das lässt sich im Übrigen wahrscheinlich auch noch durch die erzielten Preise beweisen
. Ein Veräußerungsgewinn scheidet hier aus. Wenn ich hier allein aufgrund der Tatsache, dass ich mehrere ge- und wieder verkauft habe, Umsatzsteuer zahlen müsste, fände ich das ungerecht, da es sich offensichtlich nicht um ein gewinnbringendes Geschäft handelt. Wenn ich so etwas ernsthaft als Gewerbe anmelde, wird mir der Laden doch spätestens nach 2 Jahren als Liebhaberei eingestuft, weil ich höchstens meine sonstigen Steuerschulden damit senke.
Und das ganze Tauschgeschäft unterliegt keinerlei Kontrolle. Ich denke, man sollte so fair sein, die Gewinne, die man auf diese Weise unabsichtlich nebenbei macht, als Veräußerungsgewinn zu deklarieren, die Steuern drauf zu bezahlen und fertig. Damit hat man selbst immer noch einen gefühlten Gewinn übrig (betriebswirtschaftlich betrachtet bliebe wohl nicht viel) und der Staatshaushalt freut sich auch. Das Verfahren ist (auch für den Staat) einfacher, als wenn man künstlich einen Gewerbebetrieb installiert. Und letztlich entspricht das auch am besten dem, was eigentlich gewünscht ist. Gewinne sollen versteuert werden und das Besteuerungsverfahren sollte einfach sein. Niemand ist damit gedient, wenn für die paar Aktionen ein Gewerbebetrieb installiert und abgerechnet werden muss und am Ende doch keine oder kaum Steuereinnahmen entstehen, dafür aber ein unangemessener Verwaltungsaufwand, der schließlich auch bezahlt werden muss.