"Frage an den Verkäufer" geht nicht, wenn..

Det

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Hallo,

vielleicht interessiert es ja jemanden !?

Habe einem Anbieter bei eBay über die Funktion "Frage an den Verkäufer" ein Tauschangebot unterbreitet. Wenn ich dann die Frage senden wollte, kam immer; "Frage kann im Moment nicht gesendet werden, versuchen Sie es später noch einmal"
Habe dann aus dem Text die Wörter "Tausch" oder "tauschen" entfernt, dann ging es !!!!

Wußte nicht, dass es nicht erlaubt ist Tauschangebote zu machen !!

Ich finde es aber echt lustig, dass die ebayer bestimmte Wörter rausfiltern :eek2:
 
Den Scan läßt eBay erst seit 10:00 Uhr heute morgen mitlaufen.
 
Hatte ein ähnliches Problem heute:

Meine Frage an den Käufer war:
What is the price if I buy all 10 coins?

Ging auch nicht! Hatte die selbe Mitteilung wie im Eröffnungsthread! :mad:
 
Mit ein bißchen Kreativität geht es nach wie vor, z.B. "t/a/u/s/c/h/e/n"

Das gleiche wie bei den Bewertungen, wo die guten A...Worte nur etwas abgewandelt werden müssen.
 
der die Texte nach wörtern wie tauschen oder verkaufen durchscant und bei einem nicht erlaubten wort oder Satz die email verweigert :wut:
 
Das sind so Momente, wo ich die Impressumspflicht für gewerbliche Anbieter mit Pflichtangabe von eMail-Adresse und Telefonnummer ganz gut finde. :lachtot:

Ansonsten will eBay ab dem 23. Mai noch nicht einmal mehr bei Fragen an den Verkäufer die eMail-Adresse des Fragenden weiter geben, da darf dann wohl nur noch über Sachen gesprochen werden, die eBay genehm sind. :wut:


MfG

Stefan
 
KMS-Sammler schrieb:
Wird die Email dann auch verweigert, wenn man einfach die Mailaddy in den Text reinschreibt?!
Falls dem denn so wäre, könnte man das @ in der Adresse immer noch durch 'AT' ersetzen :cool:
 
Ist euch auch schon die sagenhafte Sicherheitskennzahleingabefunktion bei "Frage an den Verkäufer" untergekommen?

Kommt bei mir zeitweise.

Ich darf dann die Zahl aus einem angezeigten Bildchen eintippen, funktioniert aber nie.
 
Falcon schrieb:
Ansonsten will eBay ab dem 23. Mai noch nicht einmal mehr bei Fragen an den Verkäufer die eMail-Adresse des Fragenden weiter geben, da darf dann wohl nur noch über Sachen gesprochen werden, die eBay genehm sind. :wut:

Ich würde mal sagen, ein weiterer Schritt um es Betruegern noch mal einen Tuck leichter zu machen sich zu verstecken.
 
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