Führerschein auf Zeit für ältere Menschen

@Stefan

Nicht unnütz aufregen ;)

Wer als 18 bzw. 17 jähriger den Lappen macht und gute Augen hat, der bekommt keine Eintragung. Viele müssen nach 10, 20 oder 30 Jahren sehr wohl eine Brille tragen, aber es wird nie nachgetragen.

Ein Hörgerät wird überhaupt nicht eingetragen.
 
Wer als 18 bzw. 17 jähriger den Lappen macht und gute Augen hat, der bekommt keine Eintragung. Viele müssen nach 10, 20 oder 30 Jahren sehr wohl eine Brille tragen, aber es wird nie nachgetragen.

Dies ist meiner Meinung nach ein Problem, welches lösbar wäre. Es gibt Auflagen und Beschränkungen, unter denen eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann und die somit von Anfang an gelten. Es gibt aber auch Auflagen und Beschränkungen, welche nachträglich erteilt werden können. Warum kann man so etwas nicht auch mit der Sehhilfe machen? Man bekommt ja eine Brille nicht einfach nur so, sondern geht zum Augenarzt, wird dort getestet usw. Wenn also in ein paar Jahren festgestellt wird, dass man eine Brille braucht, so müsste seitens des Augenarztes automatisch eine Mitteilung an die FE-Behörde erfolgen. Dann kann die Auflage "Sehhilfe" nachträglich erteilt werden.

Ein Hörgerät wird überhaupt nicht eingetragen.

Dies ist nicht ganz richtig. Es gibt die Schlüsselzahl "02", welche "Hörhilfe" bedeutet. Die bekommen z.B. Hörgeschädigte eingetragen. Habe ich selbst schon gesehen.
 
Dies ist meiner Meinung nach ein Problem, welches lösbar wäre. Es gibt Auflagen und Beschränkungen, unter denen eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann und die somit von Anfang an gelten. Es gibt aber auch Auflagen und Beschränkungen, welche nachträglich erteilt werden können. Warum kann man so etwas nicht auch mit der Sehhilfe machen? Man bekommt ja eine Brille nicht einfach nur so, sondern geht zum Augenarzt, wird dort getestet usw. Wenn also in ein paar Jahren festgestellt wird, dass man eine Brille braucht, so müsste seitens des Augenarztes automatisch eine Mitteilung an die FE-Behörde erfolgen. Dann kann die Auflage "Sehhilfe" nachträglich erteilt werden.

richtig. habe ich heute einen führerschein ohne auflagen und beschränkungen und merke das in 10 jahren meine sehfähigkeit nachlässt und ich eine brille benötige, so wird dies nicht im führerschein vermerkt.
stellt die polizei bei einer verkehrskontrolle mögliche beeinträchtigungen fest, so muss sie eine meldung an die fahrerlaubnisbehörde machen. diese leitet dann ggf. weitere schritte ein.
freiwillig wird niemand z.b. eine brille auf dem führerschein vermerken lassen, da dieser dann neu ausgestellt werden muss. das kostet wieder geld, was keiner ausgeben möchte.
beim arzt ist das ganze problematischer. dieser hat eine schweigepflicht. stellt er bei einem patienten fest, dass dieser probleme mit den augen hat und eine brille benötigt, so kann er eine meldung an die fahrerlaubnisbehörde machen. hatte der patient nur mal ienen schlechten tag, was im auge oder sonst irgendetwas und es stellt sich heraus, dass seine sehfähigkeit in ordnung ist, so droht dem arzt, welcher dies an die fahrerlaubnsibehörde gemeldet hat ein verfahren wegen verletzung der schweigepflicht. meiner meinung nach trägt dieser umstand dazu bei, dass die ärzte keine meldung an die fahrerlaubnisbehörde machen. hierzu liegen mir leider keine zahlen und daten vor. ich habe aber noch einen termin bei einem arzt mit verkehrsmedizinischer qualifikation und werde dieses problem dort einmal aufgreifen.


Dies ist nicht ganz richtig. Es gibt die Schlüsselzahl "02", welche "Hörhilfe" bedeutet. Die bekommen z.B. Hörgeschädigte eingetragen. Habe ich selbst schon gesehen.

eine liste mit den schlüsselzahlen findet ihr z.b. hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php
 
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beim arzt ist das ganze problematischer. dieser hat eine schweigepflicht. stellt er bei einem patienten fest, dass dieser probleme mit den augen hat und eine brille benötigt, so kann er eine meldung an die fahrerlaubnisbehörde machen. hatte der patient nur mal ienen schlechten tag, was im auge oder sonst irgendetwas und es stellt sich heraus, dass seine sehfähigkeit in ordnung ist, so droht dem arzt, welcher dies an die fahrerlaubnsibehörde gemeldet hat ein verfahren wegen verletzung der schweigepflicht. meiner meinung nach trägt dieser umstand dazu bei, dass die ärzte keine meldung an die fahrerlaubnisbehörde machen.

Ich sehe das Problem weniger in der ärztlichen Schweigepflicht. Du schreibst, man kann beim Augenarzt mal einen schlechten Tag haben. Das kann dir aber ganz genau so passieren, wenn du Neuerwerber eines Führerscheins bist und somit vorher ja zum Sehtest MUSST. Hast du da ausgerechnet den von dir erwähnten schlechten Tag, so stellt dir der Augenarzt ein Attest aus, dass du deinen Führerschein nur unter der Auflage "Sehhilfe" bekommst, obwohl deine Augen eigentlich in Ordnung sind.

Einfacher wäre es natürlich, wenn es eine Pflicht zum Besuch beim Augenarzt aller paar Jahre gäbe. Dann wäre auch die Schweigepflicht kein Thema, denn die Untersuchung ist ja angeordnet.
 
Ich sehe das Problem weniger in der ärztlichen Schweigepflicht. Du schreibst, man kann beim Augenarzt mal einen schlechten Tag haben. Das kann dir aber ganz genau so passieren, wenn du Neuerwerber eines Führerscheins bist und somit vorher ja zum Sehtest MUSST. Hast du da ausgerechnet den von dir erwähnten schlechten Tag, so stellt dir der Augenarzt ein Attest aus, dass du deinen Führerschein nur unter der Auflage "Sehhilfe" bekommst, obwohl deine Augen eigentlich in Ordnung sind.

Einfacher wäre es natürlich, wenn es eine Pflicht zum Besuch beim Augenarzt aller paar Jahre gäbe. Dann wäre auch die Schweigepflicht kein Thema, denn die Untersuchung ist ja angeordnet.

ja, und genau diese pflicht gibt es ja derzeit bei uns nicht. so lange es die polizei oder die fahrerlaubnisbehörde nicht feststellt, lässt sich dahingehend nichts machen. aber evtl. tut sich diesbezüglich ja in den nächsten jahren doch nochetwas.
 
ich habe die umfrage jetzt noch einmal parallel für alle zw. 18 und 49 jahren eingestellt. somit können auch jüngere ihre meinung zu dem thema äußern.

wichtig ist für mich primär der fragebogen der über 50-jährigen.

evtl. nehme ich die ergebnisse des zweiten fragebogens um hier und da parallelen zu ziehen oder unterschiede aufzuzeigen.

nun sind also alle dazu eingeladen, an der umfrage teilzunehmen. ich bin gespannt ob sich die ergebnisse ähneln, oder ob sich doch unterschiede auftun.

hier sind nochmal die links zu den umfragen:


Hier im Forum sind deshalb alle über 50 recht herzlich dazu eingeladen an dieser Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt vollkommen anonym.

http://app.lamapoll.de/Verkehrsverhalten%20von%20Senioren/.

Hier jetzt noch der Link für alle 18-49-Jährigen.

<big>http://app.lamapoll.de/Führerschein%20auf%20Zeit
%20für%20ältere%20Menschen/

da ich bisher nicht bei facebook o.ä. netzwerken registriert bin, wäre es nett wenn der ein oder andere von euch die beiden links mit hinweis auf die altersbegrenzung einmal für mich einstellen könnte!?

Umfrage "Führerschein auf Zeit für ältere Mitbürger" für alle ab 50:
</big>
http://app.lamapoll.de/Verkehrsverhalten%20von%20Senioren/.

Umfrage "Führerschein auf Zeit für ältere Mitbürger" für alle 18-49-Jährigen:

<big>http://app.lamapoll.de/Führerschein%20auf%20Zeit
%20für%20ältere%20Menschen/

Vielen Dank auch noch ienmal an alle Teilnehmer! :respekt:


PS: beide linksfinden sich auch im posting #1.
</big>
 
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interessant ist auch:

ich hatte die umfrage mit vorstellung des themas und zweck in drei foren, welche speziell für senioren sind, eingestellt.
in zwei der drei foren wurde diese anfrage gelöscht und ich gesperrt! :wut:
 
Leider funktioniert der Link (für die 18 bis 49 Jährigen) bei mir nicht. Es wird die Meldung "forbidden" angezeigt.
 
interessant ist auch:

ich hatte die umfrage mit vorstellung des themas und zweck in drei foren, welche speziell für senioren sind, eingestellt.
in zwei der drei foren wurde diese anfrage gelöscht und ich gesperrt! :wut:
Das ist wahrscheinlich schon im Titel deiner Arbeit begründet, Zitate:

„Führerschein auf Zeit für ältere Mitbürger“
„die Notwendigkeit eines befristeten Führerscheins für Senioren“

Die Lösung wäre ganz einfach:

„Führerschein auf Zeit für alle Mitbürger“
„die Notwendigkeit eines befristeten Führerscheins für alle

Kein 50-jähriger lässt sich gern als Tattergreis hinstellen, der beaufsichtigt und bevormundet werden muss. Warum blenden eigentlich junge oder „sportliche“ Fahrer grundsätzlich aus, dass es auch 20, 30- und 40-jährige gibt, die eine Brille tragen, schlecht hören oder mangelhafte Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung (z.B. der Verkehrszeichen) haben und häufiger in Unfälle verwickelt sind als Ältere . Hängt die Einseitigkeit womöglich damit zusammen, dass Abschlussarbeiten zum Studium, in der Regel nicht von über 50-jährigen gemacht werden?
 
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