Geändertes Bestellverfahren für Goldmünzen bei der VfS ? Wer weiss etwas ?

... und : "Zum anderen sind nach 2011 neue Kosten für den Bund entstanden (z.B. durch die Anhebung der Prägegebühren), die die Einsparungen aus dem Wegfall der Sicherungsgeschäfte kompensieren. "

Unglaublich, da nimmt man das Geld aus der einen Tasche und steckt es in die andere Tasche. Dann behauptet man , es sei teurerer geworden.

Die finden für alles eine Erklärung/Ausrede... :wut:

Da können wir ja noch froh sein, dass die neuen Kosten durch den Wegfall der Sicherungsgeschäfte kompensiert werden konnte. Wäre dies nicht der Fall, dann hätten sie wohl den Prägeaufschlag noch weiter anheben müssen. :rolleyes:

Dieses Argument ist meiner Meinung nach ebenfalls blauäugig:

Auch die Tatsache, dass es bei der 20-Euro-Goldmünze nach der Anhebung des Ausgabezuschlages keinen Absatzrückgang gab, unterstreicht dies und spricht ferner dafür, dass der aktuelle Ausgabezuschlag weitgehend am Markt akzeptiert ist.

Der nicht feststellbare Absatzrückgang hat nichts mit der Akzeptanz des Prägeaufschlages zu tun, sondern einzig und allein, dass die meisten Sammler die 6er-Serie bereits begonnen hatten und nun auch zu Ende bringen wollten. Wer hat schon gern einen halbleeren Holzkasten?
 
Zitat:
"Die 100-Euro-Goldmünzen der "UNESCO-Serie" sind als Sammlermünzen, nicht als Anlagemünzen konzipiert (begrenzte Auflage, relativ hohes Agio, wechselnde Motive, begrenzter Sekundärmarkt...)."

Müsste es dann nicht auch ein Widerrufsrecht geben :confused:
 
Zitat:
"Die 100-Euro-Goldmünzen der "UNESCO-Serie" sind als Sammlermünzen, nicht als Anlagemünzen konzipiert (begrenzte Auflage, relativ hohes Agio, wechselnde Motive, begrenzter Sekundärmarkt...)."

Müsste es dann nicht auch ein Widerrufsrecht geben :confused:

Die Frage stelle ich mir ehrlich gesagt auch schon die ganze Zeit. Wenn es sich NICHT um Anlagemünzen handelt, dann trifft auch nicht der Widerrufsausschluss nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB zu.

Zumal man ja auch Folgendes in Betracht ziehen muss: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auf "normale" Waren hat ja auch den Sinn, dass man die Ware nach Erhalt zunächst einmal in Augenschein nehmen und prüfen kann, so wie man es eben in einem Geschäft machen könnte. Hat man an dem Artikel irgendetwas auszusetzen (damit meine ich keine Schäden, denn die haben ja nichts mit dem normalen Widerrufsrecht zu tun), dann schickt man ihn eben wieder zurück. Dies könnte zwar sogar ohne Angabe von Gründen erfolgen, aber ich nehme einfach mal den simplen Grund "Artikel gefällt mir nicht".

Wie soll ich denn bei Bestellung des Goldhunderters wissen, ob er mir dann tatsächlich gefällt? Die im Vorfeld veröffentlichten Computerfotos dienen zwar als optische Hilfe, aber in natura kann die Münze trotzdem vollkommen anders wirken. Ich kann sowohl mit dem Motiv unzufrieden sein, wie es letztlich in Echt auf mich wirkt, als auch z.B. mit der Prägequalität.

Diese "Zufriedenheitsgarantie" kann einem die VfS sicher nicht geben. Somit müsste eigentlich den Käufern auch weiterhin das Widerrufsrecht zustehen.
 

Wie soll ich denn bei Bestellung des Goldhunderters wissen, ob er mir dann tatsächlich gefällt? Die im Vorfeld veröffentlichten Computerfotos dienen zwar als optische Hilfe, aber in natura kann die Münze trotzdem vollkommen anders wirken. Ich kann sowohl mit dem Motiv unzufrieden sein, wie es letztlich in Echt auf mich wirkt, als auch z.B. mit der Prägequalität.

Diese "Zufriedenheitsgarantie" kann einem die VfS sicher nicht geben. Somit müsste eigentlich den Käufern auch weiterhin das Widerrufsrecht zustehen.

Ich sehe das nicht ganz so eng ;).
Als ich die Münze bei der VfS bestellt habe, war mir bewusst, daß ich kein Widerrufsrecht habe. Das habe ich akzeptiert und daran ändert sich nun auch im nachhinein nichts.
Daß mir das Motiv gefällt, da war ich mir zum Zeitpunkt der Bestellung absolut sicher. Was sollte sich denn an diesem noch groß ändern :confused:.
Fraglich war tatsächlich nur die Prägequalität - aber auch diese ist Gott sei Dank nicht zu beanstanden.
Macht es der VfS bzw. den Händlern doch nicht unnötig schwer ...
 
Als ich die Münze bei der VfS bestellt habe, war mir bewusst, daß ich kein Widerrufsrecht habe. Das habe ich akzeptiert und daran ändert sich nun auch im nachhinein nichts.
Wenn diese Argumentation zu 100% schlüssig wäre, könnte ja jeder Verkäufer das Widerrufsrecht einfach ausschließen und in großen Lettern darauf hinweisen.
Dann bin ich als Kunde ja selbst schuld, wenn ich dort bestelle, denn ich kann ja auch einfach woanders kaufen.
Das geht aber nicht, denn das Widerrufsrecht steht mir als Verbraucher nun mal zu, um mich vor etwas zu schützen, womit ich beim Kauf der Ware vielleicht noch gar nicht rechne.

Hier ist es noch zudem so, dass ich als Käufer meist keine Wahl habe, die Münzen zum gleichen Preis bei einem anderen Verkäufer mit Widerrufsrecht zu erwerben.

Alles in allem finde ich es also gerechtfertigt, den Ausschluss des Widerrufsrechts bei der VfS in Frage zu stellen, der ja nur zieht, weil sie sich auf Anlagemünzen berufen.
 
Das geht aber nicht, denn das Widerrufsrecht steht mir als Verbraucher nun mal zu, um mich vor etwas zu schützen, womit ich beim Kauf der Ware vielleicht noch gar nicht rechne.

Sollte die Münze einen Mangel haben, hat man doch immer noch das Recht, diese umzutauschen.

Natürlich kann man Ausschluss des Widerrufsrechts in Frage stellen, für mich stellt dieser Passus aber trotzdem kein Problem dar :).
 
Sollte die Münze einen Mangel haben, hat man doch immer noch das Recht, diese umzutauschen.
Ich meinte damit auch eher, dass mir die Münze nach Erhalt eben einfach nicht gefällt, z.B. die Prägequalität zwar nicht mangelhaft, aber eben nicht gefällig ist. (Also kein Mangel im rechtlichen Sinne)
Ich möchte FooFighters korrekte Ausführungen dazu nicht wiederholen, aber das würde ich im Ladengeschäft direkt erkennen, im Internet erst nach Erhalt der Ware und genau dafür ist das Widerrufsrecht da.
 
Ich meinte damit auch eher, dass mir die Münze nach Erhalt eben einfach nicht gefällt, z.B. die Prägequalität zwar nicht mangelhaft, aber eben nicht gefällig ist. (Also kein Mangel im rechtlichen Sinne)
Ich möchte FooFighters korrekte Ausführungen dazu nicht wiederholen, aber das würde ich im Ladengeschäft direkt erkennen, im Internet erst nach Erhalt der Ware und genau dafür ist das Widerrufsrecht da.

Im Falle der Bestellung bei der VfS ist es aber so, daß die Münze speziell im Auftrag des Bestellers/Kunden geprägt wird.
Es handelt sich demnach nicht nur um eine reine Vorbestellung, sondern auch um einen Auftrag zur Anfertigung/Prägung der Münze.
Das ist schon ein Unterschied ;).
 
Im Falle der Bestellung bei der VfS ist es aber so, daß die Münze speziell im Auftrag des Bestellers/Kunden geprägt wird.
Es handelt sich demnach nicht nur um eine reine Vorbestellung, sondern auch um einen Auftrag zur Anfertigung/Prägung der Münze.
Das ist schon ein Unterschied ;).

Da liegst du leider falsch. Eine Herstellung auf Kundenwunsch würde nur vorliegen, wenn ganz genau die Anzahl an Münzen geprägt werden würden, die auch bestellt werden. Also haargenau 100%. Aber es kann zum einen zu Kürzungen kommen. Und zum anderen weiß ich bei Bestellung nicht, welchen Prägebuchstaben ich erhalte. Somit ist es keine Herstellung auf Kundenwunsch.
 

(...) Wenn es sich NICHT um Anlagemünzen handelt, dann trifft auch nicht der Widerrufsausschluss nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB zu. (...)

In Nr. 8 steht nur, dass es sich um eine Ware handelt, deren Preis Schwankungen unterworfen sein kann, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Bei Gold ist das der Fall. Eine Differenzierung nach Anlagegold und anderes ist der Vorschrift nicht zu entnehmen.
Beim Preis ist auf den Preis am "Markt" abzustellen und nicht bei diesem einen Verkäufer. Und es wird wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen, dass auf dem Münzmarkt die Preise für die Goldies entsprechend des Goldpreises schwanken.
 
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